Aus der Praxis - Stefan Duelli

Rechtlichen Rahmen für umweltverträgliche Mobilität schaffen

Stefan Duelli, Amt der Vorarlberger Landes-regierung, Verkehrsplanung

Damit die Mobilitätswende gelingen kann, braucht es neben einer „menschen-gerechten“ Infrastruktur auch einen geeigneten rechtlichen Rahmen für eine umweltverträgliche Mobilität. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) widerspiegeln allerdings in vielen Bereichen noch den Kfz-fokussierten Geist der 1960er-Jahre. Das Land Vorarlberg macht sich deshalb schon seit längerem für eine Neuausrichtung der StVO mit einer stärkeren Berücksichtigung der Mobilitätsformen Gehen und Radfahren stark.

Neben Anpassungen zur direkten Förderung des Rad- und Fußverkehrs, etwa der Berücksichtigung eines Mindest-Überholabstandes oder der generellen Öffnung von Einbahnen für Radfahren in die Gegenrichtung, wäre es im Rahmen einer Novellierung der StVO auch notwendig, mehr Möglichkeiten zur Schaffung attraktiver Ortszentren vorzusehen. Derzeit sind Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Straßenabschnitten insbesondere im Rahmen des §43 StVO realisierbar, welcher allerdings restriktiv auszulegen ist. Eine Novellierung der StVO soll deshalb Temporeduktionen insbesondere auch auf Landesstraßen in Ortszentren leichter ermöglichen, um – unterstützt durch eine attraktive Gestaltung – die Verkehrssicherheit für Radfahrende und Gehende zu erhöhen und durch eine verbesserte Aufenthaltsqualität die Ortszentren als „Herz der Gemeinde“ zu stärken.

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VCÖ: Stellplatzvorgaben im Wohnbau umfassend reformieren!

VCÖ (Wien, 13. November 2024) – Verpflichtende Stellplätze machen 10 bis 15 Prozent der gesamten Baukosten im Wohnbau aus, wie eine aktuelle VCÖ-Untersuchung zeigt. Die bestehenden Pkw-Stellplatzverpflichtungen verteuern den Wohnbau und damit das Wohnen und führen zudem zu mehr Autoverkehr. Während Bauträger zwar in ganz Österreich gesetzlich gezwungen sind, Pkw-Stellplätze zu bauen, gibt es keine verpflichtenden Vorgaben für die Anbindung an den Öffentlichen Verkehr oder die Bereitstellung von Sharing-Angeboten. Der VCÖ fordert eine umfassende Reform der Stellplatzvorgaben im Wohnbau. Für große Wohnbauprojekte und große Bürogebäude sollen Mobilitätskonzepte verpflichtend vorgeschrieben werden.

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Zukunftsorientierte kommunale Mobilitätsverordnung

„Angebot schafft Nachfrage“ war das Motto, nach dem in Feldkirchen bei Graz im Mai 2024 eine neue Mobilitätsverordnung für den Wohnbau beschlossen wurde. Erstmals vorgegeben wird, dass je Wohnung drei Fahrrad-Stellplätze mit Mindestqualitätsvorgaben zu errichten sind. Die Anzahl der verpflichtenden Pkw-Stellplätze hängt ab von der Größe des Bauvorhabens, dem Angebot des Öffentlichen Verkehrs sowie der Bereitstellung von Car-, Bike- und Transportrad-Sharing.

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