Aus der Praxis Hanna Schwarz

Arbeitsplätze transformieren statt reduzieren

Parklets vor dem Haus und Parklets zum Buchlesen vor Büchereien (Booklets), bespielte Wohnstraßen, die ihrem Namen gerecht werden, umgestaltete Schulvorplätze und Schulstraßen, Klappstühle zum Sitzen im öffentlichen Raum – es gibt ihn schon, diesen bunten, vielfältigen Raum, der uns allen gehört. Bloß, wie evozieren wir ein Bedürfnis nach mehr davon? Kultureller Wandel benötigt selbstreflektierte Prozesse auf individueller Ebenen, eingebettet im konkreten Alltag. Das Erlebnis eines Vaters mit seinem Kind im Auto, der durch eine bespielte Wohnstraße fährt, umdreht und zu Fuß zurückkommt, damit sein Kind dort spielen kann und sich dafür bedankt. Jugendliche, die das Parklet selbst bauen und erklären können, warum sie so etwas für die Gesellschaft machen. Eine schimpfende Frau, die nachfragt, ob es eine Erlaubnis gäbe für die aufgestellten Klappsessel und die mit ihrem Eis dann gerne dort verschnauft. Solche Nachdenkprozesse zeigen: Es geht doch! Dann öffnen sich Fenster der eigenen Erkenntnis – das ist ja viel schöner und macht Spaß

Hanna Schwarz geht doch! Initiative fürs Zufußgehen und den Öffentlichen Raum
https://geht-doch.wien/

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Mobilität als Starter-Paket im Wohnbau anbieten

Auf einem ehemaligen Produktionsgelände im Zentrum von Traun entstanden 170 neue Wohnungen. Vorgegeben waren 340 Pkw-Stellplätze, die durch Vorlage eines Mobilitätskonzepts um 85 reduziert werden konnten. Seit Bezug der Wohnanlage im Jahr 2023 gibt es nun zwei E-Carsharing-Fahrzeuge, acht Sharing-Fahrräder inklusive Elektro- und Transportfahrrädern, zusätzliche Fahrrad-Stellplätze, eine Fahrradwerkstatt, eine Paketstation sowie eine Ansprechperson für Mobilitätsmanagement direkt im Quartier.

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Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche.

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