Widmungsgewinne für Entsiegelungsprojekte nutzen

Symbolbild

Wird ein Grundstück von Grün- in Bauland umgewidmet, entsteht ohne Zutun der Eigentümerinnen und Eigentümer eine beträchtliche Wertsteigerung. Sowohl aus Gründen der Fairness, als auch der Raumplanung verpflichtet das Schweizer Raumplanungsgesetz alle Kantone zur Einhebung einer „Mehrwertabgabe“ von mindestens 20 Prozent. Die Abgabe wird bei Überbauung oder Verkauf fällig. In manchen Kantonen gibt es die Abgabe schon seit den 1970er-Jahren, seit dem Jahr 2021 haben alle Kantone eine solche Abgabe eingeführt. Die Einnahmen sind zweckgebunden für Entschädigungen bei Rückwidmungen oder Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen. Im Kanton Basel-Stadt werden die Erträge etwa verwendet, um neue öffentliche Parkanlagen, Alleen und Promenaden zu schaffen oder aufzuwerten.

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VCÖ: Stellplatzvorgaben im Wohnbau umfassend reformieren!

VCÖ (Wien, 13. November 2024) – Verpflichtende Stellplätze machen 10 bis 15 Prozent der gesamten Baukosten im Wohnbau aus, wie eine aktuelle VCÖ-Untersuchung zeigt. Die bestehenden Pkw-Stellplatzverpflichtungen verteuern den Wohnbau und damit das Wohnen und führen zudem zu mehr Autoverkehr. Während Bauträger zwar in ganz Österreich gesetzlich gezwungen sind, Pkw-Stellplätze zu bauen, gibt es keine verpflichtenden Vorgaben für die Anbindung an den Öffentlichen Verkehr oder die Bereitstellung von Sharing-Angeboten. Der VCÖ fordert eine umfassende Reform der Stellplatzvorgaben im Wohnbau. Für große Wohnbauprojekte und große Bürogebäude sollen Mobilitätskonzepte verpflichtend vorgeschrieben werden.

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