VCÖ begrüßt StVO-Änderung: Gemeinden und Städte können temporäre Fußgängerstraßen einrichten
VCÖ: Coronakrise macht sichtbar, dass viele Gehsteige zu schmal sind
VCÖ (Wien, 2. April 2020) - Mindestens einen Meter Abstand halten ist eine sehr wichtige Maßnahme, um die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen zu können. Doch die Coronakrise hat sichtbar gemacht, dass viele Gehsteige zu schmal sind. So sind in Wien 38 Prozent der Gehsteige schmäler als zwei Meter. Der VCÖ begrüßt daher die geplante StVO-Novelle, die es Gemeinden und Städten ermöglicht, temporäre Fußgängerstraßen einzurichten.
Vielerorts sind die Gehsteige schmal, zu schmal um den wichtigen ein Meter Abstand beim aneinander Vorbeigehen einhalten zu können. Dabei ist es gerade jetzt wichtig, dass notwendige Wege - zur Arbeit, zum Einkaufen, um anderen zu helfen -, die in Gehdistanz sind, zu Fuß zurückgelegt werden. Denn Bewegung ist für die Gesundheit und das Wohlbefinden wichtig. Gleichzeitig wird damit in den öffentlichen Verkehrsmitteln Platz gemacht für jene, die den Öffentlichen Verkehr benötigen. "Es ist gut und wichtig, wenn die Politik es der Bevölkerung erleichtert, mit ausreichend Abstand zu Fuß unterwegs sein zu können", begrüßt VCÖ-Sprecher Christian Gratzer die StVO-Novelle.
Die geplante StVO-Reform ermöglicht es nun Gemeinden und Städten, sogenannte Fußgängerstraßen einzurichten. Auf einzelnen Straßen und Straßenabschnitten kann die Fahrbahn für Fußgänger freigegeben werden. Der VCÖ appelliert an die Städte, von dieser Möglichkeit rasch Gebrauch zu machen.
Darüber hinaus ist nach der Coronakrise eine umfassende Behebung der Mängel in der Infrastruktur für Fußgängerinnen und Fußgänger nötig. Der Bund sollte dabei die Kommunen unterstützen, betont der VCÖ. Dieses klimaverträgliche Infrastrukturprogramm schafft und sichert zudem vor Ort Arbeitsplätze, weil Gehsteigverbreiterungen von lokalen, kleineren Baufirmen umgesetzt werden können.