Stellplatzvorgaben umfassend reformieren
Landesgesetze und lokale Stellplatzverpflichtungen schreiben vor, dass bei Bauprojekten Auto-Stellplätze errichtet werden müssen. Vorgaben für den Öffentlichen Verkehr, Gehen, Radfahren oder Sharing sind oft weniger verbindlich oder fehlen. Damit bleibt die Auto-Nutzung geförderter Standard. Innovative Projekte zeigen, dass der Wohnbau großes Transformationspotenzial hat.
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Tabelle Stellplatzverordnungen in den Bundesländern – PDF-Download
Vier von fünf Alltagswegen beginnen oder enden zuhause.1,2 Wo wir wohnen, prägt unsere Mobilität. Dabei steigt der Anteil der Bevölkerung im urbanen Raum, im Jahr 2023 lag er in Österreich bei 60 Prozent.3 Andererseits hat sich die Fläche sehr stark zersiedelter Gebiete seit dem Jahr 1975 mehr als verfünffacht.4 Außerdem gibt es immer mehr Ein-Personen-Haushalte. Lag deren Anteil im Jahr 2000 noch bei 30 Prozent aller Haushalte, waren es im Jahr 2023 bereits 38 Prozent.5 Im Jahr 1961 wohnten drei Personen in einem Haushalt, im Jahr 1981 waren es 2,7 Personen und im Jahr 2021 nur noch 2,2 Personen.6
Wohnumfeld prägt Alltagsmobilität
Kein Einzelfaktor ist stärker mit unserer Alltagsmobilität verknüpft als das Wohnumfeld.7,8,9 Welche Stellplätze, Mobilitätsangebote und Infrastrukturen zur Verfügung stehen, beeinflusst die Verkehrsmittelwahl stark. Mehr Pkw-Stellplätze führen zu mehr Auto-Nutzung. Wo es ein gutes Bus- und Bahn-Angebot gibt, wird dieses auch häufiger genutzt. Wer eine Haltestelle innerhalb von fünf Minuten fußläufig vom Wohnort aus erreicht, nutzt den Öffentlichen Verkehr deutlich häufiger als jene, die weiter als 15 Minuten entfernt wohnen.10
Pkw-Stellplatzverpflichtung als Auto-Förderung
Die Verpflichtung je Wohnung mindestens einen Pkw-Stellplatz zu bauen, geht auf die nationalsozialistische „Reichsgaragenordnung“ im Jahr 1939 zurück. Sie hatte das explizite Ziel, den damals noch neuen Auto-Verkehr zu fördern.11 Mit dem zunehmenden Pkw-Besitz kam seit den 1960er- Jahren für Städte das Argument hinzu, durch private Stellplätze das Zuparken des öffentlichen Raums zu unterbinden.12,13 Noch immer schreiben fast alle Landesbauordnungen einen Pkw-Stellplatz pro Wohnung vor. Die Gemeindevorgaben sind oft deutlich höher. In Eisenstadt sind etwa zwei Pkw-Stellplätze je Wohnung Pflicht.14 Legt man den Pkw-Besitz auf die Haushaltsgröße um, kommt in Österreich auf eine Wohnung ein Pkw.15 Müssen mehr Stellplätze gebaut werden, bremst dies die Mobilitätswende und regt auch zukünftig zu mehr Auto-Nutzung an.
Starre Pkw-Stellplatzvorgaben als Standard
In Österreich geben die Bundesländer durch eine Mindestanzahl an zu errichtenden Pkw-Stellplätzen – zumeist einer je Wohnung – in Landesgesetzen den Rahmen vor. Ausnahmen bilden Kärnten, wo das Stellplatzregulativ generell den Gemeinden obliegt, und Tirol sowie Oberösterreich, wo den Gemeinden auch eine Obergrenze an Mindeststellplätzen gesetzt ist.16 In Vorarlberg gibt es seit dem Jahr 2013 auch eine Höchstzahl an zu errichtenden Pkw-Stellplätzen. Deren Geltungsbereich wurde vorerst auf bestimmte Bereiche in Dornbirn beschränkt, soll aber zukünftig auf andere Gemeinden ausgeweitet werden.17,18 Nur in Tirol und Wien beziehen sich die Vorgaben nicht auf die Anzahl an Wohneinheiten, sondern auf die Wohnfläche, womit dem steigenden Anteil an kleineren Wohnungen Rechnung getragen wird. In Wien ist pro 100 Quadratmeter Wohnfläche ein Pkw-Stellplatz zu errichten. Das Stadtgebiet ist zudem nach Zentralität und Angebotsdichte des Öffentlichen Verkehrs in drei Zonen eingeteilt. Im Stadtkern reduziert sich der Stellplatzschlüssel um 30 Prozent.19 Auch in Tirol wird für die Obergrenze nach Wohnnutzfläche und drei Lage-Kategorien unterschieden.20 Generell legen Gemeinden durch Stellplatzverordnungen die konkreten Vorgaben fest.21 In Niederösterreich muss etwa ein Pkw-Stellplatz pro Wohnung, pro acht Betten in Seniorenwohnheimen, pro fünf Arbeitsplätzen in Betriebsgebäuden und pro zehn Sitzplätzen in Gaststätten errichtet werden.22 In den meisten kommunalen Stellplatzregulativen spielen Lage und Anbindung keine Rolle, es gelten fix einzuhaltende Vorgaben.
