Leben retten durch StVO-Novelle

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Das Tötungsrisiko für Gehende, die von einem Auto bei Tempo 50 erfasst werden, ist etwa fünf Mal so hoch wie bei Tempo 30. Fünf Mal! Man sollte meinen, dass es speziell in Ortszentren, Wohngebieten und rund um Schulen keiner weiteren Begründung für Verkehrsberuhigung und Tempo 30 bedarf. Wäre da nicht die aus den 1960er-Jahren stammende Straßenverkehrsordnung (StVO), die Tempo 50 im Ortsgebiet als Standard einzementiert und Tempo 30 abschnittsweise nur dort erlaubt, wo es „erforderlich“ ist. Jede Abweichung muss per Gutachten und Verkehrszählung begründet werden und ist dann auf die Bewilligung durch die zuständige Behörde angewiesen.

Die Infrastruktur gibt die Höchstgeschwindigkeit vor

Die Crux an der Sache: dadurch dominiert die Vergangenheit die Zukunft. Breite, auf Auto-Verkehr ausgelegte Straßen mit (wenn überhaupt) schmalen Gehsteigen sind wenig attraktiv  für alle, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad mobil sind. Aus Sicht der Behörde liest es sich so: ausreichende Fahrbahnbreite, gute Sichtbeziehungen, geringe Frequenz an Gehenden und Radfahrenden – ergo: Tempo 30 nicht erforderlich, Ende der Diskussion. Mit solchen Bescheiden haben Städte und Gemeinden zu kämpfen, auch wenn sich alle Beteiligten bei der Sinnhaftigkeit einer Tempo-Reduktion einig sind. De facto heißt das, dass in vielen Fällen die gebaute Infrastruktur die Höchstgeschwindigkeit vorgibt – und nicht die gewählte politische Vertretung. Was tun?

Man könnte voraussetzen, dass für Temporeduktionen erst kostspielig und langwierig Straßen umgebaut werden müssen –
wenn man will, dass sich möglichst wenig ändert. Oder man könnte ein paar – 60 Jahre alte – Worte in einem Gesetzestext umformulieren.

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Stundentakt und Sharing

Gemeindeübergreifend wurde im Lieser- und Maltatal in Kärnten im Jahr 2018 ein neues Linienbussystem mit Stundentakt ins nächste regionale Zentrum Spittal an der Drau umgesetzt.

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Foto: Zwei Busse und vier Carsharing-Autos stehen nebeneinander

Personenverkehr auf der Bahn ist fünf mal energieeffizienter als mit Pkw

Allein der Pkw-Verkehr der Privathaushalte im Bundesland Vorarlberg verbraucht beinahe so viel Energie wie alle Bahnen in Österreich im Personenverkehr. Mit diesem Energieaufwand wurden im Jahr 2016 in Vorarlberg 2,3 Milliarden Personenkilometer mit dem Auto zurückgelegt, dagegen mit der Bahn in ganz Österreich 12,6 Milliarden Personenkilometer.
An CO2-Ausstoß verursachte der Personenverkehr mit der Bahn im Jahr 2016 österreichweit rund 179.000 Tonnen, allein die Autofahrten der Vorarlberger Haushalte verursachten rund 400.000 Tonnen CO2. Selbst inklusive dem Energieaufwand für den Güterverkehr benötigt die Bahn in ganz Österreich nur etwa so viel Energie wie die Pkw der Haushalte im Bundesland Salzburg.

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