Kommentar - StVO vom Menschen aus denken

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Mit 1. Oktober 2022 tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie hilft, die Bedingungen für Gehen und Radfahren zu verbessern: ein verpflichtender Mindest-
abstand beim Überholen von Radfahrenden bringt höhere Sicherheit, Rechtsabbiegen an roten Ampeln und mehr Möglichkeiten zum Nebeneinanderfahren – speziell für Kinder und Begleitpersonen – macht Radfahren attraktiver. Ampeln werden fußgängerfreundlicher, die Benutzungspflicht von Zebrastreifen wird eingeschränkt, Sackgassen-Schilder zeigen künftig Durchgangsmöglichkeiten an und Schulstraßen werden erstmals gesetzlich verankert.

Stünde der Mensch im Zentrum, müsste Tempo 30 Standard sein

Trotzdem bleibt das Auto Maß der Dinge. Vor 100 Jahren war die Straße gleichberechtigte Begegnungszone. Spätestens seit Einführung der StVO im Jahr 1960 gilt es als unverantwortlich, wenn Gehende die zur Fahrbahn reduzierte Straße unhinterfragt betreten. Sie sind auch weiterhin verpflichtet sich zu versichern, dass sie „andere Straßenbenützer nicht gefährden oder diese übermäßig behindern.“ Abgesehen davon, dass Gehende damit absurderweise als Gefahrenquelle gebrandmarkt werden, zeigt sich aus wessen Perspektive Behinderungen definiert werden. Dies gilt leider auch beim Thema Geschwindigkeit. Werden Gehende von einem Auto erfasst, ist das Tötungsrisiko bei Tempo 50 fünfmal so hoch wie bei Tempo 30. Vom Auto aus gedacht, mag Tempo 50 „normal“ sein. Stünde der Mensch
im Zentrum der Verkehrspolitik, müsste sich das ändern.

Zurück zur Übersicht

Was bedeutet "Technologieneutralität" im Verkehr?

Interessensvertreter von Industrie und Autobranche bemühen derzeit den Begriff der Technologieneutralität. Die Bundesregierung hat ihn als Leitprinzip in die österreichische Energie- und Klimastrategie aufgenommen. Aber was bedeutet „technologieneutral“ im Zeitraum bis zum Jahr 2030? Spätestens dann sollten keine Pkw, die Benzin oder Diesel verbrennen, mehr neu zugelassen werden, damit Österreichs Klimaziele im Verkehr erreichbar bleiben.
Klar ist, dass es künftig für unterschiedliche Anwendungszwecke unterschiedliche Antriebstechnologien brauchen wird – Lkw auf der Langstrecke haben andere Voraussetzungen als Pkw für zumeist kurze Alltagsfahrten, ebenso Baufahrzeuge oder der Flugverkehr. Klar sollte also auch sein, dass „Technologieneutralität“ nicht „weiter wie bisher“ bedeuten kann, besonders nicht im Pkw-Bereich: "Technologieneutralität im Sinne der Klima- und Energiestrategie bedeutet jedoch auch einen raschen Ausstieg aus Kohle, ein kurz- bis mittelfristiges aus für Ölheizungen sowie den Umstieg auf Null- und Niedrigstemissionsfahrzeuge."

Mehr dazu

Personenverkehr auf der Bahn ist fünf mal energieeffizienter als mit Pkw

Allein der Pkw-Verkehr der Privathaushalte im Bundesland Vorarlberg verbraucht beinahe so viel Energie wie alle Bahnen in Österreich im Personenverkehr. Mit diesem Energieaufwand wurden im Jahr 2016 in Vorarlberg 2,3 Milliarden Personenkilometer mit dem Auto zurückgelegt, dagegen mit der Bahn in ganz Österreich 12,6 Milliarden Personenkilometer.
An CO2-Ausstoß verursachte der Personenverkehr mit der Bahn im Jahr 2016 österreichweit rund 179.000 Tonnen, allein die Autofahrten der Vorarlberger Haushalte verursachten rund 400.000 Tonnen CO2. Selbst inklusive dem Energieaufwand für den Güterverkehr benötigt die Bahn in ganz Österreich nur etwa so viel Energie wie die Pkw der Haushalte im Bundesland Salzburg.

Mehr dazu