Carsharing-Gesetz Deutschland

Foto: Verkehrsschild, welches einen Hinweis auf Carsharing und teilAuto enthält

Im September 2019 trat in Deutschland das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharing-Gesetz)“ in Kraft. Es schafft eine bundesweite Ermächtigung um Abstellplätze für Carsharing sowie eine Parkgebührenbefreiung im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Für die Vergabe von öffentlichen Abstellplätzen an stationsbasierte Carsharing-Betriebe werden Eignungskriterien, etwa die Bevorzugung von E-Fahrzeugen, vorgeschlagen. Im Jahr 2019 ist die Anzahl der Carsharing-Fahrzeuge um 25 Prozent gestiegen, im Jahr 2020 waren es – pandemiebedingt – drei Prozent, die Zahl der angemeldeten Fahrtberechtigten ist im Jahr 2020 aber um 25 Prozent gestiegen. In 855 Orten in Deutschland wird zu Jahresbeginn 2021 Carsharing angeboten, das sind 15 mehr als ein Jahr zuvor.

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VCÖ-Stakeholder Café: Sharing in der Stadt

Der Trend zum Sharing gilt als Hoffnung für eine künftig klimaverträgliche und sozial gerechte Mobilität. Insbesondere in Städten gilt es, um die knappe Ressource Platz zu sparen, eine Reduktion der bislang exklusiv privat genutzten Fahrzeuge durch Sharing in Verbindung mit dem Öffentlichem Verkehr und multimodalem Mobilitätsverhalten zu fördern. In welchen Bereichen und mit welchen Maßnahmen kann und soll dabei die Stadtverwaltung die Verbreitung von Sharing in der Mobilität unterstützen? Unter welchen Bedingungen kann Sharing auch am Stadtrand, bei geringerer Bevölkerungsdichte und Nachfrage, funktionieren? Wie lassen sich die verschiedenen Sharing-Angebote strategisch koordinieren und multimodal verbinden? Diese und weitere Fragen diskutierten die rund 50 Gäste des VCÖ-Stakeholder Café, das am 25. November 2019 in der Urania Wien stattfand.

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