Carsharing-Gesetz Deutschland

Foto: Verkehrsschild, welches einen Hinweis auf Carsharing und teilAuto enthält

Im September 2019 trat in Deutschland das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharing-Gesetz)“ in Kraft. Es schafft eine bundesweite Ermächtigung um Abstellplätze für Carsharing sowie eine Parkgebührenbefreiung im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Für die Vergabe von öffentlichen Abstellplätzen an stationsbasierte Carsharing-Betriebe werden Eignungskriterien, etwa die Bevorzugung von E-Fahrzeugen, vorgeschlagen. Im Jahr 2019 ist die Anzahl der Carsharing-Fahrzeuge um 25 Prozent gestiegen, im Jahr 2020 waren es – pandemiebedingt – drei Prozent, die Zahl der angemeldeten Fahrtberechtigten ist im Jahr 2020 aber um 25 Prozent gestiegen. In 855 Orten in Deutschland wird zu Jahresbeginn 2021 Carsharing angeboten, das sind 15 mehr als ein Jahr zuvor.

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Autofreies Stadtviertel für 12.000 Menschen

Nahe des Hauptbahnhofs von Utrecht in den Niederlanden wird bis zum Jahr 2028 auf 60 Hektar eines ehemaligen Gewerbegebietes das nachhaltige, weitgehend autofreie Stadtviertel Merwede entstehen.

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Grafik: Darstellung einer Luftaufnahme, welche das Konzept des neuen Stadtteils Merwede in Utrecht zeigt. Man sieht viele Grünflächen und einen Fluss.

Gute Kombination: Carsharing und Öffentlicher Verkehr

Die Kombination von Carsharing und Öffentlichem Verkehr funktioniert in Städten ebenso wie in Regionen, kleinen Gemeinden und im überregionalen Schienenverkehr.

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Foto: Carsharing-Auto vor einer Aussicht auf die Berglandschaft