Zero-Emission-Lieferzonen in den Niederlanden

Foto: Verkehrsschild in den Niederlanden, welches eine Zero-Emission-Lieferzone ankündigt

14 Städte in den Niederlanden wollen bis zum Jahr 2025 Lieferzonen für emissionsfreie Nutzfahrzeuge einführen. Auch ein Förderprogramm für E-Nutzfahrzeuge ist vorgesehen. Seit März 2021 können Unternehmen für Kauf oder Leasing eines E-Lieferwagens bis zu 5.000 Euro an staatlichen Subventionen beantragen. Für Planungssicherheit für Unternehmen wird gesorgt. Städte müssen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mindestens vier Jahre vor Einführung ankündigen. Zudem wurden gemeinsam Umsetzungsstrategien entwickelt, mit dem Ziel auch Kleinunternehmen einzubinden, innovative Zustellkonzepte zu fördern und die notwendige Ladeinfrastruktur strategisch vorauszuplanen. Auch nicht-monetäre Förderungen für emissionsfreie Transporte, wie verlängerte Lieferzeiten und Nachtzustellungen, werden getestet.

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E-Retrofitting ermöglicht die Umrüstung von Benzin- und Dieselfahrzeugen auf Elektro-Antrieb

In Frankreich gibt es seit dem Jahr 2020 ein Gesetz, das Bedingungen für die standardisierte Umrüstung von Kraftfahrzeugen auf Batterie- oder Brennstoffzellen-Elektro-Antrieb festlegt. Professionelle Anbieter können so ihre Umbausätze für konkrete Fahrzeug-Modelle als Prototypen behördlich genehmigen lassen. Erste Anbieter für dieses „E-Retrofitting“ sind inzwischen am Markt.

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Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

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