Parkgebühr im Einkaufszentrum

Foto: Luftaufnahme eines zugeparkten Parkplatzes. Zwischen den Reihen befinden sich kleine Grünflächen

Einkaufszentren am Stadtrand stellen dem Autoverkehr gratis große Stellplatzflächen zur Verfügung. Pkw-Stellflächen in Innenstädten unterliegen meist der abgabenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung. Diese Wettbewerbsverzerrung muss nicht sein. Die geltende Rechtslage in Österreich ermöglicht bereits heute Gemeinden und Städten kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung auch auf Pkw Abstellflächen von großen Verkehrserregern vorzuschreiben, wie etwa Einkaufszentren außerhalb der Gemeindezentren. Das anzuwenden würde die Wettbewerbsverzerrung gegenüber Geschäften in der Innenstadt ausgleichen. In St. Gallen in der Schweiz gibt es eine solche Regelung bereits. Dort werden die Stellplatzflächen von Einkaufszentren am Stadtrand mit Parkgebühren bewirtschaftet, die ähnlich hoch sind wie jene in der Innenstadt. So wird dem wirtschaftlichen Innenstadtsterben entgegengewirkt.

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VCÖ: Tarife fürs Parkpickerl nach Fahrzeuggröße und Stadtgebiet differenzieren

VCÖ (Wien, am 19. November 2025) – Die Mobilitätsorganisation VCÖ spricht sich dafür aus, die Tarife fürs Parkpickerl in Wien nach Größe und Stadtgebiet zu differenzieren. International setzen zunehmend mehr Städte beim Anwohnerparken auf nach Größe der Pkw gestaffelte Tarife. Zuletzt hat sich in Zürich die Mehrheit der Bevölkerung dafür ausgesprochen, die Tarife nach dem Gewicht der Fahrzeuge zu berechnen. Größere Pkw, wie beispielsweise Pick-ups oder große SUV, benötigen mehr Platz als Kleinwagen und stellen zudem für Fußgängerinnen und Fußgänger ein erhöhtes Risiko dar, bei Unfällen schwer verletzt zu werden, betont der VCÖ.

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Verkehrsberuhigung in Städten

Lärm und Abgase des Straßenverkehrs belasten viele Menschen in Österreichs Städten. Die kommende StVO-Novelle wird es Städten ab dem Jahr 2026 ermöglichen, automationsunterstützte Zufahrtskontrollen einzuführen.

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