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Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung
Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche. Umgekehrt sind je 50 Quadratmeter Verkaufsfläche zwei überdachte und diebstahlsichere Fahrrad-Stellplätze im Eingangsbereich zu errichten. Zehn Prozent der Pkw- und Fahrrad-Stellplätze, mindestens aber je zwei, sind mit E-Ladestellen auszuführen. Zudem sind die Parkplätze in Abstimmung mit der Standortgemeinde auch außerhalb der Geschäftszeiten nutzbar zu machen. Der Standort ist an das Fuß- und Radverkehrsnetz anzubinden. Um Leerstand vorzubeugen, muss bereits bei Bewilligung neuer Supermärkte ein Nachnutzungskonzept oder die Entsiegelung der verbauten Fläche verbrieft werden – inklusive hinterlegter Bankgarantie zur Finanzierung des Rückbaus.a,b
Radabstellplätze und EU-Vorgaben
Außer in Burgenland und Tirol gibt es in allen Bundesländern auch Mindestvorgaben zu Fahrrad-Stellplätzen, wobei Anzahl und Qualität unterschiedlich geregelt sind.23 In St. Pölten müssen beispielsweise je nach Lage ein oder zwei Fahrrad-Stellplätze pro Wohnung verfügbar sein, in Feldkirchen bei Graz sind es seit dem Jahr 2024 drei.24,25 Im Mai 2024 trat eine neue EU-Gebäuderichtlinie in Kraft, die bis Mai 2026 in Österreich umzusetzen ist. Für Wohngebäude mit mehr als drei Pkw-Stellplätzen müssen zukünftig mindestens zwei Fahrrad-Stellplätze pro Wohneinheit errichtet werden. Diese Regelung gilt auch für Bestandsgebäude, die umfassend renoviert werden.26
Die EU-Richtlinie umfasst auch Pkw-Stellplätze. So müssen auf neuen, überdachten, an Gebäude angrenzenden Parkplätzen Photovoltaik-Anlagen installiert werden. Ähnliche Vorgaben gibt es bisher in Österreich nur vereinzelt. In Wiener Neustadt etwa müssen bei neuen Parkplätzen mit mindestens drei Pkw-Stellplätzen mindestens 50 Prozent der Oberfläche versickerungsoffen sein.27 In Wien muss seit dem Jahr 2023 je fünf Oberflächen-Parkplätzen ein Baum innerhalb der Parkplatzfläche gepflanzt werden und das Anbringen von Photovoltaik-Anlagen auf überdachten Parkplätzen wurde erleichtert.28,29
Stellplatzverpflichtung erhöht Wohnungskosten
Die Errichtung von Pkw-Stellplätzen ist ein wichtiger Kostenfaktor, weshalb Bauträger ohne Mindestvorgaben weniger davon errichten würden.30 In mehreren Bezirken Londons wurden die Stellplatzvorgaben in den Jahren von 2002 bis 2008 reduziert. Es zeigte sich, dass die vorherigen Vorgaben zu einem Überangebot führten und nachher rund 40 Prozent weniger Stellplätze in Neubauten errichtet wurden.31 In Buffalo (New York) wurde die Stellplatzverpflichtung im Jahr 2017 abgeschafft. Die Anzahl der im Neubau errichteten Stellplätze hat sich seither um 47 Prozent reduziert, was zuvor überschießende Mindestvorgaben vermuten lässt.32
Insbesondere Tiefgaragen treiben die Baukosten und damit auch Mieten und Wohnungspreise in die Höhe. Je nach Lage und Ausstattung kostet ein Tiefgaragenplatz zwischen 20.000 und 30.000 Euro.33 Verpflichtende Stellplätze machen 10 bis 15 Prozent der gesamten Baukosten im Wohnbau aus, die sowohl bei Verkauf als auch Miete an die Bewohnerinnen und Bewohner weitergegeben werden.34,35 Eine Berechnung zeigt, dass sich durch die Reduktion des Pkw-Stellplatzschlüssels von zwei auf eins je Wohnung inklusive Bereitstellung hochwertiger Fahrrad-Stellplätze und zehn Jahre ausfinanziertem Car- und Bikesharing-Angebot bis zu 40 Prozent der Stellplatz-Errichtungskosten einsparen lassen.36
