Leben retten durch StVO-Novelle

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Das Tötungsrisiko für Gehende, die von einem Auto bei Tempo 50 erfasst werden, ist etwa fünf Mal so hoch wie bei Tempo 30. Fünf Mal! Man sollte meinen, dass es speziell in Ortszentren, Wohngebieten und rund um Schulen keiner weiteren Begründung für Verkehrsberuhigung und Tempo 30 bedarf. Wäre da nicht die aus den 1960er-Jahren stammende Straßenverkehrsordnung (StVO), die Tempo 50 im Ortsgebiet als Standard einzementiert und Tempo 30 abschnittsweise nur dort erlaubt, wo es „erforderlich“ ist. Jede Abweichung muss per Gutachten und Verkehrszählung begründet werden und ist dann auf die Bewilligung durch die zuständige Behörde angewiesen.

Die Infrastruktur gibt die Höchstgeschwindigkeit vor

Die Crux an der Sache: dadurch dominiert die Vergangenheit die Zukunft. Breite, auf Auto-Verkehr ausgelegte Straßen mit (wenn überhaupt) schmalen Gehsteigen sind wenig attraktiv  für alle, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad mobil sind. Aus Sicht der Behörde liest es sich so: ausreichende Fahrbahnbreite, gute Sichtbeziehungen, geringe Frequenz an Gehenden und Radfahrenden – ergo: Tempo 30 nicht erforderlich, Ende der Diskussion. Mit solchen Bescheiden haben Städte und Gemeinden zu kämpfen, auch wenn sich alle Beteiligten bei der Sinnhaftigkeit einer Tempo-Reduktion einig sind. De facto heißt das, dass in vielen Fällen die gebaute Infrastruktur die Höchstgeschwindigkeit vorgibt – und nicht die gewählte politische Vertretung. Was tun?

Man könnte voraussetzen, dass für Temporeduktionen erst kostspielig und langwierig Straßen umgebaut werden müssen –
wenn man will, dass sich möglichst wenig ändert. Oder man könnte ein paar – 60 Jahre alte – Worte in einem Gesetzestext umformulieren.

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VCÖ: Im Vorjahr deutlich mehr Geschäftsreisen mit der Bahn als vor der Pandemie

VCÖ (Wien, 6. Mai 2025) – Jede achte Reise von Österreichs Bevölkerung ist eine Geschäftsreise, macht die Mobilitätsorganisation VCÖ aufmerksam. Gegenüber dem Jahr 2019 ist die Zahl der Geschäftsreisen mit der Bahn gestiegen, das Potenzial zur Verlagerung von geschäftlichen Flug- oder Autoreisen auf die Bahn ist aber weiter groß. Durch klare Vorgaben in ihren Reiserichtlinien können Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Reduktion umweltschädlicher Emissionen leisten, betont der VCÖ.

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Foto: Mitarbeiterin sitzt mit Laptop in der ersten Klasse eines Zuges

Wünschen Sie sich mehr Flugverkehr?

Gleichzeitig den Bahn- und Flughafenausbau zu fordern, steht in Widerspruch zueinander. Mehr Flugverkehr bedeutet mehr klimaschädliche Emissionen, mehr gesundheitsschädliche Schadstoffe und mehr Lärm für die Anrainerinnen und Anrainer. Wer die volkswirtschaftliche Bedeutung des Flugverkehrs betont, sollte bedenken, dass sich auch das Wirtschaftsleben an die Realität der Klimakrise anpasst. Bei den Geschäftsreisen gibt es bereits eine Trendumkehr. Anteil und Anzahl der dienstlichen Flugreisen ist gesunken, während die Geschäftsreisen mit der Bahn deutlich gestiegen sind.

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash