Partikelfilter reduzieren Feinstaubbelastung

Foto: Abgase kommen aus einem Auto

In der Schweiz besteht seit dem Jahr 2006 ein Aktionsplan gegen Feinstaubemissionen. So müssen seit dem Jahr 2007 in öffentlichen Verkehrsbetrieben Diesel-Pkw mit Partikelfilter ausgerüstet sein. Die Rückerstattung der Mineralölsteuer an Verkehrsunternehmen ist seit dem Jahr 2008 an die Ausstattung der Busse mit Partikelfilter geknüpft. Bis zum Jahr 2018 wurden für alle in der Schweiz zugelassenen Kfz inklusive schwerer Nutzfahrzeuge strenge Grenzwerte festgelegt, die de facto nur mit einem geschlossenen Partikelfilter zu erreichen sind. Lkw mit geringerem Schadstoffausstoß (Euro-Klasse 6) wurden in die günstigste Abgabenkategorie der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) aufgenommen. Durch geschlossene Partikelfilter können die krebserregenden Partikel in den Dieselrußabgasen um 99 Prozent reduziert werden. Seit Einführung der Maßnahmen haben in der Schweiz die Feinstaubemissionen deutlich abgenommen.

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VCÖ-Factsheet: Klimaziele nur mit mehr aktiver Mobilität erreichbar

Im Jahr 2018 sind in Österreich die CO2-Emissionen des Verkehrs zum vierten Mal in Folge gestiegen. Die Klimaziele verlangen, dass bis zum Jahr 2030 die Treibhausgas-Emissionen um ein Drittel reduziert werden. Aktive Mobilität bietet ein großes Potenzial das zu erreichen.

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Glaubwürdigkeit der Autohersteller im Sinkflug

Es ist das gleiche Spiel bei allen neuen Umweltmaßnahmen im Autobereich: Erst behaupten die Autohersteller, die Vorgaben seien technisch überhaupt nicht machbar. Dann seien sie zwar machbar aber nur zu enormen Kosten, die Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Branche gefährdeten, wenn nicht gar den Wirtschaftsstandort. Dieses Schauspiel war zum Beispiel schon in den 80er-Jahren bei der Verpflichtung zum Drei-Wege-Katalysator zu beobachten, und es wird mit neuen Themen fast unverändert aufgeführt.

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