Auch bei städtebaulich sinnvoller Nachverdichtung können Stellplatzvorgaben ein Problem sein. So werden etwa der Umbau von Ein- zu Mehrparteienhäusern sowie Dachgeschoß-Ausbauten entweder stark verteuert oder mangels Platz für zusätzliche Pkw-Stellplätze überhaupt verunmöglicht.37 Umgekehrt gelang es bei einem Sanierungsprojekt mit Nachverdichtung in der Stadt Salzburg, dass anstatt zusätzlicher Pkw-Stellplätze die dadurch eingesparten Kosten in ein Mobilitätsangebot inklusive Sharing-Fahrzeugen investiert wurden.38
Sharing-Angebote im Wohnbau schaffen
Durch Bereitstellung von Car- und Bikesharing- Angeboten kann es im Wohnbau gelingen, den Pkw-Bedarf sowie die damit einhergehenden Stellplatz-Errichtungskosten zu reduzieren. Zwei wichtige Erfolgsfaktoren für Sharing-Angebote sind die frühzeitige Information der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner und eine nachhaltige Finanzierung. Ein professionell betriebenes Carsharing-Fahrzeug kostet 800 bis 1.600 Euro pro Monat – lässt sich somit also mit einem eingesparten Tiefgaragen-Stellplatz für rund zwei Jahre finanzieren. Gut etablierte Sharing-Systeme können sich nach einer Anschubfinanzierung selbst tragen.39 Im frei finanzierten Wohnbau können Sharing-Angebote als gemeinsame Anlage definiert und somit als Betriebskosten abgerechnet werden. Im geförderten Wohnbau ist dies derzeit aufgrund der geltenden Rechtslage im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz nicht möglich.
Obergrenze und Umnutzung ermöglichen
In Tirol gibt es zwar auf Landesebene eine Obergrenze für lokale Stellplatz-Mindestvorgaben, eine generelle Obergrenze für den freiwilligen Bau von Stellplätzen gibt es aber nicht. In lukrativen Innenstadtlagen kann das dazu führen, dass Zusatzstellplätze gebaut und vermarktet werden – ohne dass Gemeinden dies aus verkehrspolitischen Gründen verhindern können. Umgekehrt können Pflichtstellplätze leer stehen und aufgrund der Stellplatzvorgaben nicht anderweitig genutzt werden. In Wien können historische Mindestvorgaben reduziert und leer stehende Stellplätze als Pflichtstellplätze für benachbarte Immobilien nur dann verwendet werden, wenn die Unterauslastung per Gutachten nachgewiesen wird, absehbar kein Bedarf besteht, die seit dem Jahr 2014 geltende Mindestzahl von einem Stellplatz je 100 Quadratmeter Wohnfläche nicht unterschritten wird und die Eigentumsgemeinschaft zustimmt.40,41
Neue Stellplatzvorgaben im Gewerbe nötig
Auch außerhalb des Wohnbaus geben rechtliche Rahmenbedingungen auf Länder- und Gemeindeebene Stellplatzzahlen vor. Oberösterreich schreibt etwa vier Pkw-Stellplätze pro Tennisplatz plus einen je zehn Publikumsplätzen vor, zehn Pkw-Stellplätze für religiöse Bauwerke unabhängig von deren Größe und zehn Pkw-Stellplätze, aber lediglich einen Fahrrad-Stellplatz je 50 Kino-Sitzplätze.42 Auch für den Handel sind Stellplatzvorgaben sehr relevant, machen doch bei Einkaufszentren in Österreich Parkplätze rund die Hälfte der bebauten Grundfläche aus.43 Das burgenländische Raumordnungsgesetz sieht daher seit dem Jahr 2023 Obergrenzen, Vorgaben zur Begrünung sowie einen Fokus auf innerörtliche Lagen vor.44,45 Potenzial zur Reduktion von anderweitigen Stellplätzen läge auch darin, wenn Parkplätze von Geschäften und Betrieben außerhalb der Betriebszeiten allgemein nutzbar wären. So könnte auch die Auslastung von bei Supermärkten errichteten Ladestellen für E-Pkw erhöht werden.46 In Österreich sind dafür jedoch zuerst die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Zukunftsorientierte kommunale Mobilitätsverordnung
