VCÖ: Bau von Lobautunnel wäre im Widerspruch zur Klimastrategie

VCÖ (Wien, 23. Mai 2018) – Das Bundesverwaltungsgericht kommt in seinem Erkenntnis zum Ergebnis, dass unter Einhaltung verschiedener Auflagen aus rechtlicher Sicht der Bau des Lobautunnels möglich ist. Der VCÖ betont, dass aus Verkehrssicht keine Notwendigkeit für den Lobautunnel besteht. Zudem würde der Bau des Lobautunnels im Widerspruch zu Österreichs Klimazielen stehen.

Die Infrastrukturpolitik von heute muss mit den zukünftigen Klimazielen im Einklang stehen. Der Ausbau von hochrangigen Straßen führt zu mehr Autoverkehr und zu mehr Lkw-Verkehr. Studien der TU-Wien kommen zum Ergebnis, dass "der Lobautunnel zu einer Erhöhung der gefahrenen Kfz‐Kilometer in Wien (führt)".

Es gibt bessere Alternativen, die kostengünstiger und umweltverträglicher sind. Verbesserungen im Öffentlichen Verkehr, eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung und auch der Ausbau der Rad-Infrastruktur verbessern die Mobilität im Raum Wien, verringern nachhaltig Staus und tragen zum Erreichen der Klimaziele bei. Auch intelligente Verkehrssteuerung kann zu wesentlich verbessertem Verkehrsfluss führen. "Der Kfz-Verkehr der Zukunft braucht mehr Bits und weniger Beton", bringt es VCÖ-Experte Gansterer auf den Punkt.

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