Zukunftsorientierte kommunale Mobilitätsverordnung

„Angebot schafft Nachfrage“ war das Motto, nach dem in Feldkirchen bei Graz im Mai 2024 eine neue Mobilitätsverordnung für den Wohnbau beschlossen wurde. Erstmals vorgegeben wird, dass je Wohnung drei Fahrrad-Stellplätze mit Mindestqualitätsvorgaben zu errichten sind. Die Anzahl der verpflichtenden Pkw-Stellplätze hängt ab von der Größe des Bauvorhabens, dem Angebot des Öffentlichen Verkehrs sowie der Bereitstellung von Car-, Bike- und Transportrad-Sharing. Das Ortsgebiet wurde dazu in drei Zonen nach fußläufiger Erreichbarkeit und Bedienqualität des Öffentlichen Verkehrs gegliedert. Der Stellplatzschlüssel kann bis zu rund einem Viertel reduziert werden, wenn eine vorgegebene Mindestzahl an Sharing-Fahrzeugen angeboten wird. Um nach unten abweichen zu können, ist ein Mobilitätskonzept vorzulegen und ein zivilrechtlicher Mobilitätsvertrag zur Gewährleistung der vorgesehenen Mobilitätsmaßnahmen mit der Marktgemeinde Feldkirchen abzuschließen.

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Klimafitter Begegnungsort statt Parkplatz

Der Gemeinderat Tulln beschloss 2021 die Umgestaltung des rund 8.000 Quadratmeter großen, bis dahin als Parkplatz genutzten und zu 80 Prozent versiegelten Nibelungenplatzes. Die Bevölkerung entschied sich in einem Beteiligungsprozess für die größtmögliche Umgestaltung, die von Mai 2023 bis Juni 2024 umgesetzt wurde.

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Rückwidmung bringt Stadtwald

Im Zentrum von Wieselburg wurde im Jahr 2022 eine rund 6.000 Quadratmeter große, als Bauland gewidmete Fläche von der Stadtgemeinde aufgekauft, in Grünland rückgewidmet und in einen „Stadtwald“ umgestaltet. Es wurden 100 Bäume sowie mehr als 350 Sträucher und Stauden gepflanzt.

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