Aus der Praxis: Uwe Brendle

„Carsharing-Gesetz ermöglicht Carsharing im Straßenverkehr zu privilegieren“

Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass Carsharing den „Nerv der Zeit“ trifft. Dies ist auch ökologisch sinnvoll, denn die Erfahrung lehrt, dass ein eigener Pkw, steht er erst einmal vor der Haustür, fast immer genutzt wird, selbst auf kurzen Strecken. Die Hälfte aller Autofahrten in Ballungsräumen erstreckt sich nicht einmal fünf Kilometer weit. Gleichzeitig stehen die Fahrzeuge durchschnittlich bis zu 23 Stunden am Tag still. Das Autoteilen spart Ressourcen und schafft mehr Freiraum für eine lebenswerte Stadt. Ein flexibles Angebot aus Carsharing, Öffentlichem Verkehr und Fahrrad trägt zu besserer Luftqualität und zu mehr Klimaschutz bei und ist zudem attraktiver, bequemer und billiger als das Auto im Privatbesitz.

Wir haben vor diesem Hintergrund in Deutschland mit dem Carsharing-Gesetz die Grundlage dafür geschaffen, dass Carsharing-Fahrzeuge im Straßenverkehr privilegiert werden können. Konkret bekommen die Behörden vor Ort die Möglichkeit, Parkgebühren zu erlassen und für alle oder für einzelne Carsharing-Unternehmen Parkflächen zu reservieren. Das reduziert die Kosten und trägt zur Attraktivität des Carsharings bei. Als Herausforderung hat sich dabei das föderale System in Deutschland herausgestellt. Der Bund hat nämlich nur für einen Teil der Straßen die Befugnis, Regelungen zu erlassen. Ergänzende Regelungen müssen nun durch die Bundesländer geschaffen werden. Hier befinden wir uns auf einem guten Weg.

Uwe Brendle
Leiter des Referates Umwelt und Verkehr im deutschen Bundesministerium für Umwelt über das neue Carsharing-Gesetz in Deutschland

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