Partikelfilter reduzieren Feinstaubbelastung
In der Schweiz besteht seit dem Jahr 2006 ein Aktionsplan gegen Feinstaubemissionen. So müssen seit dem Jahr 2007 in öffentlichen Verkehrsbetrieben Diesel-Pkw mit Partikelfilter ausgerüstet sein. Die Rückerstattung der Mineralölsteuer an Verkehrsunternehmen ist seit dem Jahr 2008 an die Ausstattung der Busse mit Partikelfilter geknüpft. Bis zum Jahr 2018 wurden für alle in der Schweiz zugelassenen Kfz inklusive schwerer Nutzfahrzeuge strenge Grenzwerte festgelegt, die de facto nur mit einem geschlossenen Partikelfilter zu erreichen sind. Lkw mit geringerem Schadstoffausstoß (Euro-Klasse 6) wurden in die günstigste Abgabenkategorie der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) aufgenommen. Durch geschlossene Partikelfilter können die krebserregenden Partikel in den Dieselrußabgasen um 99 Prozent reduziert werden. Seit Einführung der Maßnahmen haben in der Schweiz die Feinstaubemissionen deutlich abgenommen.