Mit Beharrlichkeit und Know-how zum Ziel
Im Ortsgebiet gilt in der Regel Tempo 50. Will eine Gemeinde Tempo 30, braucht sie viel Beharrlichkeit und eine Verordnung der Bezirkshauptmannschaft. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, wie die Umsetzung in Österreich gelingen kann.
Von Jutta Berger
Platzartig weitet sich die L 3 im Vorarlberger Wolfurt im Dorfzentrum. Auf dem Abschnitt zwischen Rathaus, Bibliothek, Schulen, Veranstaltungssälen und Geschäften wird die Straße zur Begegnungszone. Busse halten, Kinder steigen aus und queren die Straße gefahrlos. Sogar auf dieser Durchzugsstraße gilt zumindest auf 300 Metern Tempo 30. Der Weg dahin war steinig, die Verhandlungen dauerten Jahre. Im Tiroler Inzing ist der 30er-Abschnitt auf der Landesstraße 11 etwas länger als in Wolfurt, nämlich 800 Meter. Bis zum Jahr 2020 donnerten schwere Traktoren und Lkw viel zu schnell durch das Zentrum der 4.000-Menschen-Gemeinde im Bezirk Innsbruck Land zwischen Telfs und Innsbruck. Die Anrainerinnen und Anrainer hatten die Nase voll, litten unter Lärm und Abgasen. Sie legten 500 Unterschriften für Tempo 30 vor, machten damit Druck auf Gemeinde und Land.
Erfahrungen von Gemeinden Laut Straßenverkehrsordnung gilt im Ortsgebiet Tempo 50. Eine Temporeduktion kann nur von der Bezirkshauptmannschaft verordnet werden. „Eine Kommune braucht Sachverständigengutachten, Geduld und Beharrlichkeit. Man könnte auch sagen, wir haben Jahre lang an dicken Brettern gebohrt“, sagt der Inzinger Bürgermeister Sepp Walch (Liste Aktives Inzing). Verkehrsuntersuchungen, Zählungen und Messungen habe man vorlegen müssen, sagt Walch, „die Verkehrsplaner haben dann festgestellt, dass die L11 an manchen Stellen zu schmal ist, ganz wichtig war aber auch, dass wir vorher schon im Rahmen unseres Verkehrskonzepts flächendeckend Tempo 30 auf den Gemeindestraßen eingeführt haben.“
Die Erfahrungen mit Tempo 30 in Inzing seien gut, sagt der Bürgermeister. Geschwindigkeitsmessungen hätten ergeben, dass sich rund 80 Prozent an das Tempolimit halten. „Leider ist die individuelle Wahrnehmung mancher Anrainerinnen und Anrainer aber eine andere“, bedauert Walch. „Sie sehen Einzelne durchbrettern und sagen dann, Tempo 30 funktioniert nicht.“
Fünf Smileys überwachen im Dorf die Einhaltung von Tempo 30, bald kommt eine sechste Geschwindigkeitsanzeigetafel dazu. „Die Smileys nutzen wirklich, das merk ich an mir selber“, gesteht Sepp Walch. Keinen Erfolg hat die Gemeinde mit ihrem Wunsch, den Rest der L11, wo Tempo 50 gilt, mit einer Radaranlage überwachen zu lassen. Zu hohe Kosten, zu wenig Personal, argumentiere die zuständige Bezirkshauptmannschaft, sagt der Bürgermeister.
Lärmschutz muss wichtiger werden
Dass man zum Bohren dicker Bretter viel Geduld braucht, erfährt auch die Bregenzerin Barbara Tuerr. Zusammen mit ihrem Mann Christian kämpft die lärmgeplagte Anrainerin via Social Media Plattformen für Tempo 30 auf Bregenzer Landesstraßen. „Geschätzte 8.000 Menschen müssen in der Vorarlberger Landeshauptstadt mit erhöhten Lärmemissionen, oft vergleichbar mit Lärm an Autobahnen, leben“, sagt Barbara Tuerr. Sie verweist auf die Gesundheitsschädlichkeit des Verkehrslärms und fordert: „Die Straßenverkehrsordnung müsste im Sinne des Lärmschutzes ausgelegt werden. Der Spielraum wäre vorhanden.“ Doch verpflichtende EU-Richtlinien zum Lärmschutz würden von den Behörden ebenso ignoriert wie der von Land und Umweltministerium beschlossene Aktionsplan Lärmschutz. „Warum dieser Maßnahmenkatalog nicht umgesetzt wird, wundert uns doch sehr.“
Barbara Tuerr, seit einem Jahr im intensiven Austausch mit den Behörden, spart nicht mit Kritik: „Es gibt kein Interesse einer objektiven Beurteilung seitens der Bezirkshauptmannschaft. Messungen von Tempo als auch von Lärm werden sowohl uns als auch der Stadt Bregenz verweigert. Die Begründung der Behörde: Es werde nicht zu schnell gefahren und es sei nicht laut.“
Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit
Den Gemeinden fehle es an Kompetenzen, den Bezirksbehörden und der Polizei an Personal zur Geschwindigkeitsüberwachung, weiß der Leondinger Stadtrat für Stadtplanung und Mobilität, Armin Brunner (SPÖ). Allen könnte durch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung geholfen werden, sagt der Stadtrat. Denn: „Die einzig gültige Gesetzesmaterie zur Änderung der Tempolimits auf Landesstraßen ist die StVO.“
Die Situation, dass Kommunen zum Schutz der Bevölkerung Temporeduktionen nicht verordnet bekommen, weil die Straßen was Breite und Sichtverhältnisse betrifft, theoretisch für Tempo 50 geeignet sind, sei paradox. Brunners Vorschlag, kurz und bündig: „Wir möchten, dass Tempo 30 innerhalb des Ortsgebiets Regelgeschwindigkeit wird.“ Das aktuelle Tempolimit von 50 Kilometern pro Stunde sollte die Ausnahme werden.
Eine entsprechende Resolution, mitgetragen von Grünen und Neos, wurde vor einem Jahr an Klimaschutz-Ministerin Leonore Gewessler und das Parlament geschickt. „Das Ministerium hat geantwortet, dass Tempo 30 sinnvoll, aber die Durchsetzung in dieser Legislaturperiode unrealistisch sei“, bedauert Brunner. Er hofft nun, dass weitere Gemeinden Druck machen.
Eigentlich müssten Bund und Länder nur nach Graz schauen. Dort wurde bereits im Jahr 1992 Tempo 30 auf 80 Prozent der Straßen eingeführt. Abschnittsweise gilt der 30er per Verordnung auch auf Vorrang- straßen. Vor Schulen und Kindergärten beispielsweise. Im Schnitt der beiden Jahre nach Einführung von großflächigem Tempo 30 ging die Zahl der im Straßenverkehr Verletzten um 20 Prozent zurück.