VCÖ-Fachpersonenbefragung: Arbeits- und Dienstwege auf Klimakurs bringen
Arbeitswege sind an Werktagen der wichtigste Wegzweck und werden sehr regelmäßig und von vielen Beschäftigten Tag für Tag zurückgelegt. Sie sind somit ein wichtiger Hebel, um die Klimabilanz der Personenmobilität zu verbessern. Arbeits- und Dienstwege werden in Österreich derzeit großteils mit dem Pkw erledigt. An Werktagen verursachen sie mehr als die Hälfte des Pkw-Verkehrs von der Bevölkerung Österreichs.
Unternehmen tragen soziale Verantwortung für den durch Arbeitswege verursachten Verkehr. Betriebliches Mobilitätsmanagement hat das Potenzial, Arbeits- und Dienstwege auf Klimakurs zu bringen und darüber hinaus einen Mehrwert für Beschäftigte, Unternehmen und umliegende Gemeinden zu schaffen.
In diesem Kontext stellen sich zahlreiche Fragen, etwa in Bezug auf besonders wirkungsvolle Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements, wichtige Rahmenbedingungen sowie zu überwindende Stolpersteine. Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich die VCÖ-Fachpersonenbefragung „Wie sind Arbeits- und Dienstwege auf Klimakurs zu bringen?“ An der im April/Mai 2023 durchgeführten Online-Umfrage haben mehr als 340 Fachleute aus mehr als 200 Organisationen aus den Bereichen Verkehrsunternehmen, Forschung, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft teilgenommen.
Die Ergebnisse der VCÖ-Fachpersonenbefragung sind im Folgenden zusammengestellt. Die Ergebnisse der einzelnen Fragestellungen werden jeweils in einer Grafik dargestellt sowie die wesentlichen Erkenntnisse in schriftlicher Form erläutert. Bei jenen Fragen, bei denen es in der Umfrage einen offenen Teil für Ergänzungen gab, sind die wichtigsten und am häufigsten genannten Aspekte in einer kurzen Zusammenfassung schriftlich angeführt.
Das größte Potenzial, um Arbeitswege auf Klimakurs zu bringen, sehen die Fachleute bei Maßnahmen im Bereich betriebliches Mobilitätsmanagement wie beispielsweise dem Angebot eines Öffi-Jobtickets, Jobrads oder Möglichkeiten für Homeoffice. Auch die Verbesserung der Angebote des Öffentlichen Verkehrs werden als sehr wichtig erachtet. In diesen Maßnahmen sehen über 90 Prozent der Fachleute ein sehr oder eher großes Potenzial. Weitere Maßnahmen mit großem Potenzial sind steuerliche Anreize zur Förderung klimaverträglicher Mobilität, die Reform des Pendelpauschales, der Ausbau von Radschnellverbindungen und die konsequente Anhebung der CO2-Bepreisung.
Geringeres, jedoch immer noch mehrheitlich großes oder sehr großes Potenzial wird der Verbesserung des Angebots an öffentlich zugänglichen Sharing-Angeboten zugerechnet. In öffentlichen Fördermaßnahmen für private E-Pkw sehen nur 33 Prozent der Fachleute ein sehr und eher großes Potenzial.
Offene Frage nach anderen Handlungsfeldern mit Potenzial:
Die Expertinnen und Experten sehen in vielen Handlungsfeldern Potenzial, Arbeitswege auf Klimakurs zu bringen. Jener Handlungsbereich, der am häufigsten zusätzlich genannt wird, ist die Ausweitung von Parkraumbewirtschaftung beziehungsweise Reduktion der Anzahl an frei verfügbaren Pkw-Abstellplätzen – sowohl im öffentlichen Raum, wie auch auf Betriebsgeländen. Auch die Ökologisierung des Pendelpauschales, der Rückbau von Infrastruktur für Autos und Zufahrtsbeschränkungen in urbanen Räumen werden öfters angeführt.
Ebenfalls wird Car- und Ride-Sharing von den befragten Personen Potenzial zugeschrieben. Diesbezüglich wünschen sich die Expertinnen und Experten steuerliche und verkehrliche Anreize sowie eine rechtliche Klarstellung bezüglich Regeln für Mitfahrende. Auch Maßnahmen im Bereich des Öffentlichen Verkehrs werden öfter genannt. Die Fachleute würden sich beispielsweise mehr innerstädtische Beschleunigungsmaßnahmen (Bevorrangung, Busspuren, etc.), eine Verbesserung von Last Mile-Anbindungen, eine Erhöhung der Angebotsfinanzierung des Öffentlichen Verkehrs, bis hin zu einem kostenlosen öffentlichen Personennahverkehr wünschen.
