Garantiert mobil in der Region

Foto: Anrufsammeltaxi im Odenwaldkreis

Seit dem Jahr 2017 gilt im ländlich geprägten Odenwaldkreis mit zwölf Gemeinden im deutschen Bundesland Hessen durch das Projekt „garantiert mobil!“ eine Mobilitätsgarantie, zusätzlich zum bestehenden Busangebot: innerhalb von 60 Minuten per Anrufsammeltaxi ins nächste Orts- oder Regionalzentrum, werktags von 5 bis 22 Uhr, sonn- und feiertags ab acht Uhr. Gebucht wird per App oder online bis eine Stunde vor Fahrtbeginn. Wer früher bucht, bekommt Rabatt. Zusätzlich zum Anrufsammeltaxi ist eine Mitfahrbörse integriert. Für alle Angebote gilt der übliche Verbundtarif. Anfang des Jahres 2020 wurde die Aktion „Fahrschein gegen Führerschein“ umgesetzt: Wer den Führerschein abgab, bekam für drei Jahre kostenlos eine Jahreskarte für den Öffentlichen Verkehr. Das Mobilitätsangebot ist als regulärer Teil des Öffentlichen Verkehrs konzipiert und, aufgrund der hohen Akzeptanz, seit dem Jahr 2019 Bestandteil des Verkehrsdienstevertrags bis zum Jahr 2029.

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VCÖ: Öffi-Angebot in Österreichs 124 regionalen Zentren weist große Unterschiede auf

VCÖ (Wien, 10. November 2023) – Während in 20 der 124 regionalen Zentren Österreichs mehr als 150 Züge pro Werktag halten, sind zwölf regionale Zentren gar nicht mit der Bahn erreichbar, wie eine aktuelle VCÖ-Studie zeigt. Gegenüber dem Jahr 2019 ist in 90 regionalen Zentren die Zahl der Zughalte gestiegen. Mit Linienbussen sind alle regionalen Zentren erreichbar, in jedem dritten gibt es ein Mikro-ÖV Angebot. Die Mobilitätorganisation VCÖ fordert mehr öffentliche Verkehrsverbindungen für die Regionen sowie eine Rad-Infrastruktur-Offensive, da auch in den Regionen viele Alltagswege kurz sind. Bis zum Jahr 2030 soll eine flächendeckende Mobilitätsgarantie in Österreich umgesetzt werden.  

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Foto: Sarah Duit

Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen.

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Bild eines Fahrrads