Carsharing-Gesetz Deutschland

Foto: Verkehrsschild, welches einen Hinweis auf Carsharing und teilAuto enthält

Im September 2019 trat in Deutschland das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharing-Gesetz)“ in Kraft. Es schafft eine bundesweite Ermächtigung um Abstellplätze für Carsharing sowie eine Parkgebührenbefreiung im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Für die Vergabe von öffentlichen Abstellplätzen an stationsbasierte Carsharing-Betriebe werden Eignungskriterien, etwa die Bevorzugung von E-Fahrzeugen, vorgeschlagen. Im Jahr 2019 ist die Anzahl der Carsharing-Fahrzeuge um 25 Prozent gestiegen, im Jahr 2020 waren es – pandemiebedingt – drei Prozent, die Zahl der angemeldeten Fahrtberechtigten ist im Jahr 2020 aber um 25 Prozent gestiegen. In 855 Orten in Deutschland wird zu Jahresbeginn 2021 Carsharing angeboten, das sind 15 mehr als ein Jahr zuvor.

Zurück zur Übersicht

VCÖ-Factsheet: Wie Städte die Mobilitätswende voranbringen

Die Dekarbonisierung des Verkehrs in den Städten ist deutlich vor dem Jahr 2050 notwendig und erreichbar. Europaweit setzen Städte auf die Umnutzung von Parkplätzen und Fahrbahnen, die Förderung von Gehen und Radfahren sowie auf den Öffentlichen Verkehr.

Mehr dazu

VCÖ-Factsheet: Mobility as a Service und Sharing für die Regionen

Bisher wurde Carsharing und Mobility as a Service vor allem als Angebot für Städte betrachtet. Doch gerade für Regionen sind umfassende Sharing-Angebote sehr gut geeignet. Sie sind als klimaverträgliche und kostengünstige Alternative zum Privat-Pkw zu forcieren.

Mehr dazu