Darüber hinaus sind Maßnahmen im Themenfeld der aktiven Mobilität notwendig, um Arbeitswege auf Klimakurs zu bringen. Hier werden verschiedene Vorschläge angeführt. Beispielsweise werden der Ausbau von sicheren und direkten Radwegen sowie qualitativ hochwertigen Radabstellmöglichkeiten, Duschen und Umkleiden in den Betrieben, eine Verbesserung des Angebots an Transporträdern, das Jobbike und Ladestationen für E-Bikes erwähnt. Auch die Wichtigkeit der privaten Nutzungsmöglichkeit von Firmenfahrrädern wird von den Fachpersonen betont.
Ein zusätzlich mehrfach aufgebrachtes Thema ist die Temporeduktion. Tempo 30 im Ortsgebiet, Tempo 80 auf Landstraßen und Tempo 100 auf Autobahnen halten mehrere Expertinnen und Experten für notwendig, um Arbeits- und Dienstwege beziehungsweise das Verkehrssystem ingesamt auf Klimakurs zu bringen. Zudem wird das Handlungsfeld der Raumplanung als wichtig erachtet. Wohnbauförderungen sollten etwa an ÖV-Güterklassen gekoppelt sein. Weiters werden etwa Entsieglungsprämien sowie eine konsequente Umsetzung der Raumplanungsgesetze angeführt.
Auch dem Bereich der Bewusstseinsbildung wird Potenzial zugeschrieben. Eine gezielte Bewusstseinsbildung, Informationsvermittlung zur Kostenwahrheit sowie Öffentlichkeitsarbeit ist, vor allem kombiniert mit entsprechenden Push-Maßnahmen, laut einigen Befragten ein wirksames Instrument. Langfristig soll damit ein kultureller Wandel in Richtung nachhaltige Mobilität erreicht werden. Darüber hinaus werden von mancher Fachperson Maßnahmen zur Arbeitszeitverkürzung auf eine 4-Tage-Woche vorgeschlagen, um so den Verkehrsaufwand durch Arbeitswege zu reduzieren. Weitere genannte Aspekte sind die verpflichtende Umsetzung eines Mobilitätsmanagements sowie die Beschreibung von diesbezüglichen Maßnahmen im Zuge von Nachhaltigkeitsberichten und das Potenzial von Gamification.
95 Prozent der befragten Expertinnen und Experten sehen sehr oder eher großes Potenzial bei Maßnahmen im Bereich betriebliches Mobilitätsmanagement, um Dienstwege auf Klimakurs zu bringen. Der Verbesserung des Angebots des Öffentlichen Verkehrs und der Reform des Dienstwagen-Privilegs wird von rund 85 Prozent der Fachleute viel Potenzial zugeschrieben. Als weitere Maßnahmen mit großem Potenzial werden eine Reform der Kilometergeld-Regelung, steuerliche Anreize zur Förderung klimaverträglicher Mobilität sowie die konsequente Anhebung der CO2-Bepreisung gesehen.
62 Prozent der Teilnehmenden sehen ein sehr und eher großes Potenzial bei der Verbesserung des Angebotes an öffentlich zugänglichen Sharing-Angeboten und bei öffentlichen Fördermaßnahmen für die Elektrifizierung von Firmenwagen-Flotten. Beim Potenzial des Ausbaus von Radschnellverbindungen um Dienstwege auf Klimakurs zu bringen, gehen die Meinungen auseinander – 55 Prozent sehen großes oder sehr großes Potenzial, 45 Prozent sehen hingegen geringes oder eher geringes Potenzial.
Offene Frage nach anderen Handlungsfeldern mit Potenzial:
Um Dienstwege auf Klimakurs zu bringen, erachten die befragten Personen Flugreisen als besonders wichtig. Billigflüge auf Kurzstrecken müssen der Vergangenheit angehören – etwa durch Umsetzung einer Kerosin-Steuer oder einem Verbot von Kurzstreckenflügen. Zudem wird von mehreren Fachleuten die Abschaffung des Dienstwagen- und auch Diesel-Privilegs als sehr wichtig angesehen. Weitere Faktoren, die in diesem Zusammenhang genannt werden, sind die Relevanz von Raumplanung und verpflichtenden Verkehrskonzepten für Betriebsansiedlungen sowie die Ausweitung von Parkraummanagement.
Im Bereich des betrieblichen Mobilitätsmanagements werden konkrete Beispiele angeführt: Ausweitung Videokonferenzen statt Dienstreisen, Umsetzung interner Dienstreise-Regelungen (mit Anreizen zur Nutzung des Öffentlichen Verkehrs inklusive Nachtzügen für längere Dienstreisen) und diesbezügliche Verpflichtungen, generell bessere Organisation von Dienstfahrten inklusive Nutzung von Car-Pooling, Elektrifizierung der Fahrzeugflotte, Schaffung von betrieblichen Anreizen für langsames und sparsames Fahren sowie ein Vorschlag, dass Taxirechnungen nicht als Betriebsausgabe genehmigt werden sollen. Weiters wird die Vorbildfunktion der Geschäftsführung und die Etablierung eines betrieblichen „Kümmerers“ beziehungsweise einer „Kümmererin“ in Mobilitätsfragen genannt, um insgesamt einen Wandel in der Unternehmenskultur voranzutreiben.
Neben der Relevanz des Öffi-Jobtickets wird im Bereich Öffentlicher Verkehr der Vorschlag gemacht, nicht personalisierte Öffi-Zeitkarten an Werktagen für Mitarbeitende anzubieten.
Auch das Themenfeld der aktiven Mobilität hat laut Einschätzung der Expertinnen und Experten großes Potenzial. Einerseits wird dabei mehrfach die Rolle einer entsprechenden Infrastruktur genannt – etwa Ausbau von sicheren und direkten Radwegen sowie überdachten Radabstellanlagen und angepasste Ampelschaltungen. Andererseits wird vorgeschlagen, auch für Gehen und Radfahren ein verpflichtendes und höheres Kilometergeld umzusetzen. Darüber hinaus wird erneut die Wichtigkeit des Jobrad-Angebots betont.
Gemäß der beteiligten Fachleute sind die wichtigsten Maßnahmen für klimaverträgliche Mobilität im Handlungsbereich von Unternehmen einerseits die Bereitstellung konkreter Angebote, wie beispielweise Jobrad, Öffi-Jobticket oder Sharing und andererseits die Verbesserung der Infrastruktur für klimaverträgliche Mobilität, also etwa Fahrrad-Abstellanlagen, Erreichbarkeit zu Fuß oder per Fahrrad sowie attraktive Haltestellen des Öffentlichen Verkehrs. 96 Prozent der Befragten sehen diese beiden Maßnahmen als sehr oder eher effektiv an.
Weitere Maßnahmen mit hoher Zustimmung sind finanzielle Anreize, etwa in Form von Parkraumbewirtschaftung, Gutscheinen oder Mobilitätsbudgetes, sowie andererseits Richtlinien und Vorgaben was Dienstreisen, Homeoffice, Dienstwagen etc. angeht.
Mehrheitlich effektiv, jedoch vergleichsweise weniger wichtig schätzen die beteiligten Fachleute Maßnahmen im Bereich der Elektrifizierung der betrieblichen Fahrzeugflotte sowie Bewusstseinsbildung an.
Offene Frage nach weiteren Maßnahmen:
Mehrfach betont wurde von den Fachleuten auch bei dieser Frage die Relevanz von Pkw-Abstellplätzen – also Abschaffung von Gratis-Stellplätzen am Betriebsstandort und Umsetzung von Parkraumbewirtschaftung. Ebenfalls mehrfach erwähnt wurde die Förderung von Sharing-Maßnahmen und Mitfahrgelegenheiten auf Arbeitswegen.
Im Bereich Öffentlicher Verkehr wird die Relevanz des Öffi-Jobtickets betont und auf die Kombination desselben mit Push-Maßnahmen bei der Pkw-Nutzung verwiesen. Bei längeren Dienstreisen wird darauf hingewiesen, dass für gut mit der Bahn erreichbare Ziele ein Verbot von Kurzstreckenflügen etabliert werden sollte. Ebenfalls wird das Thema Werksverkehr als aussichtsreich betont – etwa durch Ausweitung von an Arbeitszeiten angepasste Firmen-Shuttlebussen zu den nächstgelegenen Öffi-Haltestellen.
Auch die Bedeutung der Vorbildfunktion der Geschäftsführung beziehungsweise Führungsebene wird mehrmals erwähnt. Ebenfalls wird der Vorschlag von betrieblichen Mobilitätscoachings, gezielter Bewusstseinsbildung und niederschwelligen Test-Angeboten für Beschäftigte gemacht.
Die mit Abstand wichtigste Maßnahme zur Unterstützung bewegungsaktiver Mobilität auf Arbeits- und Dienstwegen ist nach Einschätzung von 96 Prozent der Expertinnen und Experten die Verbesserung der Infrastruktur für bewegungsaktive Mobilität – also vor allem gute Geh- und Radwege zum Betriebsstandort sowie hochwertige Fahrrad-Abstellanlagen und Duschen beziehungsweise Umkleiden.
Als zweitwichtigster Maßnahmenbereich werden finanzielle Anreize eingeschätzt, sowohl in Form von Boni für bewegungsaktiv zurückgelegte Arbeits- und Dienstwege wie auch Unterstützung bei der Bereitstellung von Fahrrädern (Stichwort Jobrad).
Ebenfalls sehr wichtig beurteilen die teilnehmenden Fachleute die Vorbild-Funktion der Management-Ebene, um bewegungsaktive Mobilität im Unternehmen voranzutreiben.
Mehrheitlich effektiv, jedoch im Vergleich zu den anderen genannten Maßnahmen weniger relevant schätzen die Expertinnen und Experten Bewusstseinsbildung, Anreizsysteme mit Wettbewerbscharakter (zb. Punkte sammeln, etc.) sowie Fahrrad-Service-Aktion ein.
