Carsharing-Gesetz Deutschland

Foto: Verkehrsschild, welches einen Hinweis auf Carsharing und teilAuto enthält

Im September 2019 trat in Deutschland das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharing-Gesetz)“ in Kraft. Es schafft eine bundesweite Ermächtigung um Abstellplätze für Carsharing sowie eine Parkgebührenbefreiung im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Für die Vergabe von öffentlichen Abstellplätzen an stationsbasierte Carsharing-Betriebe werden Eignungskriterien, etwa die Bevorzugung von E-Fahrzeugen, vorgeschlagen. Im Jahr 2019 ist die Anzahl der Carsharing-Fahrzeuge um 25 Prozent gestiegen, im Jahr 2020 waren es – pandemiebedingt – drei Prozent, die Zahl der angemeldeten Fahrtberechtigten ist im Jahr 2020 aber um 25 Prozent gestiegen. In 855 Orten in Deutschland wird zu Jahresbeginn 2021 Carsharing angeboten, das sind 15 mehr als ein Jahr zuvor.

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VCÖ: Mehr als 1,3 Millionen Personen in Österreich lenken selten ein Auto – Carsharing Angebote ausbauen und verbessern

VCÖ (Wien, 16. Juli 2024) – Carsharing verbessert die Umwelt- und Energiebilanz des Autoverkehrs, reduziert Parkplatzprobleme und verringert die Mobilitätskosten der Haushalte, wie Vorträge und Praxis-Inputs bei der heutigen online abgehaltenen VCÖ-Fachkonferenz zeigten. Um das große Carsharing-Potenzial in Österreich besser auszuschöpfen, braucht es mehr Angebote und stärkere Anreize diese zu nutzen, stellt die Mobilitätsorganisation VCÖ fest. In Österreich lenken mehr als 1,3 Millionen Personen nur selten ein Auto, es sind nur maximal zehn Prozent der privaten Pkw gleichzeitig im Einsatz und es gibt rund 1,4 Millionen Zweit- und Drittautos mit einer durchschnittlich niedrigen Fahrleistung.

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Foto: Klima- und Energiefonds

VCÖ: Kilometergeld erhöht Anreize zur Nutzung von Öffentlichen Verkehr, Fahrrad und Fahrgemeinschaften

VCÖ (Wien, 4. Juli 2024) – Dienstfahrten werden in Österreich derzeit überwiegend mit dem Auto gefahren und verursachen pro Jahr fast eine Million Tonnen klimaschädliches CO2, macht die Mobilitätsorganisation VCÖ aufmerksam. Die Einführung des Zuschusses für Fahrten mit dem Öffentlichen Verkehr für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist ein Anreiz, dienstliche Wege vermehrt mit dem Öffentlichen Verkehr zurückzulegen. Rund die Hälfte der Dienstfahrten sind kürzer als zehn Kilometer. Die Angleichung des Fahrrad-Kilometergelds auf 50 Cent macht es attraktiv, kürzere Dienstfahrten mit dem Rad zu fahren, stellt der VCÖ fest.

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Foto: Stefan Raab