Aus der Praxis - Karoline Seywald

Westbahnpark beim Wiener Westbahnhof als Klimamaßnahme

Karoline Seywald, eine der 4 SprecherInnen der Initiative Westbahnpark (https://www.westbahnpark.at)

Die Idee des Westbahnparks auf dem Areal hinter dem Wiener Westbahnhof entlang der Felberstraße geht auf BLA – Büro für Lustige Angelegenheiten – zurück. Stadträumliche Besonderheiten wie der weite Blick in die Berge, die Geländekante und die Frischluftschneise, die kühle Luft vom Wienerwald in die Innenstadt bringt, haben schon früh auf das Potenzial des Ortes hingewiesen. Vor zwei Jahren ist die Vision eines Parks entstanden – mit einem ein Kilometer langen Pool, vielen Bäumen und einem Markt am Zug – durch den wir dann Interessierte real geführt haben. Da gab es tolle Resonanz. Der Grünraum ist im 15. Wiener Gemeindebezirk besonders gering, die bauliche Dichte hoch. Daher haben wir für alle, die mitmachen wollen, die Initiative Westbahnpark gegründet. Stadtpolitik und ÖBB wurden auf uns aufmerksam, ein Leitbildprozess der Abteilung für Stadtplanung wurde in Aussicht gestellt. Wir fordern einen durchgängigen Park bis zur Höhe Technisches Museum als Fixpunkt bei der Stadtteilentwicklung in Kombination mit einer großräumigen, städtebaulichen Betrachtung dieses Areals. Laut einer aktuellen Klimaanalyse ist das unbedingt erforderlich. Gerade die Covid-19-Pandemie hat uns gezeigt wie wichtig Frischluft und Grünraum sind.

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Grüne Lunge statt Beton

Im Zentrum von Wels entsteht ein groß angelegtes Entsiegelungsprojekt, bei dem über 33.000 Quadratmeter versiegelte Fläche in eine Grünanlage umgewandelt werden – bis zum Sommer 2026 soll ein „Central Park“ für die 65.000-Personen Stadt entstehen. Wo bisher alte Messehallen und versiegelte Abstellflächen waren, soll ein Freiraum mit Wald- und Wasserspielplatz, Sportanlagen sowie eine Liege- und Freizeitwiese entstehen.

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Widmungsgewinne für Entsiegelungsprojekte nutzen

Wird ein Grundstück von Grün- in Bauland umgewidmet, entsteht ohne Zutun der Eigentümerinnen und Eigentümer eine beträchtliche Wertsteigerung. Sowohl aus Gründen der Fairness, als auch der Raumplanung verpflichtet das Schweizer Raumplanungsgesetz alle Kantone zur Einhebung einer „Mehrwertabgabe“ von mindestens 20 Prozent.

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