Offene Frage nach weiteren Maßnahmen:
Im offenen Frageteil werden von den befragten Fachleuten vor allem vier Bereiche öfter genannt.
Der erste Bereich betrifft das Thema Parkraumbewirtschaftung der Unternehmen. Gratis-Abstellplätze für Beschäftigte sollten reduziert beziehungsweise – zumindest für Beschäftigte, die innerhalb eines definierten Radius um den Betriebsstandort wohnen – abgeschafft werden.
Der zweite Bereich betrifft Maßnahmen im Bereich Infrastruktur inklusive Sanitäranlagen. Vor allem die Schaffung von Duschmöglichkeiten und Umkleiden am Unternehmensstandort wird von zahlreichen Fachleuten explizit als wichtig genannt. Außerdem wird eine attraktive Ausgestaltung und Positionierung von Fahrrad-Abstellanlagen erwähnt, also idealerweise mit kurzen Wegen und wettergeschützt – gegebenenfalls etwa auch in Tiefgaragen.
Der dritte erwähnte Bereich betrifft das Thema Bewusstseinsbildung. Hier werden Aspekte wie eine persönliche Mobilitätsberatung, Betriebsausflüge mittels aktiver Mobilität sowie die bessere Integration von aktiver Mobilität in das betriebliche Gesundheitsmanagement und entsprechender Bewerbung der positiven Auswirkungen auf Fitness und Gesundheit genannt.
Der vierte Bereich bezieht sich auf Regelungen im Bereich Arbeitszeit. Damit gemeint sind Vorschläge in die Richtung, dass – zumindest für manche Kontexte und Branchen – per Fahrrad und zu Fuß zurückgelegte Arbeits- und Dienstwege inklusive Zeit für Duschen und Umkleiden als Arbeitszeit angerechnet werden sollen.
Darüber hinaus wird die Wichtigkeit von steuerlichen Anreizen im Bereich Jobräder, wie auch das Potenzial von einem Ausbau an Sharing-Möglichkeiten für Fahrräder und Transportfahrräder.
Mit deutlichem Abstand vor anderen Maßnahmen sind sich mit 98 Prozent fast alle Expertinnen und Experten einig, dass Bewerbung und Angebot des Öffi-Jobtickets eine sehr oder eher effektive Maßnahme ist, um Arbeits- und Dienstwege im Öffentlichen Verkehr zu unterstützen. Es folgen drei Maßnahmen im Zusammenhang mit Zeit: die Anrechnung produktiv genutzter Wegzeiten im Öffentlichen Verkehr als Arbeitszeit, die Ermöglichung flexibler Beginnzeiten um Stoßzeiten im Öffentlichen Verkehr ausweichen zu können sowie eine bessere zeitliche Abstimmung zwischen Arbeitszeiten und Fahrplänen des regionalen Öffi-Angebots.
Ebenfalls mehrheitlich als sehr effektive Maßnahme wird die Umsetzung von Werkbussen oder Öffi-Shuttles zur nächsten Haltestelle genannt, wie auch eine einfachere interne Abwicklung bei Nutzung von öffentlich zugänglichen Mobilitätsangeboten.
Knapp unter 50 Prozent der befragten Fachleute sehen unternehmensseitige Maßnahmen für die Bewältigung der ersten und letzten Meile sowie die Bereitstellung eines Mobilitätsbudgets für Arbeits- und Dienstwege als sehr effektiv.
Die vergleichsweise geringste Zustimmung erhält das Potenzial der Bewusstseinsbildung, um mehr Arbeits- und Dienstwege auf den Öffentlichen Verkehr zu verlagern.
Offene Frage nach weiteren Maßnahmen:
Neben der Betonung des Klimatickets als wirkungsvolles Instrument wurden auch in diesem Bereich zusätzlich häufig Maßnahmen im Bereich Parkraummanagement beziehungsweise Abschaffung des weitverbreiteten Standards von Gratis-Abstellplätzen am Betriebsgelände genannt – während Öffi-Tickets bislang oft von den Beschäftigten selbst bezahlt werden.
Durch Gutscheine und Ermäßigungen könnte die Nutzung des Öffentlichen Verkehrs weiter attraktiviert werden, wobei gegebenenfalls auch Lösungen für die Mitnahme von Gepäck und Unterlagen zu finden sind. Umgekehrt könnten Unternehmen auch andenken, die Öffi-Nutzung für bestimmte Dienstfahrten verpflichtend vorzuschreiben. Generell ist ein gutes Angebot natürlich Voraussetzung, um Arbeits- und Dienstwege häufiger im Öffentlichen Verkehr zurücklegen zu können. Umgekehrt betonen die Expertinnen und Experten jedoch, dass eine reine Verbesserung des Angebots ohne parallel umgesetzte Push-Maßnahmen und Bewusstseinsbildung oft wirkungslos bleibt.
