Öffentlicher Verkehr: Die Zukunft ist jetzt

Porträtfoto von Michael Schwendiger
Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Die Zukunft des Öffentlichen Verkehrs wird oft mit selbstfahrenden Fahrzeugen, Flugtaxis oder Hyperloops imaginiert. Muss guter Öffentlicher Verkehr erst auf zukünftige Entwicklungen warten?

Vollautomatisierte Shuttlebusse werden und wurden tatsächlich schon vielerorts – auch in Wien, Salzburg, Linz und Kärnten – getestet. Im norwegischen Stavanger ist seit dem Jahr 2022 ein vollautomatisierter Linienbus mit acht Metern Länge für rund 50 Fahrgäste im Einsatz. Die Region Göteborg in Schweden soll im August 2025 folgen. Diese Technologie kommt also auf uns zu – und braucht entsprechende Rahmenbedingungen. Die im Jahr 2016 umgesetzte „Automatisiertes Fahren Verordnung“ wurde zuletzt im Oktober 2024 novelliert. Hierzulande dürfen vollautomatisierte Fahrzeuge nur mit Genehmigung und für bestimmte Einsatzzwecke getestet werden, maximal Tempo 30 beziehungsweise per Sondergenehmigung Tempo 50 fahren und brauchen immer eine einsatzbereite Aufsichtsperson hinter dem Lenkrad. Der Öffentliche Verkehr darf solche Fahrzeuge derzeit auch noch nicht gewerblich betreiben. Kurzum: Um das Potenzial zu nutzen, muss der gesetzliche Rahmen in Österreich rasch an die fortschreitenden Entwicklungen angepasst werden. Die größte Herausforderung dabei besteht darin, den Einsatz vorrangig auf die Nutzung im Öffentlichen Verkehr zu fokussieren, während leer in der Gegend herumfahrende Privat-Autos aus vielerlei Gründen zu unterbinden sind.

Unabhängig davon hat der Öffentliche Verkehr aber längst alles, was es für hohe Qualität und Effizienz braucht. Elektrische U-Bahnen gibt es seit 130 Jahren und sie sind noch heute unschlagbar leistungsstark. In Wien verkehrte der erste E-Bus bereits im Jahr 1912. Nach einem fossilen Jahrhundert erleben E-Busse heute eine globale Renaissance – wobei Österreich bei den Neuzulassungen dem EU-Durchschnitt noch hinterherhinkt. Aus heutiger Sicht entscheidend für die Qualität des Öffentlichen Verkehrs: genügend Personal und Rahmenbedingungen, die ein möglichst störungsfreies und rasches Vorankommen nach dem Motto „Halt nur an Haltestellen“ gewährleisten. Davon profitieren letztlich alle: Denn mehr Öffentlicher Verkehr heißt weniger Stau.

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Weniger Steuern für Diesel-Transporter – ein teurer Rückschritt

Es ist geplant, mit 1. Juli 2025 für Lkw-Transporter der Klasse N1 mit Verbrennungsmotor die Normverbrauchsabgabe (NoVA) abzuschaffen. Seit Juli 2021 sind Elektro-Transporter von der NoVA befreit, um für Unternehmen einen Anreiz zu schaffen, im Interesse des Gesundheits- und Umweltschutzes auf emissionsfreie Transporter umzusteigen. Der Anteil der Elektro-Transporter hat sich von zwei Prozent im Jahr 2020 auf neun Prozent im Jahr 2022 mehr als vervierfacht. Mit der NoVA-Befreiung für alle Transporter der Klasse N1 fällt dieser wirksame Anreiz weg.

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash

VCÖ begrüßt Ermöglichung von Verkehrsberuhigung durch automatisiertes Zufahrtsmanagement

VCÖ (Wien, 7. April 2025) – Die Mobilitätsorganisation VCÖ begrüßt die von Verkehrsminister Peter Hanke geplante StVO-Novelle, die Städten Verkehrsberuhigung mit automatisiertem Zufahrtsmanagement ermöglichen soll. In Italien gibt es dieses Modell bereits seit Jahrzehnten, mittlerweile gibt es in bereits mehr als 300 Städten und Gemeinden so genannte „Zona Traffico Limitato“, informiert der VCÖ. International setzen immer mehr Städte auf Verkehrsberuhigung und setzen dabei verschiedene Modelle der Verkehrsberuhigung ein. Wichtig ist aus Sicht des VCÖ, dass die Regelung im Einklang mit dem Datenschutz steht.

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