Besonders betroffen von der Hitze sind die Städte, in denen wegen ihrer dichten Bebauung höhere Temperaturen entstehen als im Umland. Dieser Wärmeinseleffekt macht bis zu zehn Grad Temperaturunterschied aus. Die tagsüber aufgeheizten Oberflächen behindern die nächtliche Abkühlung und führen zu immer häufigeren und längeren Phasen, in denen die Tiefsttemperatur auch nachts nicht unter zwanzig Grad sinkt.
Um den Hitzestress zu reduzieren, greifen Städte zu verschiedenen Maßnahmen: weiß bemalte Straßen in Los Angeles reduzieren die Oberflächentemperatur von rund 80 Grad auf 45 Grad. Unerreicht bleibt jedoch der Kühleffekt von Grünflächen, die eine Oberflächentemperatur von lediglich 29 Grad aufweisen. Eine grüne Wand mit 850 Quadratmeter Fläche kühlt laut der Wiener Umweltschutzabteilung MA 22 so gut wie 75 Klimageräte, die mit 3.000 Watt acht Stunden laufen.
Ein weitergehenderer Ansatz ist das Prinzip der „Schwammstadt“. Versiegelte und verdichtete Böden werden dabei durchlässig gestaltet, um ein besseres, gleichmäßigeres Versickern von Niederschlag im Straßenuntergrund zu gewährleisten. Mehr Platz im Wurzelraum erleichtert vor allem empfindlichen jungen Bäumen gesundes Wachstum. Das locker-poröse Spezialsubstrat kann zudem große Mengen Regenwasser speichern. Bei Hitze verdunstet dieses wieder und kühlt die Umgebung.
Wie die Umgestaltung von Straßen für gesunde und lebenswerte Städte sorgt, können Sie in der aktuellen VCÖ-Publikation nachlesen.
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Auf einem ehemaligen Produktionsgelände im Zentrum von Traun entstanden 170 neue Wohnungen. Vorgegeben waren 340 Pkw-Stellplätze, die durch Vorlage eines Mobilitätskonzepts um 85 reduziert werden konnten. Seit Bezug der Wohnanlage im Jahr 2023 gibt es nun zwei E-Carsharing-Fahrzeuge, acht Sharing-Fahrräder inklusive Elektro- und Transportfahrrädern, zusätzliche Fahrrad-Stellplätze, eine Fahrradwerkstatt, eine Paketstation sowie eine Ansprechperson für Mobilitätsmanagement direkt im Quartier.
Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche.