Carsharing-Gesetz Deutschland

Foto: Verkehrsschild, welches einen Hinweis auf Carsharing und teilAuto enthält

Im September 2019 trat in Deutschland das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharing-Gesetz)“ in Kraft. Es schafft eine bundesweite Ermächtigung um Abstellplätze für Carsharing sowie eine Parkgebührenbefreiung im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Für die Vergabe von öffentlichen Abstellplätzen an stationsbasierte Carsharing-Betriebe werden Eignungskriterien, etwa die Bevorzugung von E-Fahrzeugen, vorgeschlagen. Im Jahr 2019 ist die Anzahl der Carsharing-Fahrzeuge um 25 Prozent gestiegen, im Jahr 2020 waren es – pandemiebedingt – drei Prozent, die Zahl der angemeldeten Fahrtberechtigten ist im Jahr 2020 aber um 25 Prozent gestiegen. In 855 Orten in Deutschland wird zu Jahresbeginn 2021 Carsharing angeboten, das sind 15 mehr als ein Jahr zuvor.

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VCÖ-Fachveranstaltung: Bessere Mobilität für die Regionen

Jeder dritte Haushalt in Österreich befindet sich in einem Gebiet mit geringer Bevölkerungsdichte. Dort fährt nur rund ein Fünftel mehrmals im Monat oder öfters mit dem Öffentlichen Verkehr, die Hälfte nie. Auch in den Regionen ist ein gutes öffentlich zugängliches Mobilitätsangebot möglich, wie die vorgestellten Projekte bei einer VCÖ-Fachveranstaltung am 23. November 2023 zeigen.

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Foto: Lkw-Kolonne

Dichtes Carsharing-Netz in und um Kufstein

Die Flotte des Beecar-Carsharing der Stadtwerke Kufstein ist von drei E-Pkw im Jahr 2018 bis zum Sommer 2023 auf 21 E-Pkw und E-Kleinbusse an 14 Standorten in Kufstein und fünf Partnergemeinden angewachsen. Die rund 500 privaten und gewerblichen Kundinnen und Kunden nutzen die Fahrzeuge im Schnitt für 40 Kilometer in vier Stunden, möglich sind aber Fahrten innerhalb der gesamten EU.

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Bild von zwei Carsharing-Autos