Ein Viertel der Pendlerpauschale von Personen mit mehr als 50.000 Euro Einkommen beantragt

Vier von zehn Pendlerpauschale-Bezieher haben Arbeitsweg unter 20 km

VCÖ (Wien, am 14. Februar 2020) - Dem aktuellen Pendlerpauschale fehlen nicht nur ökologische Kriterien, es weist auch aus sozialer Sicht großen Reformbedarf auf, stellt der VCÖ fest. Laut Daten des Finanzministeriums wurden zuletzt rund ein Viertel des Pendlerpauschale von Personen mit einem Jahreseinkommen von über 50.000 Euro beantragt. Zudem haben vier von zehn Personen, die Pendlerpauschale beziehen, einen Arbeitsweg zwischen zwei und 19 Kilometern. Der VCÖ fordert eine Umgestaltung der Pendlerpauschale mit verstärkten ökologischen Anreizen und besserer sozialer Treffsicherheit.

 „Wer meint, das Pendlerpauschale unterstützt in erster Linie Personen aus strukturschwachen Regionen, die lange Arbeitswege haben, irrt“, fasst VCÖ-Experte Michael Schwendinger eine aktuelle Analyse von Daten des Finanzministeriums zum Pendlerpauschale zusammen. Vier von zehn Beschäftigten, die ein Pendlerpauschale erhalten, haben einen kurzen Arbeitsweg zwischen zwei und 19 Kilometern, informiert der VCÖ. Die Anzahl der Pendlerpauschale Beziehenden mit kurzem Arbeitsweg ist viermal so hoch wie die Anzahl der Personen mit einem Arbeitsweg von über 60 Kilometern.

Da das Pendlerpauschale ein Steuerfreibetrag ist, profitieren Personen mit hohem Einkommen für den gleichen Arbeitsweg von einem höheren Pendlerpauschale. So ist beispielsweise das Pendlerpauschale für Personen, die zwischen Melk und St. Pölten pendeln, mit einem monatlichen Bruttogehalt von 4.500 Euro mit 342 Euro um rund die Hälfte höher als für Personen mit einem Bruttogehalt von 1.500 Euro, die 224 Euro erhalten, informiert der VCÖ.

Mittlerweile wird bereits rund ein Viertel des Pendlerpauschales von Personen mit einem Jahreseinkommen von über 50.000 Euro im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beantragt. Im Jahr 2015 waren es noch rund ein Fünftel. Beim Kleinen Pendlerpauschale beträgt der Anteil von Personen mit einem Jahreseinkommen von über 50.000 Euro bereits 30 Prozent, macht der VCÖ aufmerksam.

"Mit dem Verkehrsabsetzbetrag gibt es ohnedies eine Unterstützung für die Fahrt zur Arbeit. Ich denke, es herrscht in Österreich Konsens darüber, dass Personen mit hohem Einkommen auf keine zusätzliche Pendlerförderung angewiesen sind, um in die Arbeit fahren zu können", spricht sich VCÖ-Experte Michael Schwendinger für eine grundlegende Umgestaltung des Pendlerpauschales mit höherer sozialer Treffsicherheit aus.

Angesichts der Klimakrise sind ökologische Kriterien beim Pendlerpauschale nötig, betont der VCÖ. Derzeit wird sogar das Pendeln mit dem Auto stärker gefördert als das Pendeln mit dem Öffentlichen Verkehr. Wer keine "zumutbare öffentliche Verkehrsverbindung" zum Arbeitsplatz hat, erhält bereits ab einem Arbeitsweg von zwei Kilometern Pendlerpauschale, wer eine "zumutbare öffentliche Verkehrsverbindung" hat, hingegen erst ab einem Arbeitsweg von 20 Kilometern.

VCÖ: Immer mehr Pendlerpauschale geht an Personen mit hohem Einkommen 
(Anteil der bei Arbeitnehmerveranlagung beantragter Pendlerpauschale)

JAHRESEINKOMMEN > 50.000 Euro:

Kleines Pendlerpauschale:

Jahr 2018: 30,0 Prozent

Jahr 2015: 26,3 Prozent

Jahr 2010: 25,1 Prozent

Großes Pendlerpauschale:

Jahr 2018: 20,5 Prozent

Jahr 2015: 16,8 Prozent

Jahr 2010: 16,5 Prozent

Quelle: BMF, VCÖ 2020

 VCÖ: Vier von zehn Pendlerpauschale Bezieher haben Arbeitsweg von unter 20 Kilometern 
(Anteil Personen mit Pendlerpauschale und laut Finanzministerium zuordenbarer Arbeitsweglänge)

2 bis 19 km: 40,0 Prozent

20 bis 39 km: 37,6 Prozen

40 bis 59 km: 12,7 Prozent

60 Kilometer und mehr: 9,6 Prozent

Quelle: BMF, VCÖ 2020

Zurück zur Übersicht