Ein interessanter Hinweis ist, dass die Nutzung des Öffentlichen Verkehrs auch indirekt gefördert werden kann, wenn spezielle Gründe für die Pkw-Nutzung mit einem entsprechenden Angebot begegnet wird – etwa die Etablierung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten, damit notwendige Hol- und Bringfahrten wegfallen können.
Weiters wird auch bei dieser Frage die wichtige Vorbild-Funktion der Führungsebene genannt und darauf hingewiesen, dass auch betriebliche Sharing-Angebote die Nutzung des Öffentlichen Verkehrs unterstützen können.
Die laut Einschätzung der befragten Fachleute effektivste Maßnahme für Unternehmen, um dienstliche Flugreisen zu vermeiden, ist der verstärkte Einsatz von Video-Konferenzen. Fast ebenso effektiv wird die Anpassung von Dienstreise-Richtlinien eingeschätzt, damit Flugreisen nur bei bestimmten Voraussetzungen unternommen werden.
Ebenfalls von mehr als 90 Prozent der Fachleute als sehr oder eher effektiv wird die Anrechnung der Bahn-Reisezeit als Arbeitszeit eingeschätzt, wenn diese Zeit produktiv genutzt werden kann.
Immerhin 87 Prozent der Expertinnen und Experten schätzen die europaweite Besteuerung von Kerosin sowie generelle Einpreisung der externen Kosten des Flugverkehrs als sehr oder eher effektive Maßnahme ein.
Etwas weniger relevant, aber immer noch mehrheitlich als effektiv sehen die beteiligten Fachleute eine einfachere Buchungsmöglichkeit von internationalen Bahntickets. Vergleichsweise weniger Effektivität bei der Vermeidung von dienstlichen Flugreisen wird bei Maßnahmen im Bereich Bewusstseinsbildung gesehen.
Offene Frage nach weiteren Maßnahmen:
Vor allem die Einschränkung von nicht notwendigen dienstlichen Flugreisen wird von mehreren Fachleuten explizit als wirkungsvolle Maßnahme genannt – etwa gemäß bestimmter Entfernungskategorien (zum Beispiel unter 1.000 Kilometer) oder nach Verfügbarkeit von Bahnverbindungen auf derselben Strecke. Ebenfalls eine wichtige Rolle spielen klare Dienstreise-Richtlinien und Firmen-Policies, die einen Fokus auf Verkehrsvermeidung und Nutzung des Öffentlichen Verkehrs legen und dienstliche Flugreisen auf bestimmte Anwendungsfälle eingrenzen. In Bezug auf die verstärkte Nutzung von Video-Konferenzen statt Dienstreisen wurde im VCÖ-Barometer auch auf das Potenzial von Virtual Reality-Brillen hingewiesen.
Mehrere Rückmeldungen betreffen den Zeitaspekt in Bezug auf Bahnreisen. Bei Nachtzügen sollte es zum Beispiel zu einer Ausdehnung beziehungsweise teilweisen Anrechnung als Arbeitszeit kommen, während Dienstreisen per Flugzeug nicht als Arbeitszeit verbucht werden sollten. Zudem sollte beim Zeitvergleich die effektive Tür-zu-Tür-Reisezeit (anstelle der reinen Fahrzeit) verglichen werden, da Flughäfen häufig außerhalb der Ballungszentren liegen.
Weiters sollten auch Finanzierungsaspekte berücksichtigt werden, sodass Unternehmen beispielsweise Mehrkosten für Bus- und Bahnreisen im Vergleich zu Flugreisen kompensieren. Für längere Bahnreisen wird darüber hinaus vorgeschlagen, auch Buchungen für die 1. Klasse sowie bevorzugte Nutzung von Direktverbindungen zu ermöglichen.
Ein weiterer angegebener Aspekt ist auch hier die Vorbildfunktion der Geschäftsführung, sowie eine transparente Darstellung der dienstlichen Flugkilometer inklusive verursachtem CO2-Austoß im Zuge von regelmäßigen Nachhaltigkeitsberichten.
Ganz allgemein wurde mehrfach auf die Relevanz eines guten Angebots an europäischen Bahnverbindungen hingewiesen – etwa nach dem Vorbild von Japan und China, wo hochwertige Zugverbindungen speziell auch im Fernverkehr angeboten werden.
Bei der Frage nach dem Vermeidungspotenzial von Arbeits- und Dienstwegen stechen laut Einschätzung der Fachleute zwei Maßnahmen als besonders effektiv heraus. Einerseits die Ermöglichung von Homeoffice und virtuellen Meetings anstatt physischer Anwesenheit vor Ort – von 94 Prozent der Expertinnen und Experten als sehr oder eher effektiv eingeschätzt. Andererseits die Umsetzung von Parkraummanagement am Betriebsstandort mit 89 Prozent Bewertung als sehr oder eher effektiv.
Nach diesen zwei Hauptmaßnahmen folgen zwei weitere mit ähnlicher Bewertung – eine auf Nachhaltigkeit basierende Dienstwagen-Policy sowie Anreize zur Förderung von Fahrgemeinschaften am Arbeitsweg.
Im Vergleich zu den bereits genannten Maßnahmen weniger relevant, jedoch immer noch mehrheitlich als effektiv eingeschätzt, werden Anreizsysteme mit Wettbewerbscharakter sowie Maßnahmen im Bereich Bewusstseinsbildung.
Offene Frage nach weiteren Maßnahmen:
Als wichtige Aspekte werden von den Fachleuten erneut die Abschaffung der steuerlichen Begünstigung von Dienstwagen sowie ein effektives Parkraummanagement am Betriebsstandort genannt. Auch die Möglichkeiten der Digitalisierung sollten laut Rückmeldung bestmöglich ausgenutzt werden – etwa indem alle notwendigen Dokumente auch digital beziehungsweise per Laptop verfügbar gemacht werden. Für besonders kurze Dienstwege (beispielsweise unter 3 Kilometer) ohne Material-/Personentransporte könnte die Pkw-Nutzung per Unternehmensweisung laut Vorschlag der Fachleute überhaupt untersagt werden.
Zudem wird weiteres Potenzial im Bereich Fahrgemeinschaften gesehen. Die Bildung von Fahrgemeinschaften kann von Unternehmen beispielsweise durch Gewährung von Zuschüssen oder Zeitgutschriften, Bereitstellung von Mitfahr-Stellplätzen direkt vor der Eingangstüre, unternehmensinternen Mitfahrbörsen oder gezielten Förderpaketen, die neben Informationen auch ein gewisses Maß an Arbeitszeitflexibilität beinhalten.
Auch die Rolle des Öffentlichen Verkehrs wird mehrfach betont. Die Nutzung von Klimatickets auch für Dienstwege sollte zum Standard werden, die Abrechnung dienstlicher Fahrten mit Öffis soweit wie möglich vereinfacht. Auch über übertragbare Öffi-Zeitkarten könnte man laut Einschätzung der Expertinnen und Experten nachdenken.
Ebenfalls wird die Rolle der aktiven Mobilität betont. Das Angebot von JobRädern sollte bestmöglich genutzt und verbreitet werden. Unternehmen könnten zudem eine Dienstfahrrad-Flotte bereitstellen, die von Beschäftigten flexibel für Dienstfahrten genutzt werden kann. Solche Dienstfahrräder könnten darüber hinaus auch für private Nutzung der Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden. Auch hier wurde die Wichtigkeit der entsprechenden Infrastruktur (etwa Duschen und hochwertige Fahrrad-Abstellanlagen) betont.
Weitere genannte Aspekte betreffen die Vorbildwirkung der Management-Ebene, die Etablierung von unternehmensinternen Mobilitätscoaches als zentrale Ansprechpersonen für Mobilitätsfragen sowie die entscheidende Rolle der Standortentscheidung, bei der ein guter Bahn- und Öffi-Anschluss von vornherein mitgedacht werden sollte. Umgekehrt wurde mit Blick auf Verkehrsvermeidung ein Vorschlag eingebracht, dass bei gleicher Qualifikation im Zweifelsfall Bewerbungen mit kürzeren Arbeitswegen zu bevorzugen wären.
Der mit Abstand wichtigste Erfolgsfaktor für die Umsetzung von betrieblichem Mobilitätsmanagement ist laut Einschätzung der Fachleute, dass auch die Führungsebene dahintersteht – annähernd 100 Prozent halten das für wichtig, 90 Prozent sogar für einen sehr wichtigen Erfolgsfaktor.
An zweiter Stelle wird die Definition von klaren Zielen, Kriterien und Evaluierungsschritten genannt, gefolgt von einer sorgfältigen Bestandsanalyse als solide Ausgangsbasis für die Umsetzung und Ausarbeitung entsprechender Mobilitätsmaßnahmen.
Auch die Vernetzung mit relevanten Stakeholdern im Umfeld des Unternehmens wird von mehr als 90 Prozent der Fachleute als sehr oder eher wichtiger Erfolgsfaktor genannt, knapp gefolgt von der Benennung einer konkreten Person, die als Mobilitätsbeauftragte zuständig und ansprechbar für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist.
Im Vergleich zu den bereits genannten Erfolgsfaktoren weniger relevant schätzen die Fachleute das Thema Bewusstseinsbildung ein – wobei die Zustimmung bei allen genannten Maßnahmen sehr hoch ist und auch bei diesem Thema bei rund 90 Prozent liegt.
Offene Frage nach weiteren Erfolgsfaktoren:
Als zusätzlicher Erfolgsfaktor wird von mehreren Fachleuten die frühzeitige Einbeziehung der Beschäftigten und des Betriebsrates genannt, um geplante Maßnahmen bestmöglich abzustimmen. Weiters ist wichtig, dass die umgesetzten Maßnahmen niederschwellig zu nutzen und die Vorteile für die Beschäftigten klar erkennbar sind. In diesem Zusammenhang wird von den Fachleuten auch darauf hingewiesen, dass regelmäßige Information über Nutzen und Erfolgskennzahlen der Maßnahmen die Akzeptanz und Unterstützung erhöhen.
