Zero Emission-Lieferzonen in niederländischen Kommunen

Foto: Hinweisschild zu einer Zero Emission-Lieferzone

Um die Luftverschmutzung zu reduzieren und die Markteinführung von CO2-freien Nutzfahrzeugen zu unterstützen, wollen derzeit 14 niederländische Kommunen ab dem Jahr 2025 Lieferzonen für emissionsfreie Nutzfahrzeuge einführen. Um diese Umstellung auch für mittelständische Unternehmen planbar zu machen, wurden Richtlinien festgelegt: Städte müssen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mindestens vier Jahre vor Einführung ankündigen. Umsetzungsstrategien werden gemeinsam entwickelt, mit dem Ziel auch Kleinunternehmen einzubinden, innovative Zustellkonzepte zu fördern und die notwendige Ladeinfrastruktur strategisch vorauszuplanen. Auch nicht-monetäre Förderungen für emissionsfreie Transporte, wie verlängerte Lieferfenster und Nachtzustellungen, werden getestet. Unter dem niederländischen Klimagesetz sollen bis zum Jahr 2025 zusammen mit diesen Kommunen insgesamt 30 Städte eine „Zero Emission“-Lieferzone einführen.

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E-Retrofitting ermöglicht die Umrüstung von Benzin- und Dieselfahrzeugen auf Elektro-Antrieb

In Frankreich gibt es seit dem Jahr 2020 ein Gesetz, das Bedingungen für die standardisierte Umrüstung von Kraftfahrzeugen auf Batterie- oder Brennstoffzellen-Elektro-Antrieb festlegt. Professionelle Anbieter können so ihre Umbausätze für konkrete Fahrzeug-Modelle als Prototypen behördlich genehmigen lassen. Erste Anbieter für dieses „E-Retrofitting“ sind inzwischen am Markt.

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Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

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