Carsharing-Gesetz Deutschland

Foto: Verkehrsschild, welches einen Hinweis auf Carsharing und teilAuto enthält

Im September 2019 trat in Deutschland das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharing-Gesetz)“ in Kraft. Es schafft eine bundesweite Ermächtigung um Abstellplätze für Carsharing sowie eine Parkgebührenbefreiung im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Für die Vergabe von öffentlichen Abstellplätzen an stationsbasierte Carsharing-Betriebe werden Eignungskriterien, etwa die Bevorzugung von E-Fahrzeugen, vorgeschlagen. Im Jahr 2019 ist die Anzahl der Carsharing-Fahrzeuge um 25 Prozent gestiegen, im Jahr 2020 waren es – pandemiebedingt – drei Prozent, die Zahl der angemeldeten Fahrtberechtigten ist im Jahr 2020 aber um 25 Prozent gestiegen. In 855 Orten in Deutschland wird zu Jahresbeginn 2021 Carsharing angeboten, das sind 15 mehr als ein Jahr zuvor.

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Eva Hofmann - direkt gefragt

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VCÖ: In den Niederlanden kommen bereits zwei Drittel der Fahrgäste zu Fuß oder per Rad zum Bahnhof

VCÖ (Wien, 16. Mai 2024) – Eine gute Erreichbarkeit der Bahnhöfe und Bushaltestellen zu Fuß und mit dem Fahrrad erhöht die Anzahl der Fahrgäste des Öffentlichen Verkehrs. Das zeigen internationale und nationale Beispiele, die heute bei der VCÖ-Fachkonferenz präsentiert wurden. In einem verkehrsberuhigten Umfeld steigt die Bereitschaft, längere Strecken zu Fuß zu gehen, der Einzugsbereich von Haltestellen des Öffentlichen Verkehrs verdreifacht sich dadurch. Während in Österreich rund 40 Prozent der Fahrgäste zu Fuß oder mit dem Fahrrad zum Bahnhof kommen, sind es in den Niederlanden bereits 68 Prozent.

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Foto: Sarah Duit