„Angebot schafft Nachfrage“ war das Motto, nach dem in Feldkirchen bei Graz im Mai 2024 eine neue Mobilitätsverordnung für den Wohnbau beschlossen wurde. Erstmals vorgegeben wird, dass je Wohnung drei Fahrrad-Stellplätze mit Mindestqualitätsvorgaben zu errichten sind. Die Anzahl der verpflichtenden Pkw-Stellplätze hängt ab von der Größe des Bauvorhabens, dem Angebot des Öffentlichen Verkehrs sowie der Bereitstellung von Car-, Bike- und Transportrad-Sharing. Das Ortsgebiet wurde dazu in drei Zonen nach fußläufiger Erreichbarkeit und Bedienqualität des Öffentlichen Verkehrs gegliedert. Der Stellplatzschlüssel kann bis zu rund einem Viertel reduziert werden, wenn eine vorgegebene Mindestzahl an Sharing-Fahrzeugen angeboten wird. Um nach unten abweichen zu können, ist ein Mobilitätskonzept vorzulegen und ein zivilrechtlicher Mobilitätsvertrag zur Gewährleistung der vorgesehenen Mobilitätsmaßnahmen mit der Marktgemeinde Feldkirchen abzuschließen.c,d
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Wohnbau als Transformationschance nutzen
Mehr Pkw-Stellplätze am Wohnort führen zu mehr Pkw-Nutzung. Studien aus den USA zeigen, dass dieser Zusammenhang auch bei Wohnungen mit ansonsten vergleichbarer Lage und öffentlicher Anbindung gilt.47,48 Eine Studie aus Schweden zeigt, dass in etwa gleich großen Städten und Gemeinden dort mehr Menschen einen Pkw besitzen, wo höhere Stellplatzzahlen vorgeschrieben sind.49 Eine Studie aus Norwegen belegt, dass private Abstellplätze am Wohnort die Wahrscheinlichkeit für Pkw-Besitz verdreifachen.50 Umgekehrt führen autoreduzierte Siedlungen mit gutem öffentlich zugänglichen Mobilitätsangebot zu weniger Auto-Nutzung. Im Stadtteil Vauban im deutschen Freiburg, wo Pkw-Stellplätze nur in Sammelgaragen am Rand des Quartiers vorhanden sind, ist der Motorisierungsgrad mit 160 Pkw pro 1.000 Personen nur halb so hoch wie der Freiburger Durchschnitt.51 Rund drei Viertel der autofreien Haushalte in Vauban besaßen zuvor ein Auto, in 57 Prozent der Haushalte wurde der Privat-Pkw mit dem Umzug aufgegeben. Und selbst jene, die in Vauban einen Pkw besitzen, legen mehr Wege autofrei zurück als zuvor.52 Dass Wohnungen ohne Pkw-Stellplätze nicht leer bleiben, zeigt eine Untersuchung aus Deutschland: die Nachfrage nach autoreduzierten Wohnsiedlungen ist deutlich größer als das Angebot.53
Stellplatzregulative vorausschauend reformieren
In Basel sowie in Hamburg, Berlin und Niedersachsen wurde die Stellplatzverpflichtung weitgehend abgeschafft, sodass Bauträger je nach Kontext und Nachfrage darüber entscheiden können.54,55,56,57 Selbst in mehreren traditionell auto-affinen US-Städten, wie Austin (Texas), Gainesville (Florida) und San Jose (Kalifornien) wurde im Jahr 2023 die Stellplatzpflicht aufgehoben.58 In Neuseeland wurde im Jahr 2020 auf nationaler Ebene die Abschaffung von Mindest-Stellplatzzahlen in urbanen Gebieten mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern beschlossen, lokale Behörden dürfen seither keine Mindestvorgaben mehr einfordern.59,60
In Österreich können Gemeinden per Verordnung Stellplatzregulative erlassen und dabei unterschiedliche Faktoren berücksichtigen. So wurde etwa in Wiener Neustadt im Jahr 2022 beschlossen, dass der Pkw-Stellplatzschlüssel je nach Lage und sonstigem Mobilitätsangebot variieren kann. Werden mehr Fahrrad-Stellplätze oder Carsharing angeboten, kann die Anzahl der Pkw-Stellplätze reduziert werden.61 In Wien kann der Gemeinderat bei Wohnbauten mit guter Anbindung an den Öffentlichen Verkehr die Stellplatzvorgaben um bis zu 90 Prozent senken.62
