Welche gesetzlichen Regelungen sind beim Fahrradfahren zu beachten?

Kinder und Radfahren

Radfahrende müssen mindestens zwölf Jahre alt sein. Kinder unter zwölf Jahren dürfen ein Fahrrad nur lenken, wenn sie unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Person stehen oder eine behördliche Bewilligung in Form eines Fahrradausweises haben. Dies ist ab dem 10. Lebensjahr möglich(§ 65).

Bis zwölf Jahre müssen Kinder sowohl beim Radfahren, beim Transport in einem Fahrradanhänger und wenn sie auf einem Fahrrad mitgeführt werden, einen Sturzhelm tragen (§ 68, Absatz 6). Zu dieser Vorschrift gibt es zwar keine Strafbestimmung, es ist aber eine mögliche Haftung im Fall von Verletzungen zu beachten.

Ein Kinderfahrrad mit einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 300 Millimeter und einer Fahrgeschwindigkeit von höchstens 5 km/h gilt nicht als Fahrzeug und darf daher nicht auf Radfahranlagen benutzt werden. Auf Gehwegen ist die Benutzung allerdings unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Person erlaubt (§ 2, Absatz 19).

 

Quelle: Straßenverkehrsordnung 1960
URL: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336 (Stand: März 2014)

 

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