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Wir erleben den größten wirtschaftlichen Strukturbruch seit Jahrzehnten. Die finanzielle Unterstützung seitens der Öffentlichen Hand ist bereits jetzt mehr als doppelt so groß, wie nach der Finanzkrise 2008-2009.2 Weitere Konjunkturbelebungsmaßnahmen sind absehbar. Wann, wenn nicht jetzt, sind zukunftsfähige Rahmenbedingungen zu setzen? Ein Baustein dieser Rahmenbedingungen ist die vereinbarte ökosoziale Steuerreform. Im Bereich Verkehr wird an Teil 1 (Flugticketabgabe, NoVA, Lkw-Maut, Dienstwagen-Privileg, Pendelpauschale und Tanktourismus) bereits gearbeitet. Im Sinne der Planungssicherheit sollte auch der für das Jahr 2022 angekündigte Teil 2 der ökosozialen Steuerreform vorgezogen werden – der beinhaltet die Umsetzung einer CO2-Bepreisung. Österreich muss dabei das Rad nicht neu erfinden, den Praxistest haben zahlreiche andere Staaten bereits erfolgreich bestanden. Und die Erfahrung zeigt:
eine CO2-Bepreisung wirkt
eine CO2-Bepreisung geht mit wirtschaftlicher Prosperität einher
eine CO2-Bepreisung trägt bei entsprechender Ausgestaltung zum sozialen Ausgleich bei
Umsetzung CO2-Bepreisung in Österreich steht sachlich nichts im Wege
Ein Drittel der EU-Staaten hat schon eine CO2-Bepreisung eingeführt, zuletzt haben Deutschland und die Niederlande die Umsetzung ab dem Jahr 2021 beschlossen.3,4 Auch in Österreich ist die Ausgangslage gut. Im EU-Vergleich sind die Steuern im Verkehrsbereich in Österreich niedrig, im Verhältnis zu den gesamten Steuereinnahmen ist der Beitrag der Energiesteuern unterdurchschnittlich. Eine Wifo-Studie zeigt, dass die Einführung einer CO2-Bepreisung in Österreich nicht nur die Treibhausgas-Emissionen deutlich reduzieren würde, sondern auch die Steuerbeitragsbasis vom Faktor Arbeit auf den Energieeinsatz verschiebt sowie positive Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte generiert.5 Das Finanzministerium hat errechnet, dass eine CO2-Bepreisung mit aufkommensneutraler Rückvergütung als Klimabonus die Ungleichverteilung der verfügbaren Einkommen reduziert.6 Offen bleibt damit eine andere Frage: Wie die Einnahmen möglichst effektiv und effizient verwenden?
Niedriger Öl-Preis als Gefahr und Gunst der Stunde
Am Montag, den 20.4.2020 war der Öl-Preis für die US-Sorte WTI erstmals in seiner Geschichte negativ. Der internationale Erdöl-Preis ist generell so niedrig, wie seit Jahren nicht und wird es angesichts der zu erwartenden globalen Rezession wohl auch einige Zeit bleiben. Dies führt dazu, dass fossile Energie an Attraktivität gewinnt und dadurch Klimaschutz-Maßnahmen massiv konterkariert werden. Zuletzt kostete ein Liter Diesel in Österreich an vielen Tankstellen bereits weniger als einen Euro, im März des Jahres 2019 waren es durchschnittlich 1,21 Euro, im Herbst 2012 mit 1,46 Euro um rund die Hälfte mehr als heute. Daraus ergeben sich zwei weitere Gründe für eine umgehende Einführung einer CO2-Bepreisung: einerseits sollte der kontraproduktive Öl-Preisverfall gestoppt werden, andererseits würden Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt im Vergleich zum mehrjährigen Durchschnitt nicht mit höheren Preisen belastet.
Eine vorausschauende Klimapolitik ginge noch einen Schritt weiter. Eine ernstgemeinte Dekarbonisierungsstrategie müsste dafür sorgen, dass fossile Treibstoffe nicht mehr billiger werden – nicht heute und nicht in 5, 10 oder 20 Jahren. Umzusetzen wäre dies, wie etwa der Ökonom Stephan Schulmeister seit Langem fordert, mit der Einführung einer flexiblen Mengensteuer auf fossile Energie: sinkt der Öl-Preis, steigt die darauf eingehobene Abgabe und umgekehrt.7 Der Kreis schließt sich, wenn ein stabiler, sukzessive steigender Preispfad wiederum genau das garantiert, was für eine Transformation in Richtung Klimaverträglichkeit unerlässlich ist: langfristige Planungssicherheit.
Der VCÖ ist gemeinnützig und setzt sich für eine ökologisch verträgliche und sozial gerechte Mobilität mit Zukunft ein. Wir sind auf Spenden von Privatpersonen angewiesen. Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer steuerlich absetzbaren Spende.
Im Zentrum von Wels entsteht ein groß angelegtes Entsiegelungsprojekt, bei dem über 33.000 Quadratmeter versiegelte Fläche in eine Grünanlage umgewandelt werden – bis zum Sommer 2026 soll ein „Central Park“ für die 65.000-Personen Stadt entstehen. Wo bisher alte Messehallen und versiegelte Abstellflächen waren, soll ein Freiraum mit Wald- und Wasserspielplatz, Sportanlagen sowie eine Liege- und Freizeitwiese entstehen.
Wird ein Grundstück von Grün- in Bauland umgewidmet, entsteht ohne Zutun der Eigentümerinnen und Eigentümer eine beträchtliche Wertsteigerung. Sowohl aus Gründen der Fairness, als auch der Raumplanung verpflichtet das Schweizer Raumplanungsgesetz alle Kantone zur Einhebung einer „Mehrwertabgabe“ von mindestens 20 Prozent.