Weiters kann die Vorgabe durch Carsharing und zusätzliche E-Ladepunkte um bis zu zehn Prozent reduziert werden.63 Auch kleinere Gemeinden haben Handlungsspielraum. So wurde neben Wien auch in der steirischen Gemeinde Stadl-Predlitz festgelegt, dass sich die Mindestanzahl an Pkw-Stellplätzen an der Wohnungsgröße orientiert.64 In Zell am See kann der Stellplatzschlüssel durch Ausarbeitung eines Mobilitätskonzepts gesenkt werden, weshalb etwa das Wohnbauprojekt „Sonnengarten Limberg“ mit weniger Pkw-Stellplätzen errichtet werden konnte.65,66 Eine Fallstudie für Österreich zeigt, dass Wohnbauprojekte mit vielfältigem Mobilitätsangebot auch in den Regionen außerhalb der Ballungszentren zu einem niedrigeren Durchschnitt beim Pkw-Besitz führen.67
Fokus auf vielfältiges Angebot legen
Die meisten Stellplatzverordnungen orientieren sich am Auto und nehmen wenig oder keine Rücksicht auf öffentlich zugängliche Mobilitätsangebote. Bauträger werden zwar standardmäßig in ganz Österreich gesetzlich gezwungen, Pkw-Stellplätze zu bauen, verpflichtende Vorgaben für die Anbindung an den Öffentlichen Verkehr oder Bereitstellung von Sharing-Angeboten gibt es jedoch nicht. Auch die Vorgaben zur Errichtung von Fahrrad-Stellplätzen sind lückenhaft. Damit ist und bleibt die Auto-Nutzung Standard und wird im Wohnungsneubau auch für die kommenden Jahrzehnte einzementiert. Umgekehrt zeigen Mobilitätsverordnungen und innovative Wohnprojekte, dass der Stellplatzbedarf durch ein vielfältiges Mobilitätsangebot stark reduziert, Geld gespart und nachhaltige Mobilität gefördert werden kann.
Mobilität als Starter-Paket im Wohnbau anbieten
Auf einem ehemaligen Produktionsgelände im Zentrum von Traun entstanden 170 neue Wohnungen. Vorgegeben waren 340 Pkw-Stellplätze, die durch Vorlage eines Mobilitätskonzepts um 85 reduziert werden konnten. Seit Bezug der Wohnanlage im Jahr 2023 gibt es nun zwei E-Carsharing-Fahrzeuge, acht Sharing-Fahrräder inklusive Elektro- und Transportfahrrädern, zusätzliche Fahrrad-Stellplätze, eine Fahrradwerkstatt, eine Paketstation sowie eine Ansprechperson für Mobilitätsmanagement direkt im Quartier. Zum Ausprobieren gibt es gratis Fahrguthaben für Neuanmeldungen. Vorbildlich ist neben dem Mobilitätskonzept die Finanzierung. Das Angebot wird als Teil der Betriebskosten von der Eigentumsgemeinschaft getragen, die Fahrterlöse fließen zurück an die Hausverwaltung.e
Mobilitätsvielfalt vorausschauend fördern
Was es dafür braucht, sind vorausschauende Mobilitätsverordnungen, die sich einerseits stärker am Öffentlichen Verkehr orientieren und andererseits Anreize zur Schaffung von Mobilitätsangeboten am Wohnstandort – von hochwertigen Fahrrad-Abstellplätzen, guter Rad- und Gehweganbindung bis zu vielfältigen Sharing- Angeboten – liefern. Für große Wohnbauprojekte sollte es im Sinne einer vorausschauenden Verkehrsplanung verpflichtend sein, sich im Rahmen von Mobilitätskonzepten mit dem jeweiligen Bedarf und Potenzial vor Ort auseinanderzusetzen. Auch im Gewerbe und an Betriebsstandorten ist die Pkw-Stellplatzverpflichtung zu reformieren, sodass ein stärkerer Fokus auf Gehen, Radfahren und den Öffentlichen Verkehr gelegt werden kann.
VCÖ-Empfehlungen
Fokus auf Mobilitätsvielfalt statt auf Pkw-Stellplätze
- In Österreich müssen im Neubau Pkw-Stellplätze gebaut werden. Für die Mobilitätswende braucht es auch verpflichtende Vorgaben zur
öffentlichen Verkehrsanbindung und Fahrrad-Infrastruktur. - Zu hohe Pkw-Stellplatzvorgaben sind zu reformieren, weil sie den Wohnbau verteuern und als Förderung des Auto-Verkehrs wirken.
- Der Anteil an Ein-Personen-Haushalten nimmt zu. Stellplatzvorgaben sollten sich daher standardmäßig an der Wohnfläche orientieren.
- Auch im Gewerbe und bei Freizeiteinrichtungen ist der Bau von Pkw-Stellplätzen verpflichtender Standard, der überholt werden sollte.
Mobilitätsangebote schaffen Nachfrage
- In Landesgesetzen und Verordnungen sollte es nicht nur Mindestvorgaben, sondern auch Höchstzahlen für zu errichtende Pkw-Stellplätze geben.
