Leben retten durch StVO-Novelle

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Das Tötungsrisiko für Gehende, die von einem Auto bei Tempo 50 erfasst werden, ist etwa fünf Mal so hoch wie bei Tempo 30. Fünf Mal! Man sollte meinen, dass es speziell in Ortszentren, Wohngebieten und rund um Schulen keiner weiteren Begründung für Verkehrsberuhigung und Tempo 30 bedarf. Wäre da nicht die aus den 1960er-Jahren stammende Straßenverkehrsordnung (StVO), die Tempo 50 im Ortsgebiet als Standard einzementiert und Tempo 30 abschnittsweise nur dort erlaubt, wo es „erforderlich“ ist. Jede Abweichung muss per Gutachten und Verkehrszählung begründet werden und ist dann auf die Bewilligung durch die zuständige Behörde angewiesen.

Die Infrastruktur gibt die Höchstgeschwindigkeit vor

Die Crux an der Sache: dadurch dominiert die Vergangenheit die Zukunft. Breite, auf Auto-Verkehr ausgelegte Straßen mit (wenn überhaupt) schmalen Gehsteigen sind wenig attraktiv  für alle, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad mobil sind. Aus Sicht der Behörde liest es sich so: ausreichende Fahrbahnbreite, gute Sichtbeziehungen, geringe Frequenz an Gehenden und Radfahrenden – ergo: Tempo 30 nicht erforderlich, Ende der Diskussion. Mit solchen Bescheiden haben Städte und Gemeinden zu kämpfen, auch wenn sich alle Beteiligten bei der Sinnhaftigkeit einer Tempo-Reduktion einig sind. De facto heißt das, dass in vielen Fällen die gebaute Infrastruktur die Höchstgeschwindigkeit vorgibt – und nicht die gewählte politische Vertretung. Was tun?

Man könnte voraussetzen, dass für Temporeduktionen erst kostspielig und langwierig Straßen umgebaut werden müssen –
wenn man will, dass sich möglichst wenig ändert. Oder man könnte ein paar – 60 Jahre alte – Worte in einem Gesetzestext umformulieren.

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VCÖ: Außerhalb Wiens Ost-West-Gefälle beim Privat-Autobesitz

VCÖ (Wien, 5. März 2025) Im Landeshauptstadt-Vergleich hat Wien mit 284 die mit Abstand wenigsten Privat-Autos pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner, vor Innsbruck und der Stadt Salzburg, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Eine niedrige Autobesitzrate ist ein Zeichen für ein umfassendes, vielfältiges Mobilitätsangebot. Auch bei den Bundesländern gibt es außerhalb Wiens ein Ost-West-Gefälle beim Autobesitz privater Haushalte. Die Mobilitätorganisation VCÖ empfiehlt, an der Initiative Autofasten der katholischen und evangelischen Kirche teilzunehmen.

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Foto: Wolfgang Zajc

VCÖ zu Regierungsprogramm: Lichtblicke und Schattenseiten im Mobilitätsbereich

VCÖ (Wien, 27. Februar 2025) – Das heute präsentierte Regierungsprogramm enthält aus Sicht der Mobilitätsorganisation VCÖ Lichtblicke und Schattenseiten. Positiv sieht der VCÖ die Ziele zur weiteren Verbesserung und zum Ausbau des Öffentlichen Verkehrs und der Rad-Infrastruktur sowie zur Verringerung der Autoabhängigkeit in ländlichen Regionen. Ein Rückschritt für das Ziel, die Mobilität für Bevölkerung und Umwelt nachhaltig zu verbessern, sind die Pläne für den massiven Straßenausbau. Dieser steht nicht nur im Widerspruch zu den Klimazielen, sondern verursacht neben hohen Kosten auch zusätzliche Verkehrsbelastungen für die Bevölkerung, stellt der VCÖ in einer ersten Stellungnahme fest.

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