VCÖ begrüßt Ermöglichung der Auto-Beschlagnahme bei Extremrasern

VCÖ: Einnahmen aus Versteigerung für Discobusse und Anrufsammeltaxis zweckwidmen

VCÖ (Wien, 5. Dezember 2022) – Was in Italien, der Schweiz oder Dänemark bereits umgesetzt ist, wird der Exekutive künftig auch in Österreich möglich sein: Das Fahrzeug von Extremrasern zu beschlagnahmen. Die Mobilitätsorganisation VCÖ sieht darin einen Schritt, um die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vor Extremrasern besser zu schützen. Jedoch ist aus Sicht des VCÖ die Grenze, ab der das Fahrzeug beschlagnahmt werden kann, zu hoch angesetzt. Der VCÖ fordert, dass ein Teil der Einnahmen aus der Versteigerung beschlagnahmter Fahrzeuge für Gemeinden zur Finanzierung von Discobussen und Anrufsammeltaxis zweckgewidmet werden.

Raserei auf der Straße gefährdet das Leben anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Erst im September wurde in Wien eine Frau durch einen Raser getötet. „Dass nun endlich auch in Österreich das Fahrzeug von Extremrasern beschlagnahmt werden kann, ist zu begrüßen. Die Grenzen, ab der eine Beschlagnahme möglich ist, sind aber zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, ältere Menschen unterwegs sind“, stellt VCÖ-Experte Michael Schwendinger fest.

Erst bei Überschreitung des Tempolimits um 80 km/h oder mehr im Ortsgebiet und 90 km/h und mehr im Freiland, wird künftig eine Beschlagnahme des Fahrzeugs möglich. „80 km/h zu schnell bedeutet Autobahn-Tempo von 130 km/h im Ortsgebiet. Diese Grenze ist deutlich zu hoch, auch 100 km/h im Ortsgebiet sind aus Sicht des VCÖ derart unverantwortlich, dass eine Beschlagnahme des Fahrzeugs möglich sein sollte“, verdeutlicht VCÖ-Experte Schwendinger. Bei Tätern, die zum wiederholten Male viel zu schnell gefahren sind, kann ab einer Überschreitung von 60 beziehungsweise 70 km/h das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Zum Vergleich in der Schweiz ist die Beschlagnahme bereits ab einer Überschreitung von 40 km/h im Ortsgebiet möglich.

Wird dem von der Behörde eingeleiteten Verfallsverfahren statt gegeben und das Fahrzeug versteigert, soll ein Teil der Einnahmen an Gemeinden zur Finanzierung von Discobussen  und Anrufsammeltaxis gehen, fordert die Mobilitätsorganisation VCÖ. „Discobusse und Anrufsammeltaxis können die Zahl der schweren Verkehrsunfälle Jugendlicher und junger Erwachsener am Wochenende reduzieren und damit Menschenleben retten“, verdeutlicht  VCÖ-Experte Schwendinger.

Darüber hinaus braucht es vor allem verstärkte Kontrollen. Die Ressourcen für die Exekutive sind dafür entsprechend aufzustocken, auch Radarboxen sind unterstützend verstärkt einzusetzen. Eine weitere Maßnahme, die hilft Raser frühzeitig bevor sie Schaden verursachen zu erkennen, ist die Aufnahme von Tempodelikten in das Vormerksystem, betont der VCÖ. In anderen europäischen Staaten ist das schon längst gang und gäbe.

Insgesamt ist das Bewusstsein zu schärfen, dass das Überschreiten von Tempolimits kein Kavaliersdelikt ist. Es ist ein ganz einfaches physikalisches Gesetz: Mit der Geschwindigkeit verlängert sich der Anhalteweg und damit steigt das Unfallrisiko. Und im Fall eines Unfalls steigt mit der Aufprallgeschwindigkeit die Verletzungsschwere, erinnert der VCÖ. Die hohen Toleranzgrenzen, die es in Österreich beim Überschreiten von Tempolimits gibt, sind für die Verkehrssicherheit kontraproduktiv und sollten nach Schweizer Vorbild gesenkt werden. „Tempolimits sind keine Mindestgeschwindigkeit, sondern eine Höchstgeschwindigkeit“, betont VCÖ-Experte Schwendinger. Auch die Vorbildwirkung von Erwachsenen gegenüber Kindern und Führerscheinneulingen ist dabei wichtig.

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Foto: Sarah Duit