- Stellplatzregulative sollten standardmäßig auf die öffentliche Anbindung und Bereitstellung zusätzlicher Mobilitätsangebote Rücksicht nehmen.
- Für große Wohnbauprojekte ist die verpflichtende Ausarbeitung eines Mobilitätskonzepts sinnvoll.
Michael Schwendinger, VCÖ ‑ Mobilität mit Zukunft
„Was einfach und rasch verfügbar ist, wird in der Regel auch häufig genutzt. Das Wohnumfeld prägt unsere Alltagsmobilität. Viele Stellplatzregulative sind auf das Auto fokussiert – und somit längst aus der Zeit gefallen. Die Mobilitätswende beginnt vor der eigenen Haustüre.“
VCÖ-Factsheet "Wohnen als Schlüsselfaktor der Mobilitätswende verstehen" PDF-Download
Tabelle Stellplatzverordnungen in den Bundesländern – PDF-Download
Quellen
a | Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019 §37 - Stand 02.08.2024. | Weblink |
b | Land Burgenland: Neue Regelung für Einkaufszentren und Supermärkte im Sinne einer klimaverträglichen Mobilität. Einreichung VCÖ-Mobilitätspreis 2023. | Weblink |
c | Gemeinde Feldkirchen bei Graz: Mobilitätsverordnung 1:3 - Kraftfahrzeug und Fahrrad-Stellplatzverordnung 2024. Einreichung beim VCÖ-Mobilitätspreis 2024. | Weblink |
d | Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz: Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz über die Zahl der Pflichtstellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder 2024. Feldkirchen bei Graz: 2024. | Weblink |
e | Melzer S./MO.Point: Projektinformationen auf VCÖ-Anfrage. Stand: Oktober 2024. Wien: 2024 | |
1 | Hodzic-Srndic N. und Raunig K.: Mobilität und Wohnen: Neue Herausforderungen und Chancen für Wohnbauträger, Mobilitätsanbieter und EntscheidungsträgerInnen. Wien: Austriatech, 2019. |
Weblink |
2 | Gies J. u.a.: Parking standards as a steering instrument in urban and mobility planning: How to make parking standards more sustainable. Civitas initiative: 2021. | Weblink |
3 | United Nations, Department of Economic and Social Affairs, Population Division: World Urbanization Prospects. The 2018 Revision. New York: United Nations, 2019 (ST/ESA/SER.A420) | Weblink |
4 | Brenner A. u.a.: Rapider Anstieg der Zersiedelung in Österreich von 1975 bis 2020: Eine räumlich explizite Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Wohnbevölkerung. Wien: University of Natural Resources and Life Sciences, 2024. | Weblink |
5 | Statistik Austria: Detailtabelle Privathaushalte. - Stand 02.08.2024 | Weblink |
6 | Statistik Austria: Haushaltsprognosen. - Stand 02.08.2024 | Weblink |
7 | O'Driscoll C. u.a.: How the relationship between socio-demographics, residential environments and travel influence commuter choices. In: Regional Studies 83/3 (2023), 636-653. |
Weblink |
8 | Roos J.M. u.a.: Sociodemography, Geography, and Personality as Determinants of Car Driving and Use of Public Transportation. In: Behavioral Sciences 10/6 (2020), 93. |
Weblink |
9 | De Vos J. u.a.: The indirect effect of the built environment on travel mode choice: A focus on recent movers. In: Journal of Transport Geography 91 (2021), 102983. |
Weblink |
10 | Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie: Österreich unterwegs 2013/2014. Wien: BMVIT, 2016 - Bericht | Weblink |
11 | Reichsarbeitsministerium: Verordnung über Garagen und Einstellplätze (Reichsgaragenordnung). Berlin: Reichsarbeitsministerium, 1939. |
Weblink |
12 | Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie: Verkehr in Zahlen. Wien: BMVIT, 2011. | Weblink |
13 | Scherff D.: Der Wahnsinn mit den Stellplätzen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung (01.10.2023). | Weblink |
14 | Stadt Eisenstadt: Kundmachung. Richtlinien für Pkw-Stellplätze (Mindestgrenze). Abänderung. 17.7.2017 | Weblink |
15 | Berechnung: 483 private Pkw je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner in Österreich dividiert durch 2,1 Personen je Haushalt (s.o.), entspricht 1,01 Pkw je Haushalt. VCÖ: Große Unterschiede zwischen Österreichs Gemeinden und Städte bei Pkw-Motorisierung. 18.12.2023. |
