Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Frankreich tritt am 1. Juli 2023 ein Gesetz in Kraft, das auch bestehende Parkplätze erfasst. Parkplätze mit einer Größe von 80 bis 400 Stellplätzen müssen dann binnen fünf Jahren zu mindestens der Hälfte mit Photovoltaik-Modulen überdacht werden, größere Parkplätze innerhalb von nur drei Jahren. Ausnahmen gibt es bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Architektur und Umweltschutz. Durch die Überdachungen soll eine installierte Leistung von elf Gigawatt entstehen.

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Verkehrsträgerübergreifende Gesamtkostenübersicht

In der Schweiz erstellt das Bundesamt für Statistik alle fünf Jahre eine Auswertung zu „Kosten und Finanzierung des Verkehrs“ (KFV). Seit dem Jahr 1992 werden die Gesamtkosten des Straßen-, Schienen-, Luft- und Schiffsverkehrsverkehrs gemeinsam dargestellt und sowohl Errichtungs-, wie auch Unfall- und Gesundheitskosten beleuchtet.

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Symbolbild

VCÖ-Fachveranstaltung: Zukünftige Herausforderungen für die Verkehrsinfrastruktur

Österreichs Straßennetz ist mehr als 128.000 Kilometer lang. Mit 14,5 Metern pro Kopf hat Österreich ein um zwei Drittel längeres Straßennetz als die Schweiz. Bei der VCÖ-Fachveranstaltung am 12. März 2025 wiesen Expertinnen und Experten darauf hin, dass aufgrund des Alters der Straßen, Brücken und Tunnel die Sanierungskosten für Bund, Länder und Gemeinden in den kommenden Jahren stark steigen werden. Zusätzlich nehmen die Reparaturkosten durch Klimaschäden stark zu.

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