Aus der Forschung - Angelika Psenner
Es braucht eine Restitution von öffentlichem Raum

VCÖ-Magazin: Sie haben im Forschungsprojekt Urban Parterre Vienna die Veränderung der Nutzung des „Stadtparterres“ im Zeitraum 1910 bis 2020 in einem ein Kilometer langen Straßenzug in Nebenlage im gründerzeitlichen zentrumsnahen Areal von Wien untersucht. Mit welchem Ergebnis?
Angelika Psenner: Das Forschungsprojekt befasste sich eingehend mit der Transformation der Wiener Stadtparterre-Struktur und hier vor allem mit den sich gegenseitig bedingenden Aspekten von Unter- und Fremdnutzung. Wenn wir die Gesamtformation des städtischen Parterres, also Erdgeschoß, Straßenraum und Hof als systemische Einheit betrachten und dessen Entwicklung über die Zeit verfolgen, werden die Wechselbeziehungen einzelner Bereiche augenscheinlich: Produzierendes Gewerbe beanspruchte im Jahr 1910 noch 10,6 Prozent der Gesamtfläche wobei die zumeist gewerbliche Nutzung der Innenhöfe noch nicht berücksichtigt ist. Heute stellt es lediglich 2,4 Prozent und gehört damit zusammen mit den halböffentlichen Räumen (von fast 12 Prozent auf knapp 4 Prozent) zu den großen Verlierern der Nutzungsumverteilung. Ebenso gingen Gastronomie und Wohnen stark zurück, während der Handel – ein lediglich vermeintlicher Großnutzer – mit 3,7 Prozent und aktuell 4,1 Prozent relativ unverändert geblieben ist.
VCÖ-Magazin: Lassen sich aus diesen Veränderungen auch Aussagen zur Mobilität machen?
Angelika Psenner: Die gewichtigste Nutzung des Stadtparterres stellt heute jedenfalls das Auto dar, nahezu ein Drittel der Gesamtfläche (24,7 Prozent im öffentlichen Raum und 6,3 Prozent im überbauten Raum) wird derzeit für die alleinige Verwendung durch Fahrzeuge freigestellt – im Jahr 1910 erreichte der für Fahrwerke reservierte Raum (Stallungen, Parken im öffentlichen Raum und exklusive Nutzung der Fahrspur) nicht einmal die 1 Prozent-Marke. Aus dieser Perspektive erklärt sich Leerstand und Unternutzung von städtischem Raum nicht ausschließlich aus ökosozialen Kausalitäten, sondern auch als Sekundärfolge der beschriebenen Nutzungsverschiebung zugunsten privater (Luxus-)Güter Einzelner und der Lagerung derselben – was im Übrigen nichts mit der Sicherstellung von Mobilität zu tun hat. Dementsprechend erklärt sich der dringende Bedarf nach einer sinnzusammenhängenden, systemischen Regelung, oder, um es plakativer zu formulieren: nach der Restitution von öffentlichem Raum. Denn die Einführung der NS-StVO 1938 enteignete das allen zur Verwendung zustehende Allgemeingut Straßenraum und führte große Teile des Stadtparterres einer erlesenen Schar von Fahrzeugbesitzenden zu.