Kommentar - StVO vom Menschen aus denken

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Mit 1. Oktober 2022 tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie hilft, die Bedingungen für Gehen und Radfahren zu verbessern: ein verpflichtender Mindest-
abstand beim Überholen von Radfahrenden bringt höhere Sicherheit, Rechtsabbiegen an roten Ampeln und mehr Möglichkeiten zum Nebeneinanderfahren – speziell für Kinder und Begleitpersonen – macht Radfahren attraktiver. Ampeln werden fußgängerfreundlicher, die Benutzungspflicht von Zebrastreifen wird eingeschränkt, Sackgassen-Schilder zeigen künftig Durchgangsmöglichkeiten an und Schulstraßen werden erstmals gesetzlich verankert.

Stünde der Mensch im Zentrum, müsste Tempo 30 Standard sein

Trotzdem bleibt das Auto Maß der Dinge. Vor 100 Jahren war die Straße gleichberechtigte Begegnungszone. Spätestens seit Einführung der StVO im Jahr 1960 gilt es als unverantwortlich, wenn Gehende die zur Fahrbahn reduzierte Straße unhinterfragt betreten. Sie sind auch weiterhin verpflichtet sich zu versichern, dass sie „andere Straßenbenützer nicht gefährden oder diese übermäßig behindern.“ Abgesehen davon, dass Gehende damit absurderweise als Gefahrenquelle gebrandmarkt werden, zeigt sich aus wessen Perspektive Behinderungen definiert werden. Dies gilt leider auch beim Thema Geschwindigkeit. Werden Gehende von einem Auto erfasst, ist das Tötungsrisiko bei Tempo 50 fünfmal so hoch wie bei Tempo 30. Vom Auto aus gedacht, mag Tempo 50 „normal“ sein. Stünde der Mensch
im Zentrum der Verkehrspolitik, müsste sich das ändern.

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VCÖ zu langfristigen Auswirkungen der Pandemie: Mehr Radverkehr, mehr Homeoffice

VCÖ (Wien, 24. Februar 2025) - Die Covid-19 Pandemie hatte kurzfristig starke Auswirkungen auf die Mobilität. Fünf Jahre nach Ausbruch der Pandemie gibt es als langfristige Auswirkungen auf die Mobilität eine Zunahme des Radverkehrs und mehr Homeoffice, stellt die Mobilitätsorganisation VCÖ fest. Der Autoverkehr war im Vorjahr auf dem Niveau wie vor der Pandemie, der Schienenverkehr übertraf bereits im Jahr 2023 das Vor-Pandemie Niveau. Um den Trend zum Rad und das Potenzial von Elektro-Fahrrädern im Alltag bestmöglich nutzen zu können, braucht es in Österreich eine Radinfrastruktur-Offensive, betont der VCÖ.

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Foto: Mobilitätsagentur

CO2-Grenzwerte für Unternehmensflotten als Boost für Europas Auto-Industrie

Ab heuer gelten für neu zugelassene Pkw und Vans in der EU niedrigere CO2-Grenzwerte. Fahrzeughersteller haben die Emissionen ihrer verkauften Fahrzeugflotte durch den Verkauf von effizienteren Fahrzeugen schrittweise bis zum Jahr 2035 auf null Gramm CO2 je Kilometer zu reduzieren. Die aktuelle Regelung betrifft lediglich die Autohersteller. Was fehlt sind verbindliche Ziele für große Unternehmen, die viele Fahrzeuge anschaffen. Solche Ziele hätten zwei zentrale Vorteile: die raschere Senkung der CO2-Emissionen des Verkehrs und die Stärkung der europäischen Automobilindustrie.

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash