Carsharing-Gesetz Deutschland

Foto: Verkehrsschild, welches einen Hinweis auf Carsharing und teilAuto enthält

Im September 2019 trat in Deutschland das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharing-Gesetz)“ in Kraft. Es schafft eine bundesweite Ermächtigung um Abstellplätze für Carsharing sowie eine Parkgebührenbefreiung im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Für die Vergabe von öffentlichen Abstellplätzen an stationsbasierte Carsharing-Betriebe werden Eignungskriterien, etwa die Bevorzugung von E-Fahrzeugen, vorgeschlagen. Im Jahr 2019 ist die Anzahl der Carsharing-Fahrzeuge um 25 Prozent gestiegen, im Jahr 2020 waren es – pandemiebedingt – drei Prozent, die Zahl der angemeldeten Fahrtberechtigten ist im Jahr 2020 aber um 25 Prozent gestiegen. In 855 Orten in Deutschland wird zu Jahresbeginn 2021 Carsharing angeboten, das sind 15 mehr als ein Jahr zuvor.

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VCÖ: Klimaticket zur umfassenden Mobilitätskarte weiter entwickeln

VCÖ (Wien, 24. Oktober 2022) – Vor einem Jahr wurde das Klimaticket Österreich eingeführt, das bereits Ende Juni von mehr als 170.000 Personen genutzt wurde. Zusätzlich zum österreichweiten gibt es die Klimatickets der Bundesländer, die für viele Pendlerinnen und Pendler eine große Kostenersparnis bringen. Je nach Strecke, kann die Ersparnis durch den Umstieg vom Auto auf den Öffentlichen Verkehr mit dem Klimaticket vielen Pendlerinnen und Pendlern de facto ein 15. Monatsgehalt bringen, wie eine aktuelle Analyse des VCÖ zeigt. So beträgt beispielsweise die Ersparnis auf den Pendelstrecken Amstetten – St. Pölten, Leoben – Graz oder Kufstein – Innsbruck mehr als 3.000 Euro pro Jahr. Der VCÖ fordert, dass das Klimaticket zu einer umfassenden Mobilitätskarte weiter entwickelt wird.

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Foto: Sarah Duit

Aus der Forschung - Katja Diehl

Die Privilegien des Autos unter allen verteilen

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