Widmungsgewinne für Entsiegelungsprojekte nutzen

Symbolbild

Wird ein Grundstück von Grün- in Bauland umgewidmet, entsteht ohne Zutun der Eigentümerinnen und Eigentümer eine beträchtliche Wertsteigerung. Sowohl aus Gründen der Fairness, als auch der Raumplanung verpflichtet das Schweizer Raumplanungsgesetz alle Kantone zur Einhebung einer „Mehrwertabgabe“ von mindestens 20 Prozent. Die Abgabe wird bei Überbauung oder Verkauf fällig. In manchen Kantonen gibt es die Abgabe schon seit den 1970er-Jahren, seit dem Jahr 2021 haben alle Kantone eine solche Abgabe eingeführt. Die Einnahmen sind zweckgebunden für Entschädigungen bei Rückwidmungen oder Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen. Im Kanton Basel-Stadt werden die Erträge etwa verwendet, um neue öffentliche Parkanlagen, Alleen und Promenaden zu schaffen oder aufzuwerten.

Zurück zur Übersicht

Schwammstadt-Prinzip

In Wien-Aspern entsteht in den Jahren 2017 bis 2020 ein Wohnquartier mit zukunftsweisender Straßengestaltung.

Mehr dazu
Grafik: Darstellung des Schwammstadt-Prinzips

In Brüssel wird Gehen wichtig

Über ein Jahrhundert lang lag in Brüssel der verkehrsplanerische Fokus auf dem Schnell- und Kfz-Verkehr.

Mehr dazu
Foto: Fußgängerzonen in Brüssel