Partikelfilter reduzieren Feinstaubbelastung

Foto: Abgase kommen aus einem Auto

In der Schweiz besteht seit dem Jahr 2006 ein Aktionsplan gegen Feinstaubemissionen. So müssen seit dem Jahr 2007 in öffentlichen Verkehrsbetrieben Diesel-Pkw mit Partikelfilter ausgerüstet sein. Die Rückerstattung der Mineralölsteuer an Verkehrsunternehmen ist seit dem Jahr 2008 an die Ausstattung der Busse mit Partikelfilter geknüpft. Bis zum Jahr 2018 wurden für alle in der Schweiz zugelassenen Kfz inklusive schwerer Nutzfahrzeuge strenge Grenzwerte festgelegt, die de facto nur mit einem geschlossenen Partikelfilter zu erreichen sind. Lkw mit geringerem Schadstoffausstoß (Euro-Klasse 6) wurden in die günstigste Abgabenkategorie der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) aufgenommen. Durch geschlossene Partikelfilter können die krebserregenden Partikel in den Dieselrußabgasen um 99 Prozent reduziert werden. Seit Einführung der Maßnahmen haben in der Schweiz die Feinstaubemissionen deutlich abgenommen.

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Gesellschaftliche Kosten des Verkehrs reduzieren

Die VCÖ-Publikation stellt die gesellschaftlichen Kosten des Verkehrs dar und beleuchtet auch jene ökonomischen Instrumente, die das Mobilitätsverhalten heute in eine den Klimazielen entgegengesetzte Richtung treiben, wie etwa die steuerliche Begünstigung von Dienstwagen, die unsoziale Pendelpauschale oder die Steuerbegünstigung von Diesel.

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VCÖ-Factsheet: Mobilität ist ein wichtiger Gesundheitsfaktor

Der Kfz-Verkehr verursacht derzeit durch Abgase, Lärm und Unfälle große Gesundheitsschäden. Versiegelte Verkehrsflächen verstärken die Hitzeeffekte, Platz- und Ressourcenverbrauch. Aber Mobilität kann auch einen großen Beitrag für gesündere Städte leisten.

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Foto: VCÖ