Jeder 4. Fußgängerunfall auf einem Schutzweg – starker Anstieg der Schutzwegunfälle in der dunklen Jahreszeit
VCÖ: Mehr Verkehrsberuhigung und mehr Tempo 30 statt 50 im Ortsgebiet
VCÖ (Wien, 2. Dezember 2022) – Die Zahl der Schutzwegunfälle ist zwar in den vergangenen zwei Jahren zurückgegangen, ist aber nach wie vor hoch, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse zeigt. Im Vorjahr passierten 28 Prozent der Verkehrsunfälle, bei denen Fußgängerinnen und Fußgänger angefahren und verletzt wurden, auf Schutzwegen. In der dunklen Jahreszeit nimmt der Anteil der Schutzwegunfälle stark zu, die meisten Schutzwegunfälle gab es im Vorjahr im Dezember. Der VCÖ erinnert an die Straßenverkehrsordnung: Lenkende eines Fahrzeugs dürfen sich „einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann“. Der VCÖ fordert zum Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger mehr Verkehrsberuhigung und Tempo 30 statt 50 im Ortsgebiet.
Im Vergleich zum Vor-Pandemiejahr 2019 war die Zahl der Schutzwegunfälle im Vorjahr und im Jahr 2020 jeweils um fast ein Drittel niedriger. In der Pandemie-Zeit wurde zwar in den Gemeinden und Städten viel zu Fuß gegangen, aber es gab weniger Autoverkehr. „Weniger Autoverkehr bedeutet mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger“, stellt VCÖ-Experte Michael Schwendinger fest.
Doch mit vier Todesopfern und 845 Verletzten war auch im Vorjahr die Zahl der auf Schutzwegen angefahrenen Fußgängerinnen und Fußgänger in Österreich hoch, weist der VCÖ auf Daten der Statistik Austria hin. Die meisten Schutzwegunfälle gab es im Vorjahr im Dezember mit 93, das waren fast doppelt so viele wie im März und April (jeweils 51). In der dunklen Jahreszeit nimmt der Anteil der Schutzwegunfälle stark zu. In den vergangenen drei Jahren passierten im Dezember und Jänner rund 40 Prozent der Verkehrsunfälle, bei denen Fußgängerinnen und Fußgänger verletzt wurden, am Schutzweg, wie die VCÖ-Analyse zeigt.
„Gerade wenn die Sicht schlechter ist, ist es wichtig entsprechend langsamer zu fahren“, betont VCÖ-Experte Schwendinger und ruft die Straßenverkehrsordnung in Erinnerung, in der es – seit vielen Jahren – im Paragraph 9 heißt: „Der Lenker eines Fahrzeuges darf sich einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann.“ Zudem darf ein Schutzweg nicht „nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend betreten“ (Paragraph 76 der StVO) werden. In der dunklen Jahreszeit ist es schwierig Blickkontakt mit dem Lenkenden herzustellen. Vor dem Überqueren des Schutzwegs deshalb darauf achten, dass das herannahende Fahrzeug reagiert.
„Aber wo Menschen unterwegs sind, passieren Fehler. Deshalb ist es wichtig, das Verkehrssystem so zu gestalten, dass ein Fehler keine fatalen Folgen hat. Das heißt konkret, die Geschwindigkeit im Ortsgebiet zu reduzieren und mehr Verkehrsberuhigung umzusetzen“, betont VCÖ-Experte Schwendinger. Gerade für die größte Opfergruppe bei schweren Fußgängerunfällen, Seniorinnen und Senioren, ist mehr Verkehrsberuhigung im Ortsgebiet eine wichtige Sicherheitsmaßnahme. Im Vorjahr waren 21 der 37 bei Verkehrsunfällen getöteten Fußgängerinnen und Fußgänger 70 Jahre oder älter.
Der Unterschied zwischen Tempo 30 und Tempo 50 ist beim Anhalteweg, das ist die Summe von Reaktionsweg und Bremsweg, sehr groß, wie der VCÖ anhand eines Beispiels zeigt. Ein Pkw, der bei 30 km/h einen Anhalteweg von elf Metern hat, steht bei 50 km/h erst nach 24 Metern und hat aufgrund des Reaktionswegs nach elf Metern noch eine Geschwindigkeit von 49 km/h. Wird ein Fußgänger mit diesem Tempo niedergefahren sind schwerste Verletzungen die Folge. „Das Tötungsrisiko für Gehende bei einem Zusammenstoß mit einem Auto bei Tempo 50 ist etwa doppelt so hoch wie bei Tempo 40 und sogar fünf Mal so hoch wie bei Tempo 30“, verdeutlicht VCÖ-Experte Schwendinger. Mit Verkehrsberuhigung und mehr Tempo 30 statt 50 können Gemeinden und Städte die Sicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer deutlich erhöhen.
Wichtig ist auch das Umfeld von Schutzwegen so zu gestalten, dass Autofahrende eine gute Sicht auf Personen haben, die die Straßen überqueren möchten. Das bestehende Halte- und Parkverbot vor Schutzwegen ist von derzeit fünf auf mindestens zehn Meter zu erweitern, betont der VCÖ. Durch den SUV-Boom und dem zunehmenden Lieferverkehr infolge des Online-Handels sind immer mehr höhere Fahrzeuge unterwegs. Parken diese fünf Meter vor einem Schutzweg, ist die Gefahr groß, dass die Sicht auf Kinder, die die Straße überqueren, verstellt wird.
VCÖ: Im Vorjahr gab es im Dezember die meisten Schutzwegunfälle (Anzahl Fußgänger-Unfälle am Schutzweg im Jahr 2021, in Klammer Anteil an Fußgängerunfällen)
Dezember: 93 (38,1 Prozent)
Oktober: 92 (31,4 Prozent)
November: 85 (31,7 Prozent)
Juni: 80 (25,1 Prozent)
September: 76 (26,7 Prozent)
August: 65 (26,3 Prozent)
Jänner: 62 (38,0 Prozent)
Mai: 62 (25,8 Prozent)
Februar: 60 (31,4 Prozent)
Juli: 54 (20,5 Prozent)
März: 51 (25,8 Prozent)
April: 51 (28,3 Prozent)
Gesamtjahr: 831 (28,8 Prozent)
Quelle: Statistik Austria, VCÖ 2022
VCÖ: Anzahl der Schutzwegunfälle in der Corona-Pandemie gesunken (In Österreich bei Schutzwegunfällen verletzte und getötete Fußgängerinnen und Fußgänger)
Jahr 2021: 845 verletzte und 4 getötete Fußgängerinnen und Fußgänger
Jahr 2020: 873 verletzte und 9 getötete Fußgängerinnen und Fußgänger
Jahr 2019: 1.225 verletzte und 12 getötete Fußgängerinnen und Fußgänger
Quelle: Statistik Austria, VCÖ 2022
VCÖ: In Vorarlberg und Wien war Anteil der Schutzwegunfälle am höchsten (Anteil Schutzwegunfälle im Jahr 2021 – in Klammer Anzahl)
Vorarlberg: 35.0 % (48)
Wien: 33,4 % (332)
Oberösterreich: 29,3 % (129)
Steiermark: 29,3 % (96)
Kärnten: 28,4 % (44)
Niederösterreich: 26,4 % (96)
Tirol: 20,5 % (63)
Salzburg: 19,2 % (34)
Burgenland: 15,8 % (6)
Österreich: 28,8 % (831)
Quelle: Statistik Austria, VCÖ 2022