Kommentar - StVO vom Menschen aus denken

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Mit 1. Oktober 2022 tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie hilft, die Bedingungen für Gehen und Radfahren zu verbessern: ein verpflichtender Mindest-
abstand beim Überholen von Radfahrenden bringt höhere Sicherheit, Rechtsabbiegen an roten Ampeln und mehr Möglichkeiten zum Nebeneinanderfahren – speziell für Kinder und Begleitpersonen – macht Radfahren attraktiver. Ampeln werden fußgängerfreundlicher, die Benutzungspflicht von Zebrastreifen wird eingeschränkt, Sackgassen-Schilder zeigen künftig Durchgangsmöglichkeiten an und Schulstraßen werden erstmals gesetzlich verankert.

Stünde der Mensch im Zentrum, müsste Tempo 30 Standard sein

Trotzdem bleibt das Auto Maß der Dinge. Vor 100 Jahren war die Straße gleichberechtigte Begegnungszone. Spätestens seit Einführung der StVO im Jahr 1960 gilt es als unverantwortlich, wenn Gehende die zur Fahrbahn reduzierte Straße unhinterfragt betreten. Sie sind auch weiterhin verpflichtet sich zu versichern, dass sie „andere Straßenbenützer nicht gefährden oder diese übermäßig behindern.“ Abgesehen davon, dass Gehende damit absurderweise als Gefahrenquelle gebrandmarkt werden, zeigt sich aus wessen Perspektive Behinderungen definiert werden. Dies gilt leider auch beim Thema Geschwindigkeit. Werden Gehende von einem Auto erfasst, ist das Tötungsrisiko bei Tempo 50 fünfmal so hoch wie bei Tempo 30. Vom Auto aus gedacht, mag Tempo 50 „normal“ sein. Stünde der Mensch
im Zentrum der Verkehrspolitik, müsste sich das ändern.

Zurück zur Übersicht

Wenn der (unsichtbare) Schutzweg nicht schützt

Vorrangverletzungen oder Rotlichtmissachtung die Hauptunfallursachen bei Verkehrsunfällen mit zu Fuß gehenden Kindern. Hauptunfallgegner von Kindern sind Pkw. Erschreckend ist, dass viele Kinder sogar in den offensichtlichen Schutzbereichen angefahren werden. Allein im Jahr 2023 wurden am Schulweg 100 Kinder auf einem Schutzweg durch einen Verkehrsunfall verletzt. Wir brauchen eine Kultur der Rücksichtnahme, eine kindgerechte und sichere Infrastruktur und niedrigeres Tempo.

Mehr dazu
Foto: Spencer Imbrock, unsplash

Warum sich Investitionen für mehr Gehen vielfach lohnen

Jeder zu Fuß zurückgelegte Kilometer generiert einen vielfachen gesellschaftlichen Nutzen. Hauptgrund sind die gesundheitlichen Vorteile des Gehens. Auch die lokale Wirtschaft profitiert: In verkehrsberuhigten Straßen steigen die Umsätze und Innenstädte werden attraktiver.

Mehr dazu
Menschen gehen auf einer belebten Einkaufsstraße