Weblink |
16 | Kanonier A. und Weninger K.: Studie über das "Stellplatzregulativ in Niederösterreich". Wien: Department für Raumplanung, TU Wien, 2018 | Weblink |
17 | Land Vorarlberg: Verordnung der Landesregierung über Stellplätze für Fahrräder und Kraftfahrzeuge (StF: LGBl.Nr. 24/2013). Bregenz: 2013 | Weblink |
18 | Land Vorarlberg: Erläuternde Bemerkungen. Verordnung der Landesregierung über Stellplätze für Fahrräder und Kraftfahrzeuge (StF: LGBl.Nr. 24/2013). Bregenz: 2013 | Weblink |
19 | Wiener Garagengesetz 2008 (idF von 13.10.2020) | Weblink |
20 | Stellplatzhöchstzahlenverordnung 2015 (idF vom 06.08.2024) | Weblink |
21 | Bundeskanzleramt Österreich: Baurecht und Bauordnungen. - Stand 23.10.2024 | Weblink |
22 | Land Niederösterreich: NÖ Bautechnikverordnung 2014. StF: LGBl. Nr. 4/2015. Fassung vom 29.10.2024 | Weblink |
23 | Landesgesetze für Stellplatzverordnungen Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg, Wien | |
24 | Magistrat der Stadt St. Pölten: Verordnung Stellplatzschlüssel Fahrrad. St. Pölten: Magistrat der Stadt St. Pölten, 2019. | Weblink |
25 | Gemeinde Feldkirchen bei Graz: Mobilitätsverordnung 1:3 - Kraftfahrzeug und Fahrrad-Stellplatzverordnung 2024. Einreichung beim VCÖ-Mobilitätspreis 2024. | Weblink |
26 | klimaaktiv: Die neue EU-Gebäuderichtlinie EPBD - Veränderungen für den Mobilitätsbereich. - Stand 02.08.2024 | Weblink |
27 | Magistrat der Statutarstadt Wiener Neustadt: Große "Bodenschutz-Offensive" in Wiener Neustadt. - Stand 02.08.2024 | Weblink |
28 | Wiener Garagengesetz 2008 (idF von 13.10.2020) | Weblink |
29 | Bauordnung für Wien (idF von 02.08.2024) | Weblink |
30 | Gabbe C.J. u.a.: How developers respond to parking reform. In: transfers magazine 6 (2020) | Weblink |
31 | Guo Z. und Ren S.: From Minimum to Maximum: Impact of the London Parking Reform on Residential Parking Supply from 2004 to 2010? In: Urban Studies 50/6 (2013), 1183.1200. |
Weblink |
32 | Hess D.B., Rehler J.: Minus Minimums. Development Response to the Removal of Minimum Parking Requirements in Buffalo (NY). In: Journal of the American Planning Association, 87/3, 2021 | |
33 | Brezina T. und Schopf J.M.: Status quo of Austrian parking ordinances - implications, innovative solutions and needs for improvement. Wien: Conference Urban Europe - Challenges to Meet the Urban Future, 2012. | Weblink |
34 | Paulitsch K.S.: Zum leistbaren Wohnraum: Material- und Kostenrelevanz. Graz: Technische Universität Masterarbeit, 2017. | Weblink |
35 | Deschermeier P. u.a.: Stellplätze im Wohnungsbau. Köln: Insitut der deutschen Wirtschaft Köln, 2023 - Gutachten | Weblink |
36 | Verkehrplus: Eigene Berechnungen auf Basis der Mobilitätsverordnung Feldkirchen bei Graz. Graz: 2024 | |
37 | Ministerium für Mobilität Luxemburg: Nationale Parkraumstrategie Luxemburg - P04 Stellplatzschlüssel. Luxemburg: Ministerium für Mobilität, 2023. | Weblink |
38 | Born G. u.a.: Mehr Lebens- statt Parkraum! Handbuch "Entkoppelung von Wohnen und Stellplatz als nachhaltiges Steuerungsinstrument". Salzburg: Magistrat der Stadt Salzburg, 2022. |
Weblink |
39 | MO.Point: Auskunft auf VCÖ-Anfrage. Wien: 2024 | |
40 | meinanwalt.at: Wann können Parkplätze als Wohnungseigentum verkauft werden? - Stand 08.08.2024 |
Weblink |
41 | Wiener Garagengesetz 2008 (idF von 13.10.2020) | Weblink |
42 | OÖ. Bautechnikverordnung 2013 (idF von 02.08.2024) | Weblink |
43 | Standort + Markt Beratungsgesellschaft: Flächeninanspruchnahme und -versiegelung des österreichischen Einzelhandels sowie der Shopping Center in Österreich: handelsstrukturelle Analyse zur aktuellen Situation des Flächenverbrauchs in Österreich. Baden: Standort + Markt, 2023 (4784) - Bericht. | Weblink |
44 | Landesmedienservice Burgenland: LR Dorner: Supermärkte sollen nur mehr in Ortskernlagen errichtet oder erweitert werden dürfen. Eisenstadt: 2022. | Weblink |