Eine zentrale Voraussetzung für den Erfolg von Mobilitätsmanagement ist auch eine solide und langfristige Finanzierung. Ein finanzieller Beitrag von Bund und Länder könnte dabei helfen. Das ermöglicht auch die Bereitstellung entsprechender Ressourcen in Form von Arbeitszeit und Budget, damit Mobilitätsbeauftragte bestmöglich agieren können. Zudem wird von den Fachleuten vorgeschlagen, dass für die Mobilitätsbeauftragten regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten angeboten werden sollten.
Von mehreren Fachleuten explizit wiederholt wird auch die wichtige Rolle von gegenseitigem Lernen, Stakeholder-Austausch und, falls Potenzial dafür besteht, gemeinsamen Lösungsansätzen mit anderen Unternehmen zu finden.
Ebenfalls angesprochen wird eine mögliche gesetzliche Verankerung von verpflichtendem Mobilitätsmanagement. Eine solche Vorgabe „von oben“ könnte für viele Unternehmen ein Anstoß sein, Maßnahmen in diesem Bereich umzusetzen und zudem intern für eine gute diesbezügliche Legitimierung sorgen.
Mehr als zwei Drittel der befragten Fachleute ist der Ansicht, dass die derzeitigen steuer-/rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich ein sehr oder eher relevantes Hindernis für die Umsetzung von betrieblichem Mobilitätsmanagement darstellen.
Umgekehrt ist lediglich ein Prozent der Expertinnen und Experten der Ansicht, dass die derzeitigen Rahmenbedingungen kein Hindernis darstellen.
Offene Frage: Wenn ja: Was sind die relevantesten Hindernisse beim derzeitigen rechtlichen Rahmen für die Umsetzung von betrieblichem Mobilitätsmanagement?
An Unklarheiten und Hindernissen bei den derzeitigen regulatorischen Rahmenbedingungen in Österreich wurden von den Fachleuten eine Vielzahl unterschiedlicher Aspekte genannt. Hier eine Auflistung der relevantesten und mehrfach genannten Aspekte:
- Korrekte Abwicklung von Maßnahmen im Bereich Mobilitätsmanagement ist generell kompliziert und mit bürokratischem Aufwand verbunden. Gesammelte Informationen und Beratung ist notwendig.
- Kriterien in Bezug auf Gehaltsumwandlung sind sehr komplex und ändern sich im Laufe der Zeit.
- Unklarheiten bei der korrekten Abwicklung von Unterstützungsmaßnahmen bezüglich Sachbezugsregelung, Gehaltsumwandlung, Haftung und Sozialversicherung.
- Unterschiedliche Rahmenbedingungen und Regelungen in den Bundesländern.
- Unterschiedliche, teils sich überschneidende Förderungen auf Bund-/Land-/Gemeinde-Ebene mit unterschiedlichen Vorgaben und Einreichfristen.
- Fehlender Automatismus für Abrechnungen sowohl auf Seiten der Unternehmen, als auch beim Finanzamt
- Für Anreize und Unterstützungsmaßnahmen im Bereich Mobilitätsmanagement ist meist Sachbezug zu verrechnen - was es kompliziert und teuer macht.
- Steuervorteil bei Jobrad greift nicht für Beschäftigte mit kollektivvertraglicher Entlohnung, da ein Abzug beziehungsweise Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt nicht möglich ist.
- Unklarheiten bei Jobrad-Angebot für Beschäftigte in Gebietskörperschaften und öffentlicher Verwaltung, rechtliche Klarstellung nötig.
- Dienstradleasing ist bei Unternehmen ohne Kollektivvertrag nicht möglich.
- Nachteilige Ausgestaltung Kilometergeld-Regelung für die Nutzung von Privat-Pkw im Vergleich zur Abrechnung von dienstlicher Nutzung eines Klimatickets.
- Generell Unklarheit bezüglich Abrechnung bei Nutzung eines privaten Klimatickets für dienstliche Fahrten.
- Unternehmensseitige Stromabgabe für private E-Fahrzeuge ist zu kompliziert geregelt und sollte generell steuerfrei erfolgen.
- Steuerliche Bevorzugung von Dienstautos (Absetzbarkeit, Sachbezugsgrenze etc.) behindert Ausbreitung von Mobilitätsmanagement.
- Generell klimaschädliche Subventionen des Pkw-Verkehrs (Pendelpauschale, Dieselprivileg, Stellplätze im öffentlichen Raum etc.) und Flugverkehrs (fehlende Kerosinsteuer, Mehrwertsteuerbefreiung) als Hindernis für Mobilitätsmanagement.
