Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche. Umgekehrt sind je 50 Quadratmeter Verkaufsfläche zwei überdachte und diebstahlsichere Fahrrad-Stellplätze im Eingangsbereich zu errichten. Zehn Prozent der Pkw- und Fahrrad-Stellplätze, mindestens aber je zwei, sind mit E-Ladestellen auszuführen. Zudem sind die Parkplätze in Abstimmung mit der Standortgemeinde auch außerhalb der Geschäftszeiten nutzbar zu machen. Der Standort ist an das Fuß- und Radverkehrsnetz anzubinden. Um Leerstand vorzubeugen, muss bereits bei Bewilligung neuer Supermärkte ein Nachnutzungskonzept oder die Entsiegelung der verbauten Fläche verbrieft werden – inklusive hinterlegter Bankgarantie zur Finanzierung des Rückbaus.

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VCÖ: Schere zwischen Stadt und Land geht bei Autobesitz weiter auseinander

VCÖ (Wien, 29. November 2024) – Beim Pkw-Besitz ist die Schere zwischen Stadt und Land im Vorjahr weiter auseinandergegangen. Während mit Ausnahme von Eisenstadt in allen Landeshauptstädten die Anzahl der Pkw im Verhältnis zur Bevölkerungszahl zurückgegangen ist, hat sie in fast allen Bezirken zugenommen, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner ist Wien-Margareten Österreichs Bezirk mit der niedrigsten Anzahl an Pkw, der Bezirk Waidhofen an der Thaya jener mit der höchsten Anzahl. Die Mobilitätsorganisation VCÖ sieht die Bundesregierung und Bundesländer gefordert, das öffentliche Mobilitätsangebot zu verbessern.

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Foto: Wohnhäuser, bei welchen zahlreiche Autos parken

VCÖ: Große Unterschiede zwischen den Bundesländern bei Pkw-Stellplatzvorgaben

VCÖ (Wien, 15. November 2024) – Bei den Stellplatzverordnungen für Pkw gibt es zwischen den Bundesländern große Unterschiede, wie eine aktuelle VCÖ-Untersuchung zeigt. Acht Bundesländer schreiben eine Mindestanzahl von Pkw-Stellplätzen vor, nur drei Bundesländer haben Höchstgrenzen. Einzelne Städte und Gemeinden haben bereits zeitgemäße Anpassungen gemacht und berücksichtigen beispielsweise die Nähe zum Öffentlichen Verkehr. Damit können auch die Kosten für Wohnbau und Wohnen reduziert werden, betont der VCÖ und fordert eine Reform der Stellplatzvorgaben.  

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