Zukunftsorientierte kommunale Mobilitätsverordnung

„Angebot schafft Nachfrage“ war das Motto, nach dem in Feldkirchen bei Graz im Mai 2024 eine neue Mobilitätsverordnung für den Wohnbau beschlossen wurde. Erstmals vorgegeben wird, dass je Wohnung drei Fahrrad-Stellplätze mit Mindestqualitätsvorgaben zu errichten sind. Die Anzahl der verpflichtenden Pkw-Stellplätze hängt ab von der Größe des Bauvorhabens, dem Angebot des Öffentlichen Verkehrs sowie der Bereitstellung von Car-, Bike- und Transportrad-Sharing. Das Ortsgebiet wurde dazu in drei Zonen nach fußläufiger Erreichbarkeit und Bedienqualität des Öffentlichen Verkehrs gegliedert. Der Stellplatzschlüssel kann bis zu rund einem Viertel reduziert werden, wenn eine vorgegebene Mindestzahl an Sharing-Fahrzeugen angeboten wird. Um nach unten abweichen zu können, ist ein Mobilitätskonzept vorzulegen und ein zivilrechtlicher Mobilitätsvertrag zur Gewährleistung der vorgesehenen Mobilitätsmaßnahmen mit der Marktgemeinde Feldkirchen abzuschließen.

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VCÖ-Magazin 2025-02 Klimawandelanpassung für heute und morgen

Entsiegelung und Begrünung sind zentrale Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Sie helfen bei Hitze und Starkregen. Das zeigen Beispiele aus internationalen Metropolen ebenso wie jene aus großen und kleinen Städten in Österreich.

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Warum Österreichs Städte eine zeitgemäße Parkraumbewirtschaftung brauchen

Jeder Kfz-Parkplatz beansprucht etwa 13 m2 Platz. Wertvolle Fläche, der vor allem in der Stadt ein begrenztes Gut ist. Derzeit wird in sehr vielen Straßen abgestellten Fahrzeugen mehr Platz eingeräumt als den Menschen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad mobil sind. Gleichzeitig fehlen in vielen Straßen schattenspendende Bäume oder kühlendes Grün, was angesichts der zunehmenden Hitzetage für viele Anrainerinnen und Anrainer ein zunehmendes Problem ist.

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash