VCÖ: 0,1 Prozent der Autofahrer wurde im Vorjahr Führerschein wegen Raserei abgenommen

VCÖ: Strafverschärfungen für Raser rasch umsetzen

VCÖ (Wien, 18. September 2020) – 7.198 Personen wurde im Vorjahr wegen Raserei der Führerschein abgenommen, das sind 0,12 Prozent von Österreichs Autofahrerinnen und Autofahrer, macht der VCÖ aufmerksam. Eine kleine Minderheit von Hochrisikolenkern gefährdet das Leben aller Verkehrsteilnehmer. Der VCÖ fordert daher die rasche Umsetzung der vorliegenden Maßnahmen gegen Raser, wie die Erhöhung der Strafen, die Aufnahme ins Vormerksystem und die Verdoppelung der Mindestentzugsdauer. Darüber hinaus spricht sich der VCÖ für einkommensabhängige Strafen aus.

„Die Anzahl der Raser ist gering. Das von ihnen verursachte Leid, die Schäden an Gesundheit und Gesellschaft sind aber gewaltig groß. Umso wichtiger ist es, gegen diese Hochrisikolenker entschiedener als bisher vorzugehen, um das Leben der Bevölkerung zu schützen. In den Händen von Rasern wird das Auto zu einer Waffe“, stellt VCÖ-Experte Michael Schwendinger fest.

Im Vorjahr wurde 7.198 Personen der Führerschein wegen Raserei abgenommen. Bei rund 5,7 Millionen Autofahrerinnen und Autofahrern sind das 0,12 Prozent, verdeutlicht der VCÖ. Besonders alarmierend ist, dass mehr als ein Drittel der erwischten Raser im Ortsgebiet unterwegs waren, also dort, wo viele zu Fuß unterwegs sind, Kinder, Familien, Seniorinnen und Senioren. Derzeit wird der Führerschein abgenommen, wenn im Ortsgebiet das Tempolimit um 40 km/h und außerhalb des Ortsgebiets um über 50 km/h überschritten wird.

Die geplante Herabsetzung um jeweils 10 km/h ist aus Sicht der Verkehrssicherheit ein längst überfälliger Schritt, wie auch zwei Beispiele des VCÖ zeigen. Ein Pkw, der in der Tempo 30 Zone bei 30 km/h einen Anhalteweg von elf Metern hat, hat bei 60 km/h einen Anhalteweg von 32 Metern und nach elf Metern noch die volle Geschwindigkeit. Ein Pkw, der bei 50 km/h einen Anhalteweg von 24 Metern hat, hat bei Tempo 80 einen Anhalteweg von 51 Metern und nach 24 Metern noch eine Geschwindigkeit von 72 km/h. „Wird ein Fußgänger mit 60 oder 70 km/h angefahren, sind die Folgen fatal und mit hoher Wahrscheinlichkeit tödlich“, verdeutlicht VCÖ-Experte Schwendinger.

Auch die Verdopplung der Mindestentzugsdauer und die Aufnahme von Raserei in das Vormerksystem wird vom VCÖ begrüßt. Das Vormerksystem ermöglicht die gezielte Bewusstseinsarbeit mit den Risikolenkern. Darüber hinaus spricht sich der VCÖ für einkommensabhängige Strafen aus, wie es sie beispielsweise in Finnland und Schweden bereits seit vielen Jahren gibt. Höchst an der Zeit ist zudem, dass die Durchführung illegaler Autorennen auf öffentlichen Straßen so wie in Deutschland als Strafbestand behandelt wird.

Insgesamt ist das Bewusstsein zu schärfen, dass Schnellfahren kein Kavaliersdelikt ist, sondern sowohl die eigene als auch die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet. Die Verharmlosung von zu hohem Tempo ist gefährlich, weil Raser sich dadurch auch noch bestätigt fühlen. „Es ist ein ganz einfaches physikalisches Gesetz: Mit der Geschwindigkeit verlängert sich der Anhalteweg und damit steigt das Unfallrisiko. Und im Fall eines Unfalls steigt mit der Aufprallgeschwindigkeit die Verletzungsschwere. Es ist daher auch kein Zufall, dass die verkehrssichersten Staaten Europas niedrigere Tempolimits haben “, erläutert VCÖ-Experte Schwendinger.

Dass Österreich rasch verstärkte Verkehrssicherheitsmaßnahmen braucht, bestätigt die Unfallstatistik. Seit Jahresanfang sind in Österreich bereits 242 Menschen bei Verkehrsunfällen getötet worden, mehr als in der Schweiz im gesamten Vorjahr, verdeutlicht der VCÖ.

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