Carsharing-Gesetz Deutschland

Foto: Verkehrsschild, welches einen Hinweis auf Carsharing und teilAuto enthält

Im September 2019 trat in Deutschland das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharing-Gesetz)“ in Kraft. Es schafft eine bundesweite Ermächtigung um Abstellplätze für Carsharing sowie eine Parkgebührenbefreiung im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Für die Vergabe von öffentlichen Abstellplätzen an stationsbasierte Carsharing-Betriebe werden Eignungskriterien, etwa die Bevorzugung von E-Fahrzeugen, vorgeschlagen. Im Jahr 2019 ist die Anzahl der Carsharing-Fahrzeuge um 25 Prozent gestiegen, im Jahr 2020 waren es – pandemiebedingt – drei Prozent, die Zahl der angemeldeten Fahrtberechtigten ist im Jahr 2020 aber um 25 Prozent gestiegen. In 855 Orten in Deutschland wird zu Jahresbeginn 2021 Carsharing angeboten, das sind 15 mehr als ein Jahr zuvor.

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Carsharing-Vorreiterstadt Bremen

Die Bündelung von Carsharing mit anderen Mobilitätsformen gelingt in der norddeutschen Stadt Bremen seit dem Jahr 2003 mit dem Konzept „mobil.punkt“.

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Foto: Eine Frau steht mit ihrem Handy vor einem Carsharing-Auto

VCÖ-Magazin 2020-04 Öffentlichen Verkehr fit für die Zukunft machen

Mikro-ÖV und Sharing-Angebote, die Lücken im Angebot des Öffentlichen Verkehrs schließen. Tickets, die den Öffentlichen Verkehr als Gesamtsystem nutzbar machen. Ein Investitionsschub für die Bahn. Der Öffentliche Verkehr der Zukunft nimmt auch in Österreich Gestalt an.

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