Kommentar - StVO vom Menschen aus denken

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Mit 1. Oktober 2022 tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie hilft, die Bedingungen für Gehen und Radfahren zu verbessern: ein verpflichtender Mindest-
abstand beim Überholen von Radfahrenden bringt höhere Sicherheit, Rechtsabbiegen an roten Ampeln und mehr Möglichkeiten zum Nebeneinanderfahren – speziell für Kinder und Begleitpersonen – macht Radfahren attraktiver. Ampeln werden fußgängerfreundlicher, die Benutzungspflicht von Zebrastreifen wird eingeschränkt, Sackgassen-Schilder zeigen künftig Durchgangsmöglichkeiten an und Schulstraßen werden erstmals gesetzlich verankert.

Stünde der Mensch im Zentrum, müsste Tempo 30 Standard sein

Trotzdem bleibt das Auto Maß der Dinge. Vor 100 Jahren war die Straße gleichberechtigte Begegnungszone. Spätestens seit Einführung der StVO im Jahr 1960 gilt es als unverantwortlich, wenn Gehende die zur Fahrbahn reduzierte Straße unhinterfragt betreten. Sie sind auch weiterhin verpflichtet sich zu versichern, dass sie „andere Straßenbenützer nicht gefährden oder diese übermäßig behindern.“ Abgesehen davon, dass Gehende damit absurderweise als Gefahrenquelle gebrandmarkt werden, zeigt sich aus wessen Perspektive Behinderungen definiert werden. Dies gilt leider auch beim Thema Geschwindigkeit. Werden Gehende von einem Auto erfasst, ist das Tötungsrisiko bei Tempo 50 fünfmal so hoch wie bei Tempo 30. Vom Auto aus gedacht, mag Tempo 50 „normal“ sein. Stünde der Mensch
im Zentrum der Verkehrspolitik, müsste sich das ändern.

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Tempo effektiv reduzieren – braucht es mehr Kontrollen?

Im Jahr 2023 starben in Österreich wegen nicht angepasster Geschwindigkeit 108 Menschen, um 29 Prozent mehr als im Jahr davor. Je schneller gefahren wird, desto länger ist der Anhalteweg und desto höher sind Unfallrisiko und Schwere der Unfälle. Niedrigere Geschwindigkeiten sind eine zentrale Maßnahme, um die Zahl der Verletzten und Getöteten im Straßenverkehr zu reduzieren. Das bloße Aufstellen von Schildern mit niedrigeren Tempolimits alleine erhöht die Verkehrssicherheit allerdings noch nicht – es braucht auch Maßnahmen, die die Einhaltung der Tempolimits sicherstellen.

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash

VCÖ-Fachveranstaltung: Pkw-Stellplatzverpflichtung reformieren – aber wie?

Während Bauträger zwar in ganz Österreich gesetzlich gezwungen sind, Pkw-Stellplätze zu bauen, gibt es keine verpflichtenden Vorgaben für die Anbindung an den Öffentlichen Verkehr oder die Bereitstellung von Sharing-Angeboten. Die Pkw-Stellplatzverordnungen sind zu reformieren. Aber wie - das war das Thema der VCÖ-Fachveranstaltung am 14. November 2024.

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Foto: Merwede (Utrecht)