Tempo 30 als Regel statt Ausnahme

Foto: Tafel an einer Straße in Brüssel, welche auf das Tempo 30-Limit hinweist. Im Hintergrund kann man ein Auto erkennen.

In der belgischen Hauptstadt Brüssel gilt seit 1. Jänner 2021 auf fast allen Straßen Tempo 30 als Regel und nicht als Ausnahme. Nur wenige Hauptverkehrsachsen sind ausgenommen – dort muss 50 km/h extra ausgeschildert werden. Das führte bereits im Jahr 2021 zu einem markanten Rückgang der Unfälle um rund 20 Prozent. Die Zahl der Todesopfer und Schwerverletzten im Verkehr nahm um 55 Prozent beziehungsweise 22 Prozent ab. Auch der verkehrsbedingte Lärm nahm in einigen Teilen der Stadt ab. Vor der Neuregelung hat es schon in rund 40 Prozent der Straßen ein Tempolimit von 30 km/h gegeben, doch die generelle Absenkung des Tempolimits hat das Verhalten geändert und den Autoverkehr insgesamt beruhigt. Auch dort, wo noch Tempo 50 erlaubt ist, sanken die gefahrenen Geschwindigkeiten. Und es wird auch merklich mehr Fahrrad gefahren.

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VCÖ begrüßt Ermöglichung der Auto-Beschlagnahme bei Extremrasern

VCÖ (Wien, 5. Dezember 2022) – Was in Italien, der Schweiz oder Dänemark bereits umgesetzt ist, wird der Exekutive künftig auch in Österreich möglich sein: Das Fahrzeug von Extremrasern zu beschlagnahmen. Die Mobilitätsorganisation VCÖ sieht darin einen Schritt, um die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vor Extremrasern besser zu schützen. Jedoch ist aus Sicht des VCÖ die Grenze, ab der das Fahrzeug beschlagnahmt werden kann, zu hoch angesetzt. Der VCÖ fordert, dass ein Teil der Einnahmen aus der Versteigerung beschlagnahmter Fahrzeuge für Gemeinden zur Finanzierung von Discobussen und Anrufsammeltaxis zweckgewidmet werden.

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Foto: Sarah Duit

Mobilitätsgarantie in Stadt und Land

Viele Wege führen zu einer echten Mobilitätsgarantie ohne auf ein eigenes Auto angewiesen zu sein. Es braucht ein durchgehendes, integratives Angebot von der Stadt in die Region, aus der Region in die regionalen Zentren. Ein dichtes Angebot bis in die Nacht, auch am Wochenende.

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