Umgekehrt wird allerdings auch von einigen Fachleuten darauf hingewiesen, dass der Verweis auf steuerliche Hindernisse und unklare Rahmenbedingungen nicht als bequeme Ausrede missbraucht werden darf, um Maßnahmen im Bereich betriebliches Mobilitätsmanagement auf die lange Bank zu schieben.
Bei der Frage nach dem Nutzen von betrieblichem Mobilitätsmanagement für Unternehmen, wird von den Fachleuten die potenzielle Einsparung des Platzbedarfs für Pkw-Stellplätze am höchsten eingestuft. Interessanterweise wird das Potenzial für allgemeine Kosteneinsparungen im Vergleich zu anderen nützlichen Aspekten eher gering eingeschätzt.
An zweiter und dritter Stelle bewerten die befragten Expertinnen und Experten vor allem den Nutzen von betrieblichem Mobilitätsmanagement als Image-Maßnahme – sowohl im Sinne einer allgemeinen CSR-Maßnahme, als auch in Bezug auf die dadurch erhöhte Attraktivität als ArbeitgeberIn.
Auch im Sinne einer Maßnahme für Personalbindung und Zufriedenheit der Beschäftigten schätzen 85 Prozent der Fachleute den Nutzen von betrieblichem Mobilitätsmanagement als sehr oder eher groß ein.
Offene Frage nach weiterem Nutzen:
Ein Aspekt, der von sehr vielen Fachleuten zusätzlich betont wird, ist der Nutzen von Maßnahmen zur Förderung der aktiven Mobilität für die Gesundheit der Beschäftigten – was als Teil der betrieblichen Gesundheitsförderung verbucht werden kann und sich häufig in einer Reduktion an Krankenstandstagen zeigt.
Im Zuge der EU-rechtlichen Rahmenbedingungen spielt betriebliches Mobilitätsmanagement außerdem eine zunehmend wichtige Rolle für die unternehmerischen Berichtspflichten im Bereich Nachhaltigkeit (Stichwort ESG-Reporting und Scope 3-Emissionen).
Ein weiterer genannter Aspekt ist, dass durch Umstellung des betrieblichen Fuhrparks auf emissionsfreie Antriebe Chancen für eine maßgebliche Reduktion des Energiebedarfs entstehen.
Nach Einschätzung der befragten Fachleute sind vor allem drei Aspekte wichtig, damit die Umsetzung von betrieblichem Mobilitätsmanagement rasch zum Standard wird. Wichtigster Aspekt sind Vorschriften im Bereich Bau- und Raumordnung bei Neuansiedelung und Betriebsausweitung. 80 Prozent schätzen diesen Aspekt als sehr wichtig und 17 Prozent als wichtig ein. An zweiter Stelle werden steuerliche Anreize, also etwas Absetzbarkeit von betrieblichen Unterstützungsmaßnahmen, als wichtig bewertet – 95 Prozent der befragten Fachleute schätzen diesen Aspekt als sehr oder eher wichtig ein. An dritter Stelle sprechen sich die Fachleute für eine gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen im Bereich betriebliches Mobilitätsmanagement aus – 73 Prozent der Fachleute sehen eine solche Verpflichtung sogar als sehr wichtige Maßnahme an.
Darüber hinaus gibt es gemäß Einschätzung der Fachleute Handlungsbedarf bei konkreten Investitionsförderungen für die Umsetzung von Maßnahmen, gefolgt von einer Klarstellung der bereits in einer vorherigen Frage thematisierten regulatorischen Unklarheiten. Das derzeitige Beratungsangebot wird offensichtlich geschätzt, in diesem Bereich sehen die befragten Fachleute vergleichsweise weniger Handlungsbedarf. Vergleichsweise weniger relevant schätzen die Fachleute auch die Umsetzung eines Zertifizierungssystems für jene Unternehmen ein, die im Bereich Mobilitätsmanagement bereits erfolgreiche Umsetzungsschritte gesetzt haben.
Offene Frage nach weiteren Faktoren:
Als zusätzlich relevante Faktoren für eine rasche Ausbreitung von betrieblichem Mobilitätsmanagement wird von den Fachleuten unter anderem auf die wichtige Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der zuständigen Bundesministerien verwiesen. Außerdem braucht es klare Zuständigkeiten und pro-aktive Mobilitätsbeauftragte, die Unternehmen bei der Umsetzung von Mobilitätsmanagement unterstützend zur Seite stehen.
Darüber hinaus wird auf die Relevanz von Fortbildungsmöglichkeiten für Mobilitätsbeauftragte hingewiesen, die etwa auch von den zuständigen Interessensvertretungen beworben und unterstützt werden könnten.
Ebenfalls wird auf die infrastrukturellen Rahmenbedingungen hingewiesen, das heißt ein gutes Angebot an Geh- und Radwegen sowie Anbindung mit Öffentlichem Verkehr von großen Betriebsgebieten.
Als generelle Rahmenbedingung wird auch in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit der Abschaffung beziehungsweise Reform von klimaschädlichen Subventionen, insbesondere der Pendelpauschale, hingewiesen.