VCÖ an Städte: Möglichkeit der temporären Fußgängerstraßen nutzen

VCÖ: Coronakrise macht sichtbar, dass viele Gehsteige zu schmal sind

VCÖ (Wien, 3. April 2020) – Die heute beschlossene StVO-Novelle ermöglicht Gemeinden und Städten, temporäre Fußgängerstraßen einzurichten. Der VCÖ appelliert an die Städte, von dieser Möglichkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung Gebrauch zu machen. Denn viele Gehsteige sind schmal und erschweren es der Bevölkerung, ausreichend Abstand zu halten. Aus medizinischer Sicht ist zu empfehlen, notwendige Wege wenn möglich bewegungsaktiv zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückzulegen.

„Diese StVO-Novelle ist aus Gesundheits- und Verkehrssicht zu begrüßen“, stellt VCÖ-Sprecher Christian Gratzer zur aktuellen StVO-Novelle fest. Städte und Gemeinden können nun temporäre Fußgängerstraßen umsetzen. Auf einzelnen Straßen und Straßenabschnitten kann die Fahrbahn für Fußgänger freigegeben werden. Möglich ist das, wenn keine erheblichen Interessen am ungehinderten Fahrzeugverkehr entgegenstehen. Das Zufahren, etwa zu Garageneinfahrten, ist genauso wie Radfahren auf den betroffenen Straßenabschnitten weiterhin erlaubt.

Mindestens einen Meter Abstand halten ist eine sehr wichtige Maßnahme, um die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen zu können. Doch die Coronakrise hat sichtbar gemacht, dass viele Gehsteige zu schmal sind, betont der VCÖ. Wenn sich zwei Personen begegnen, ist bei zu schmalen Gehsteigen der wichtige Abstand nur einzuhalten, wenn eine Person die Straße betritt. „Derzeit wird auf vielen Straßen den parkenden Autos mehr Platz eingeräumt, als den Bürgerinnen und Bürgern, die zu Fuß gehen. Im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung ist dem zu Fuß gehen mehr Platz zu geben“, so VCÖ-Sprecher Gratzer.

Nicht nur um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren, sondern auch, weil Bewegung für die Gesundheit und das psychische Wohlbefinden sehr wichtig ist. Umweltmediziner Hans-Peter Hutter: „Aus ärztlicher Sicht sollten gerade jetzt notwendige Wege verstärkt mit dem Fahrrad und zu Fuß zurückgelegt werden. Diese Alltagsbewegung an der frischen Luft ist angesichts der längeren, bewegungsarmen Zeit zuhause noch wichtiger als sonst.“ 

In Städten haben die meisten keinen eigenen Garten. Deshalb sind Spaziergänge (alleine bzw. nur mit den Personen im gleichen Haushalt) auch eine der vier erlaubten Gründe, die Wohnung zu verlassen. „Gerade für Familien ist die aktuelle Situation sehr schwierig. Für Kinder ist Bewegung besonders wichtig. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Städte es ihrer Bevölkerung erleichtern, mit ausreichend Abstand in der frischen Luft zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sein zu können“, hofft VCÖ-Sprecher Gratzer, dass viele Städte temporäre Fußgängerstraßen umsetzen.

Nach der Coronakrise sollten dann die Mängel in der Infrastruktur für Fußgängerinnen und Fußgänger rasch und umfassend behoben werden. Der VCÖ sieht dabei auch die Bundesregierung gefordert, die Gemeinden und Städte dabei finanziell zu unterstützen. Dieses Infrastrukturprogramm ist klimaverträglich und schafft gleichzeitig vor Ort Arbeitsplätze, weil Gehsteigverbreiterungen von lokalen, kleineren Baufirmen umgesetzt werden können.

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