45 | Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019 §37 - Stand 02.08.2024 | Weblink |
46 | Agora Verkehrswende: Parken nach Feierabend und Ladenschluss. Warum es sich lohnt, Parkraum von Bürogebäuden, Einzelhandel und Mehrfamilienhäusern mehrfach zu nutzen, und wie Kommunen dies voranbringen können. Berlin: Agora Verkehrswende, 2024. |
Weblink |
47 | Millard-Ball A. u.a.: What do residential lotteries show us about transportation choices? In: Urban Studies 59/2 (2021), 434-452. | Weblink |
48 | McCahill C.T. u.a.: Effects of Parking Provision on Automobile Use in Cities: Inferring Causality. In: Transportation Research Record: Journal of Transportation Research Board 2543/1 (2016), 159-165. | Weblink |
49 | McAslan D. und Sprei F.: Minimum parking requirements and car ownership: An analysis of Swedish municipalities. In: Transport Policy 135 (2023), 45-58. |
Weblink |
50 | Christiansen P. u.a.: Household parking facilities: relationship to travel behaviour and car ownership. In: Transportation Research Procedia 25 (2017), 4185-4195. |
Weblink |
51 | Schopf J.M. und Brezina T.: Umweltfreundliches Parkraummanagement - Leitfaden für Länder, Städte, Gemeinden, Betriebe und Bauträger. Wien: BMLFUW, 2015. |
Weblink |
52 | Nobis C.: The impact of car-free housing districs on mobility behaviour - case study. In: Transactions on Ecology and the Environment 67 (2003), 701-710. |
Weblink |
53 | Projektteam STAWAL: Stadtstruktur, Wohnstandortwahl und Alltagsmobilität: Neue Befunde für die Stadt- und Verkehrsentwicklung. Berlin: STAWAL, 2024 . | Weblink |
54 | Adenberger M.: Neue Perspektiven für leere Parkplätze. In: DerStandard (19.03.2019). | Weblink |
55 | Meyer-Wellmann J.: CDU fordert Parkplätze für jede neue Wohnung in Hamburg. In: Hamburger Abendblatt (25.10.2018). |
Weblink |
56 | Scherff D.: Der Wahnsinn mit den Stellplätzen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung (01.10.2023). | Weblink |
57 | Niedersächsische Staatskanzlei: Schneller, einfacher und günstiger: Novelle der Niedersächsischen Bauordnung soll neue Impulse für die Bauwirtschaft setzen. Hannover: Niedersächsische Staatskanzlei, 2024. |
Weblink |
58 | Wamsley L.: From Austin to Anchorage, U.S. cities opt to ditch their off-street parking minimums. In: National Public Radio (02.01.2024). |
Weblink |
59 | New Zealand Government, Ministry for the Environment: National Policy Statement on Urban Development. - Stand 06.08.2024 | Weblink |
60 | Barter P.: How to get parking reform done: the New Zealand story. In: Reinventing Parking (08.06.2022). |
Weblink |
61 | Magistrat der Stadt Wiener Neustadt: Kundmachung. Wiener Neustadt: 2022. | Weblink |
62 | Wiener Garagengesetz 2008 (idF von 13.10.2020) | Weblink |
63 | Stadt Wien: Gesetz über das Einstellen von Kraftfahrzeugen, kraftbetriebene Parkeinrichtungen und Tankstellen in Wien (Wiener Garagengesetz 2008 – WGarG 2008). Paragraph 50b. Wien: 2024 | Weblink |
64 | Gemeinde Stadl-Predlitz: Stellplatz-Verordnung 2018. | Weblink |
65 | Lenz S.: Leitfaden der Stadtgemeinde Zell am See für nachhaltiges und zukunftsweisendes Bauen. Zell am See: Gemeinde Zell am See. |
Weblink |
66 | Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie: Klimafreundlich mobil im Wohnbau: Leitfaden für das Gelingen von zukunftsfähigen Mobilitätsmaßnahmen und Shared-Mobility auf Basis von Erfahrungen aus gemeinschaftlichen Wohnprojekten und von innovativen Bauträgerprojekten. Wien: BMK, 2022. |
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67 | Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie: Klimafreundlich mobil im Wohnbau: Leitfaden für das Gelingen von zukunftsfähigen Mobilitätsmaßnahmen und Shared-Mobility auf Basis von Erfahrungen aus gemeinschaftlichen Wohnprojekten und von innovativen Bauträgerprojekten. Wien: BMK, 2022. |
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