Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahren erlauben

Foto: Rote Ampel mit Grünpfeil für Radfahrende

Ein Grüner Pfeil, der Radfahrenden das Abbiegen nach rechts trotz roter Ampel erlaubt, ist in vielen Staaten bereits üblich. In den Niederlanden ist Rechtsabbiegen bei Rot seit dem Jahr 1991 gesetzlich verankert. In Frankreich können Kommunen Verkehrszeichen anordnen, die für Radfahrende Rechtsabbiegen und Geradeausfahren bei Rot erlauben. Auch in Brüssel wurde im Jahr 2012 die Regelung Frankreichs übernommen. In Dänemark ist die Erlaubnis für den Radverkehr, bei Rot rechtsabbiegen zu dürfen, im Jahr 2016 unbefristet verlängert worden. In Deutschland ist seit dem Jahr 2020 der Einsatz eines grünen Pfeils für Radfahrende möglich. Anfang des Jahres 2021 ist die Signalisierung mit dem gelben Velo auch in die Schweizer Verkehrsregeln aufgenommen worden.

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Aktive Mobilität als Säule der Mobilitätswende

Aktive Mobilität ist eine wichtige und trotzdem oft unterschätzte Säule für die Mobilitätswende. In der autodominierten Verkehrsplanung wurden das Gehen und der Radverkehr jahrzehntelang im wahrsten Sinne des Wortes an den Rand gedrängt. Auch wenn heute vielerorts ein Bewusstseinswandel einsetzt, im Verkehrssystem wirken viele Fehler der Vergangenheit auch heute noch nach. Dabei können Gehen und Radfahren viele Autofahrten ersetzen. Aktive Mobilität ist platzsparend, emissionsfrei und hat sehr große positive Gesundheitseffekte sowohl für jene, die aktiv mobil sind als auch für die Gesellschaft insgesamt.

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