Informationen zum Öffi-Jobticket
Mit dem Öffi-Jobticket, das es seit 1.1.2013 uneingeschränkt für alle Beschäftigten gibt, können Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Öffi-Jobticket freiwillig steuer-, abgaben- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung stellen. Das Öffi-Jobticket kann für den Arbeitsweg, Dienstreisen und auch in der Freizeit verwendet werden. Unternehmen können es als Betriebsausgabe geltend machen, womit alle Seiten gewinnen.
Im Zuge der ökosozialen Steuerreform kam es ab 1. Juli 2021 zu einer Neuregelung beim Kauf von Öffi-Jobticket. Vorher musste ein Öffi-Jobticket vom Unternehmen gekauft werden. Durch die Änderung ist es nun möglich, dass Beschäftigte auch selbst ein Öffi-Jobticket erwerben können und anschließend vom Betrieb gänzlich oder teilweise zurückerstattet bekommen.
Durch das im Jahr 2022 beschlossene Abgabenänderungsgesetz können ab dem 1.1.2023 Öffi-Jobticket und Pendelpauschale kombiniert werden. Der bezuschusste Betrag für ein Öffi-Jobticket wird dafür vom Betrag des zustehenden Pendelpauschales abgezogen. Somit wird einerseits eine Doppelförderung vermieden und andererseits Öffi-Jobtickets für Beschäftigte noch attraktiver.
Anmerkung: Der Name Öffi-Jobticket wird auch für vergünstigte Unternehmens-Angebote von lokalen Verkehrsunternehmen verwendet. Seitdem auch Zeitfahrkarten (z.B. Klimaticket) einfacher als Öffi-Jobticket verwendet werden können, lautet der offizielle Name "Öffi-Ticket" (siehe Informationsseite des Finanzministeriums).
Wie bekomme ich das Öffi-Jobticket?
Der VCÖ hat für Sie die Informationen zusammengestellt, was zu beachten ist, um das Öffi-Jobticket in Ihrem Unternehmen umzusetzen.
In 5 Schritten zum Öffi-Jobticket
Um das Öffi-Jobticket erfolgreich zu nutzen, sind fünf einfache, aber wesentliche Punkte von Unternehmen und Beschäftigten zu beachten:
1. Steuerfrei für die Beschäftigten – Betriebsausgabe für das Unternehmen
Unternehmen und Organisationen können freiwillig den Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln finanziell unterstützen, indem sie die Fahrkarte zur Verfügung stellen. Für die Beschäftigten fallen keine Steuern oder Sozialabgaben an, die Unternehmen können das Öffi-Jobticket als Betriebsausgabe geltend machen.
2. Fahrkarten als Sachbezug zur Verfügung stellen
Das Öffi-Jobticket ist ein Sachbezug und kann vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Um die Option eines Öffi-Jobticket zugänglicher zu machen, kann die Rechnung entweder auf das Unternehmen oder auf den Namen des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin ausgestellt werden. Das Unternehmen kann auch nur einen Teilbetrag der Fahrkarte als Öffi-Jobticket übernehmen und steuerfrei abrechnen.
3. Als Öffi-Jobticket gelten Zeitkarten (Wochen-, Monats- oder Jahreskarten)
Die Reichweite des Tickets nicht mit der Strecke Wohnadresse – Dienstort begrenzt. Einzige Voraussetzung ist, dass das bezuschusste Öffi-Jobticket zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Unternehmen können die Gesamtkosten oder auch nur einen Teil der Kosten übernehmen.
4. Das Öffi-Jobticket ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitsgebers
Wichtig ist, dass es sich beim Öffi-Jobticket um eine zusätzliche Leistung handelt und es nicht statt bisher gezahltem Lohn (Bezugsumwandlung) zur Verfügung gestellt wird. Ausgenommen sind schon bisher bezahlte Fahrtkostenzuschüsse, die nun als Öffi-Jobticket abgewickelt werden.
5. Pendelpauschale und Öffi-Jobticket können kombiniert werden
Ab dem 1.1.2023 kann ein zustehendes Pendelpauschale mit dem Öffi-Jobticket kombiniert werden. Das Pendelpauschale wird wie bisher für die Strecke von der Wohnadresse zur Arbeitsstätte berechnet. Davon werden die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten für das Öffi-Jobticket abgezogen. Der Restbetrag bleibt als zur Verfügung stehendes Pendelpauschale bestehen. Der Wert eines für mehrere Monate gültigen Tickets wird dabei gleichmäßig auf die gesamte Gültigkeitsdauer aufgeteilt.
Sonderfall: Beschäftigte besitzen bereits eine persönliche Strecken- oder Jahreskarte
Wenn Beschäftigte bereits eine persönliche Zeitkarte, etwa eine Jahreskarte, besitzen, sollten Möglichkeiten der Rückabwicklung laufender oder bereits bezahlter Fahrkarten bzw. die Umstellung der Rechnungsadresse mit dem betreffenden Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbund besprochen werden.
Wie Sie als Firmenleitung Öffi-Jobticket für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei den Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünden bestellen können, entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument: https://mobilitaetsverbuende.at/wp-content/uploads/Jobtickets_osterreichweit_Infofolder_MVO.pdf
Weitere Informationen zur Abwicklung finden Sie unter folgenden Links: