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Rohstoffe der E-Fahrzeuge sind im Kreislauf zu halten
Von Lina Mosshammer (VCÖ - Mobilität mit Zukunft), August 2023
Oftmals wird diskutiert wie nachhaltig die Elektrifizierung des Verkehrs wirklich ist. Fakt ist: sie kann nur nachhaltig sein, wenn wir die dafür benötigten Rohstoffe im Kreislauf behalten. Das bedeutet insbesondere hohe Anteile der kritischen Rohstoffe wiederzuverwenden und beispielsweise recyceltes Lithium in neuen Batterien wieder zu verbauen.
Wichtige Schritte dafür enthält die neue Batterie-Verordnung. Diese wurde auf EU-Ebene beschlossen und ist mit 17. August 2023 in Kraft getreten. Damit beginnt eine 6-monatige Übergangsfrist, bis die Vorgaben umgesetzt sein müssen. Ziel ist es, den gesamten Lebenszyklus der Batterien – also von der Herstellung bis zur Wiedernutzung und Recycling nachhaltig zu gestalten. Das umfasst auch Fahrzeugbatterien, genauer gesagt Transaktionsakkumulatoren, und Altbatterien für leichte Verkehrsmittel wie E-Fahrräder, E-Mopeds und E-Scooter.
Ziele für Sammlung und Verwertung von Gerätealtbatterien
Die zukünftigen Vorgaben sehen ein Sammelziel von Altbatterien für Hersteller von 63 Prozent bis Ende des Jahres 2027 und 73 Prozent bis Ende 2030 vor. Für Altbatterien in leichten Verkehrsmitteln sind es 58 Prozent bis Ende 2028 und 61 Prozent bis Ende 2031. Davon sollen zumindest 50 Prozent bis Ende 2027 und 80 Prozent bis 2031 des Lithiums aus Altbatterien verwertet werden.
Die Sammelziele sind für viele europäische Staaten ein wichtiger Schritt, denn die tatsächlichen Zahlen liegen oft weit darunter. In Österreich müssen bereits seit dem Jahr 2015 95 Prozent der Altfahrzeuge nach Gewicht verwertet werden und davon 85 Prozent stofflich, inklusive thermischer Verwertung. Da die Batterie 10 bis 15 Prozent des Fahrzeuggewichts einnimmt, ist diese jedenfalls bei der Verwertung einbezogen – das bedeutet aber noch nicht eine Wiederverwendung im Kreislauf.
Wiedernutzung von Rohstoffen wie Lithium forcieren
Die genannte Verwertung in Österreich umfasst auch die thermische Verwertung – also das Verbrennen – der Batterien. Viel wichtiger wäre es die Stoffe wiedernutzbar zu machen und beispielsweise Lithium im Kreislauf wieder für neue Batterien einsetzbar zu machen.
Ein guter erster Schritt ist in der Batterie Verordnung auf europäischer Ebene nun verankert. Batterien müssen dann einen Anteil an Rezyklaten, also wiederverwendete Rohstoffe, enthalten. Das sind immerhin 16 Prozent für Kobalt, 85 Prozent für Blei, 6 Prozent für Lithium und 6 Prozent für Nickel. Es ist zu hoffen, dass dieser Anteil in weiteren Novellen erhöht wird. Hemmschuh sind hier derzeit die hohen Kosten bei einer Wiederverwertung der Rohstoffe. Für eine nachhaltige Technologieverfügbarkeit ist es aber maßgeblich, die Stoffe wiedereinzusetzen. Kobalt muss außerdem nicht mehr in Batterien verwendet werden, es sind bereits heute kobaltfreie Batterien in Pkw-Modellen verbaut.
Sichtbarkeit von Rohstoffen in der Batterie erhöhen
Die Neuerungen enthalten außerdem strenge Regeln für die Transparenz und Nachhaltigkeit von Batterien. Denn bisher war es oftmals schwierig herauszufinden, was in einer Batterie verbaut wurde. Die neuen Vorgaben beinhalten Beschränkungen und Kennzeichnungspflichten für gefährliche Stoffe wie Quecksilber, Cadmium und Blei. Weitere Informationen zu den einzelnen Bauteilen der Batterie, dem Anteil an Altstoffen (Rezyklaten) und dem CO2-Fußabdruck müssen außerdem ausgewiesen werden. Das Ganze ist dann ab dem Jahr 2026 beziehungsweise 2027 über einen elektronischen „Batteriepass“ und einen QR-Code einsehbar.
Sorgfaltspflichten bei Rohstoffgewinnung transparent umsetzen
Das wohl schwierigste Ziel der Verordnung ist es, die gesamte Kette von Rohstoffabbau bis Batterie-Produktion zu verbessern. Dafür sind strenge Vorschriften und Sorgfaltspflichten vorgesehen, die sich auf die Gewinnung und Verarbeitung bestimmter Rohstoffe und Sekundärrohstoffe beziehen. Die Vorgaben sind im Einklang mit zahlreichen weiteren Vorgaben von Menschenrechtsnormen, dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt bis zum Übereinkommen von Paris. Die Wirksamkeit und tatsächliche Transparenz in der Lieferkette werden sich wohl allerdings erst in der Praxis zeigen.
E-Fahrzeuge sind nur in einer Kreislaufwirtschaft nachhaltig
Österreichs Mobilitätsmasterplan sieht ab dem Jahr 2030 bei den Neuzulassungen 100 Prozent emissionsfreie Pkw vor. Ende 2022 wurde erstmals die 100.000 E-Pkw im Bestand erreicht. Dazu kommt der große Anteil an E-Antrieben im Öffentlichen Verkehr sowie E-Fahrräder, E-Scooter und andere Kleinfahrzeuge. Fakt ist also: der Bestand an Elektro-Fahrzeugen steigt und somit auch der Bedarf an Batterien.
Darum ist es umso wichtiger bereits jetzt sicherzustellen, dass die notwendigen Batterien und die dafür benötigten Rohstoffe im Sinne der Kreislaufwirtschaft so lange wie möglich im System behalten werden. Darüber hinaus ist die Reduktion an Pkw und der Umstieg auf kleine effiziente Fahrzeuge maßgeblich, denn ein mittelgroßer E-SUV braucht bereits ein Viertel mehr kritische Rohstoffe als ein E-Auto in der Kompaktklasse.
Quellen
2023. Rat der EU. Pressemitteilung Batterien und Altbatterien: Rat nimmt neue Verordnung an.
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VCÖ (Wien, 26. Februar 2024) – Was in Dänemark und der Schweiz bereits passiert, wird ab 1. März auch in Österreich möglich: Autos von Extremrasern können beschlagnahmt und versteigert werden. Die Mobilitätsorganisation VCÖ sieht darin eine wichtige abschreckende Wirkung. Extremraser sind eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Die Grenzen, ab der eine Beschlagnahme möglich ist, sind aus Sicht des VCÖ zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, ältere Menschen unterwegs sind. Neben Maßnahmen gegen Raser ist es aber in Österreich auch nötig, das Bewusstsein zu schärfen, dass Tempolimits einzuhalten sind.
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